Dies ist eine Diskussion zu Marode Grenzmauer innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Marode Grenzmauer Nunmehr beseitigt Herr A. von seiner Seite aus die Efeupflanzen und befreit seine Mauerseite davon, weil er eine Neugestaltung seiner Mauer von seiner Seite beabsichtigt. Bei Ehepaar Z. stirbt also hierdurch auf voller Mauerlänge der bisherige Bewuchs ab und vertrocknet. Das Ehepaar Z. beseitigt auf ihrer Seite auf voller Mauerlänge den abgestorbenen Efeu und ist schockiert, was hierdurch zum Vorschein kommt. Es zeigt sich eine total unansehnliche Mauer mit vielen Vorsprüngen, abgesprungenem Putz, uneinheitlicher Höhe und dazu noch maroden eingebauten Eternitplatten (asbesthaltig) als teilweiser Mauerersatz. Muss der Eigentümer A. die Mauer nunmehr auch auf der Seite der Eheleute Z. sanieren und in einen ansehnlichen Zustand bringen? |
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| AW: Marode Grenzmauer Nein. Solange die Mauer standsicher ist oder kein Risiko durch abspringendes Mauerwerk (Putz ?) ausgeht, braucht Nachbar A als Eigentümer des Bauwerkes dieses nicht aufzuhübschen ... Durch das Beranken mit Efeu (das im übrigens als Fassadenkiller in einem zweifelhaften Ruf steht) durch Nachbar A und die Duldung des "Überwachsens" auf die Seite von Nachbar B ergibt sich kein Anspruch von B auf eine bestimmte optische oder bauliche Qualität der Mauer. Klassischerweise sollte man sich zwischen A und B einigen und das schriftlich fixieren, was zu machen ist ... Vielleicht trägt A ja die Kosten auf der Seite von B ganz oder teilweise bzw. erlaubt B die Mauer entsprechend zu verputzen, verschalen oder durch Anbringung von Rankgittern wieder zu begrünen. B |
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