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"Müllfrau" - Was kann unternommen werden?

Dies ist eine Diskussion zu "Müllfrau" - Was kann unternommen werden? innerhalb des Forums Nachbarrecht

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Alt 15.03.2011, 19:29
Esu Esu ist offline
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Thumbs down "Müllfrau" - Was kann unternommen werden?

Guten Abend liebe Juraforum.de-Nutzer,

seit geraumer Zeit hat Familie A nervenaufreibende Probleme mit einer penedranten Müllfetischistin als Nachbarin an dem Wohnblock um die Ecke mit Terrasse und für sie daher natürlich einen "wunderbaren Ausblick" auf die Mülltonnen.

Diese durchsucht ständig den Müll, insbesondere genießt sie wohl auch den Geruch der Mülltüten, da sie auch in diesen herumwühlt, wie die "Wildsau nach Trüffeln sucht".

Familie A trennt ihren Müll natürlich ordnungsgemäß und befolgt die Müllpolitik des Landkreises, weshalb die Müllfrau "leider" noch nicht fündig werden konnte.

Die höhen ihres Müllexzesses lassen sich wie folgt definieren:

- permanente und Familie A unbegreifliche Überwachung der Mülltonnen, auch zu undenkbaren Uhrzeiten.

- sofortige "Bereitschaft", wenn jemand der Mietgemeinschaft seinen Müll entsorgt.

- Durchsuchung des Mülls, auch in den Tüten; inbegriffen ist abnormalerweise auch der Restmüll.

- Wenn jemand aus Familie A den Balkon betritt, welcher von der Müllfrau eingesehen werden kann, das Betreten der Terrasse und "unauffälliges" (es lässt sich genau erkennen, sie denkt wohl, es wird nicht gesichtet) Ausspähen dieser; ebenfalls auch zu undenkbaren Uhrzeiten.

- Unterstellung der falschen Müllentsorgung bei der Hausverwaltung in meheren Fällen durch die Müllfrau (Die Hausverwaltung reagiert inzwischen auch sehr unangetan von ihren ständigen Falschmeldungen/Anrufen). Ein Beispiel:

Die Müllfrau bezichtigt explizit Familie A der falschen Entsorgung von Essensresten; die besagte Speise gab es nicht bei Familie A zum Essen. Und auch die angeblich geschossenen Fotos (so teilte sie es der Hausverwaltung am Telefon mit) von einem Mitglied der Familie A bei der Entsorgung dieser, konnten der Hausverwaltung auf Verlangen dieser von der Müllfrau nicht vorgelegt werden. (dreißte Lügnerin?)

- Die Müllfrau schwärzt Familie A permanent und unbegründet bei der Hausverwaltung an. Ein Beispiel:

Familie A war mehere Tage nicht zu Hause, als sie zurück kommen, findet sich direkt vor ihrer Tür vom Hausmeister platzierter Elektroschrott mit der Notitz an der Tür: "Dies gehört nicht in den Restmüll, sondern zum Elektroschrott. Mit freundlichen Grüßen, (der Hausmeister)".

Der Elektroschrott stammt nicht von Familie A...
(dies ist empörend! .. Natürlich kann der arme Hausmeister nichts dafür..)

- Andere Mietparteien werden ebenfalls in gleicher Weise von der Müllfrau förmlich terrorisiert.

- In keinster Weise mehr in normaler Häufigkeit tritt dieses Verhalten mittlerweile auf.

Hilfe!! Nun zur Frage:

Was kann dagegen effektiv unternommen werden?
(Ein persönlicher Kontakt zur Müllfrau ist von allen Beteiligten unerwünscht!)

Familie A denkt über eine Anzeige wegen Verleugnung nach, entsprechende schriftliche Dokumente, wegen der permanenten Anschwärzung durch die Müllfrau, wurden bei der Hausverwaltung angefordert. Mehere Mietparteien würden eventuell mitziehen; ist dies möglich?

Sind andere, straftrechtliche Maßnahmen möglich?

Gibt es auch zivilrechtliche Möglichkeiten?


Viele Antworten wären hilfreich, und entsprechend dankbar wäre ich.

Freundliche Grüße
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Alt 15.03.2011, 21:02
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AW: "Müllfrau" - Was kann unternommen werden?

Ein ähnliches Thema gab es bereits.

Zitat:
Zitat von Esu Beitrag anzeigen
an dem Wohnblock um die Ecke mit Terrasse und für sie daher natürlich einen "wunderbaren Ausblick" auf die Mülltonnen.
Darauf achte ich auch immer als erstes, wenn ich ein Hotelzimmer buche. (-;

Zitat:
Zitat von Esu Beitrag anzeigen
Diese durchsucht ständig den Müll, insbesondere genießt sie wohl auch den Geruch der Mülltüten, da sie auch in diesen herumwühlt, wie die "Wildsau nach Trüffeln sucht".
Wohlmöglich eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses nach § 183a StGB angemessen.

Zitat:
Zitat von Esu Beitrag anzeigen
- Unterstellung der falschen Müllentsorgung bei der Hausverwaltung in meheren Fällen durch die Müllfrau (Die Hausverwaltung reagiert inzwischen auch sehr unangetan von ihren ständigen Falschmeldungen/Anrufen).
Anzeige wegen Verleumdung, § 187 StGB.

Zitat:
Zitat von Esu Beitrag anzeigen
Die Müllfrau bezichtigt explizit Familie A der falschen Entsorgung von Essensresten; die besagte Speise gab es nicht bei Familie A zum Essen.
Die Polizei interessiert sich bestimmt dafür, woher sie diese Information hat.

Zitat:
Zitat von Esu Beitrag anzeigen
Und auch die angeblich geschossenen Fotos
Von (undurchsichtigen) Mülltüten?

Zitat:
Zitat von Esu Beitrag anzeigen
- Andere Mietparteien werden ebenfalls in gleicher Weise von der Müllfrau förmlich terrorisiert.
Stalking?

Zitat:
Zitat von Esu Beitrag anzeigen
Familie A denkt über eine Anzeige wegen Verleugnung nach, entsprechende schriftliche Dokumente, wegen der permanenten Anschwärzung durch die Müllfrau, wurden bei der Hausverwaltung angefordert. Mehere Mietparteien würden eventuell mitziehen; ist dies möglich?
Klar, warum nicht? Die Dokumente bei der Hausverwaltung einfordern oder die Polizei bitten, sich an sie zu wenden.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.03.2011, 21:22
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AW: "Müllfrau" - Was kann unternommen werden?

Ich tendiere zu Mausefallen in den Mülltonnen und Juckpulver über den Müll kippen. Alternativ könnte man auch mal darüber nachdenken vielleicht ein Fahradschloss oder so etwas an den Mülltonnen anzubringen oder sind die für das ganze Haus? Dann sollte man mit der Hausverwaltung reden, dass man die Dinger abgeschlossen haben möchte, da gibt es sicher Möglichkeiten. Gibt ja genug Häuser wo das so ist
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Zitat:
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  #4 (permalink)  
Alt 15.03.2011, 21:27
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AW: "Müllfrau" - Was kann unternommen werden?

Zitat:
Ein ähnliches Thema gab es bereits.
Der Sachverhalt der Familie A spielt sich annehmlich in Baden-Württemberg ab; keine Ahnung, ob diese Vorschrift dort ebenfalls existiert.

Zitat:
Wohlmöglich eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses nach § 183a StGB angemessen.
Wenn Sie Zeit und Lust oder vielleicht sogar Interesse haben sollten, mir das näher zu erläutern oder darlegen könnten, wie sie mit dem § 183a StGB gegen die Müllfrau vorgehen würden, wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Familie A plant nämlich einen entsprechenden Schriftsatz an die Hausverwaltung und ggf. auch die Polizei anzufertigen und kennt sich hier überhaupt nicht aus .

Das Belegen und Vorgehen wegen einer möglichen Anzeige wg. Verleumdung ist Familia A hingegen klar, da sich hier der Sachverhalt viel einfacher ergibt.

Zitat:
Die Polizei interessiert sich bestimmt dafür, woher sie diese Information hat.
Also sollte Familia A dies in ihrem Schreiben ebenfalls einbetten?

Ich bin mir nicht sicher, ob der Tatbestand des Stalkings bei der Müllfrau bereits erfüllt wäre. Wie könnte man dies ggf. belegen?

Ich finde ihre Antwort sehr passend, ausführlich und sachgerecht mit einem Tupferl Humor; das ist leider seltener geworden.
Also vielen Dank hierfür.

Esu
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  #5 (permalink)  
Alt 15.03.2011, 21:28
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AW: "Müllfrau" - Was kann unternommen werden?

Zitat:
oder sind die für das ganze Haus?
Ja, leider auch für den Wohnabschnitt der Müllfrau ...
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  #6 (permalink)  
Alt 15.03.2011, 21:32
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AW: "Müllfrau" - Was kann unternommen werden?

Zitat:
Zitat von Esu Beitrag anzeigen
Sind andere, straftrechtliche Maßnahmen möglich?
sehe ich keine. ich seh weder üble nachrede noch verleumdung als tatbestand erfüllt. beide delikte müssen einen angriff auf die ehre der person beinhalten. die behauptung müll falsch zu trennen is nu aber wirklich nich als ehrenrührig einzustufen.

Zitat:

Gibt es auch zivilrechtliche Möglichkeiten?
sehe ich, ehrlich gesagt, auch nicht. auf unterlassung klagen.... blos glaube ich nicht, dass man erfolg damit haben würde.

ausziehen ist sicherlich die nervenschonendste, schnellste, billigste und vor allem sicherste methode der "müllfrau" zu entkommen.
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  #7 (permalink)  
Alt 15.03.2011, 21:43
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AW: "Müllfrau" - Was kann unternommen werden?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
sehe ich keine. ich seh weder üble nachrede noch verleumdung als tatbestand erfüllt. beide delikte müssen einen angriff auf die ehre der person beinhalten. die behauptung müll falsch zu trennen is nu aber wirklich nich als ehrenrührig einzustufen.
Bei uns im Ort kann man massiv Ärger bekommen wenn man den Müll nicht trennt, in diesem Sinne sehe ich so eine Behauptung schon problematisch
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  #8 (permalink)  
Alt 15.03.2011, 21:55
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AW: "Müllfrau" - Was kann unternommen werden?

Zitat:
Zitat von Esu Beitrag anzeigen
Wenn Sie Zeit und Lust oder vielleicht sogar Interesse haben sollten, mir das näher zu erläutern oder darlegen könnten, wie sie mit dem § 183a StGB gegen die Müllfrau vorgehen würden, wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Familie A plant nämlich einen entsprechenden Schriftsatz an die Hausverwaltung und ggf. auch die Polizei anzufertigen und kennt sich hier überhaupt nicht aus .
Ich komme aus der Philosophie und habe mit polizeilich-rechtlichen Prozessen leider überhaupt keine Erfahrung.

Zitat:
Zitat von Esu Beitrag anzeigen
Ich finde ihre Antwort sehr passend, ausführlich und sachgerecht mit einem Tupferl Humor; das ist leider seltener geworden.
Also vielen Dank hierfür.
Kann ich gleich guten Gewissens schlafen und morgen selbstbewusst bei meinem Anwalt erscheinen. (:


Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
sehe ich keine. ich seh weder üble nachrede noch verleumdung als tatbestand erfüllt. beide delikte müssen einen angriff auf die ehre der person beinhalten. die behauptung müll falsch zu trennen is nu aber wirklich nich als ehrenrührig einzustufen.
Kommt auf die Person an. Ich als sehr ökologisch denkender Mensch wäre sicher betrübt, würde man mir eine falsche Mülltrennung nachsagen. (:

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
sehe ich, ehrlich gesagt, auch nicht. auf unterlassung klagen.... blos glaube ich nicht, dass man erfolg damit haben würde.
Vielleicht braucht die Alte das einfach mal, damit sie aufhört …

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
ausziehen ist sicherlich die nervenschonendste, schnellste, billigste und vor allem sicherste methode der "müllfrau" zu entkommen.
… oder eben selbst auszieht.
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  #9 (permalink)  
Alt 16.03.2011, 11:43
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AW: "Müllfrau" - Was kann unternommen werden?

Das ist eigentlich in der Satzung der Gemeinde über die Abfallentsorgung geregelt:
In Düsseldorf z.B heißt es in § 19: Unbefugten ist es nicht gestattet, angefallene Abfälle zu durchsuchen oder wegzunehmen.
und in § 26 Ordnungswidrigkeiten: (1) Unbeschadet der im Bundes- oder Landesrecht getroffenen Regelungen handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig ...wer...11.1 entgegen § 19 Abs. 1 Satz 2 angefallene Abfälle durchsucht oder wegnimmt,
und weiter: Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- EUR geahndet werden, soweit nicht andere gesetzliche Bestimmungen hierfür eine höhere Geldbuße vorsehen.


Das ist also eine Sache für`s Ordnungsamt!
Angelito, motzmecker and Esu like this.
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Alt 16.03.2011, 11:49
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AW: "Müllfrau" - Was kann unternommen werden?

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Das ist eigentlich in der Satzung der Gemeinde über die Abfallentsorgung geregelt:
In Düsseldorf z.B heißt es in § 19: Unbefugten ist es nicht gestattet, angefallene Abfälle zu durchsuchen oder wegzunehmen.
und in § 26 Ordnungswidrigkeiten: (1) Unbeschadet der im Bundes- oder Landesrecht getroffenen Regelungen handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig ...wer...11.1 entgegen § 19 Abs. 1 Satz 2 angefallene Abfälle durchsucht oder wegnimmt,
und weiter: Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- EUR geahndet werden, soweit nicht andere gesetzliche Bestimmungen hierfür eine höhere Geldbuße vorsehen.


Das ist also eine Sache für`s Ordnungsamt!
Genial!

Ich würde eine Beschwerde ans Ordnungsamt schreiben und von allen betroffenen Nachbarn unterschreiben lassen!
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