Dies ist eine Diskussion zu Mieter ärgert sich wegen Katzenbehaarung auf seiner Fußmatte innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Mieter ärgert sich wegen Katzenbehaarung auf seiner Fußmatte angenommen ein Mieter hat seit ca. 9 Monaten ein großes Problem mit seinem Hausmeister/Verwalter, der neben ihm wohnt und Katzenbesitzer ist. Der aber absolut nix gegen Tiere hat. Nun, ist diese Katze oftmals im Flur und sitzt auf der Fußmatte des Mieters und verliert somit auch Katzenhaare, als der Mieter nun den Hausmeister/Verwalter daraufhin angesprochen hat, dass er seine Fußmatte absaugen solle, hat der sich uneinsichtig gezeigt und hat seine Eingangstür zugemacht. Aus diesem Grunde hat der Mieter den Vermieter kontaktiert um in einem Sechs-Augen-Gespräch zu klären warum im Treppenhaus und auf seiner Fußmatte überall Katzenhaare verteilt sind. Dann hat der Hausmeister/Verwalter erklärt, dass er noch nicht dazu gekommen ist, die Katzenhaare zu beseitigen, was seiner Meinung eine Ausrede war. Zum Ende des Gespräches, hat der Vermieter mit dem Hausmeister/Verwalter dann folgendes vereinbart und beschlossen, dass 14-tägig die Fußmatte von dem Mieter abzusagen ist und auch der Treppenaufgang-/flur von dem Hausmeister/Verwalter katzenhaarfrei sein soll. Nun, hat aber dieser Hausmeister nach dem Gespräch, nur die behaarte Fußmatte ausgeklopft und nicht abgesaugt, wie mit dem Vermieter vereinbart, und dem Mieter wieder vor die Tür gelegt, dass war am 04. September, seitdem hat dieser Hausmeister weder an das Absaugen noch an die Aufgabenerfüllung des Vermieters gehalten. Ihr müsst wissen, dass der Hausmeister/Verwalter sehr gut befreundet mit dem Vermieter ist. Aber dennoch geht das so absolut nicht weiter. Der Mieter kann seit Monaten nicht mehr seine Schuhe abputzen, weil er sonst Katzenhaare in seine Wohnung hinein tragen würde und er sehe das auch garnicht ein, dass er seine Matte selbst absauge. Der Mieter ist ca. 25 Jahre jünger als dieser Hausmeister/Verwalter und das Problem bei diesem Kerl ist, dass er keine anderen Meinungen gelten lässt und schon garnicht von jüngeren. Jedenfalls möchte der Mieter nicht dauernd seinen Vermieter mit dieser Lappalie belästigen, aber dennoch möchte er eine saubere Matte vor seiner Tür haben. Was schlagt ihr dem Mieter vor, was er gegen dieses Problem tun könnte um diesem Hausmeister/Verwalter einzuschüchtern, denn seine Katze ist sein ein und alles. Er lebt allein, ist homosexuell und hat keinen Partner nur seine Katze. Allerdings spielt er sich auf, wie der Haus-, Grundstücksbesitzer. Nur weil er Hausmeister/Verwalter ist, denkt er für alles einen Freischein zu haben und sich an keine Regeln halten zu müssen. Angenommen, der Hausmeister/Verwalter hat dem Mieter mal mit Anzeige und Wohnungskündigung gedroht, weil dieser seine Fußmatte 3 Tage lang vor die Tür des Hausmeisters gelegt hat, damit dieser endlich die Fußmatte absaugt, nun hat aber dieser besagte Hausmeister diese Aktion, des Mieters als „Stoking“ angesehen. (Nicht wundern über die falsche Schreibweise) Welche Rechte hat nun der Mieter gegenüber dem Hausmeister/Verwalter bzw. seinem Vermieter, gibt es aktuelle Gesetzestexte, Urteile die der Mieter bei diesem Hausmeister anwenden kann, um ihn z.B. einzuschüchtern, wenn störende Tierhaare auf fremden Eigentum (Fußmatten oder sonstigem) vom Verursacher nicht entfernt werden, dass Tier in gewahrsam kommen kann, ein Tierheim zum Beispiel? Kann der Mieter evtl. Mietminderung beim Vermieter beantragen wenn ja, wie sollte er vorgehen? Welche Rechte hätte der Mieter in diesem speziellen Fall? Welche Erfahrungen und Ratschläge könnt Ihr dem Mieter mitteilen? |
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| AW: Mieter ärgert sich wegen Katzenbehaarung auf seiner Fußmatte Der Mieter sollte den Nachbarn auf Katzenhaarbeseitigung verklagen! ![]() |
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| AW: Mieter ärgert sich wegen Katzenbehaarung auf seiner Fußmatte 1. gibt es in dem Haus keine Kehrwoche? 2. die Matte gehört dem Mieter, was hindert ihn daran das Ding selber zu reinigen, ist auch bei normaler Verschmutzung seine Aufgabe. 3. Hat der Mieter nichts besseres zu tun? |
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| AW: Mieter ärgert sich wegen Katzenbehaarung auf seiner Fußmatte Möglicherweise wirklich nicht viel. Es gibt aber auch wirklich Katzenhaar-Allergiker. Bevor sich der Mieter zum Kampf rüstet, Medien und Justiz einschaltet, folgender einfach zu verwirklichender (aber nicht juristischer) Vorschlag: Katzen haben meist eine sehr empfindliche Nase und werden von manchen Gerüchen angezogen, von anderen deutlich weniger. Deshalb wird in vielen Ratgebern empfohlen, dort wo Katze nicht hin(-pinkeln) soll, diverse Sachen zu versprühen. Dazu gibt es auch spezielle Substanzen zu kaufen, bei unseren Katzen hilft es aber schon, die Blumentöpfe, die nicht als Katzenklo missbraucht werden sollen, mit einigen wenigen Tropfen Essigessenz zu benetzen. Das haben wir einmal gemacht, seitdem hat sich das unsere inzwischen 7 Jahre alte Prinzessin gemerkt. Trotz der Gefahr, dass ich jetzt mindestens zwei Anwälte um ihr Geschäft bringe , schlage ich vor, das Verfahren versuchsweise vom Blumentopf auf die Fußmatte zu übertragen.Nachtrag: Die neunmonatige Dauer des Problems lässt vermuten, dass der Mieter diese Wohnung noch nicht länger bewohnt. Es scheint aber auch unwahrscheinlich, dass es ihm gelingt, seinen Nachbarn/Hausmeister aus dem Haus zu vergraulen. Wenn er also auch selbst dort wohnen bleiben will, könnte er auch mal Kompromisse machen, anstelle seine Lebensquqalität durch das extensive Ausleben sinnloser Streitereien (>>>"Moschndroohtzauuun"!!!) zu minimieren.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! Geändert von motzmecker (15.12.2010 um 17:29 Uhr). Grund: Nachtrag |
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