Dies ist eine Diskussion zu Lärmbelästigung: Zu Unrecht beschuldigt. innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Lärmbelästigung: Zu Unrecht beschuldigt. Das wird von mehreren Parteien eines Stockwerkes als Bohr-, Klopf- oder Schleifgeräusche oder Packarbeiten beschrieben (Also keine Stimmen, Bettgeräusche oder Musik/Film). Diese beschuldigen einen Mieter, welcher eine Wohnung einen Stock genau über ihnen hat, die Geräusche zu verursachen. Die Parteien sind jedoch über mehrere Monate nicht auf die Idee gekommen mit dem angeblichen Störer zu sprechen. Stattdessen wurden unspezifische Beschwerden an die Hausverwaltung und seinen Vermieter gemacht. Mehrmals wurde die Polizei gerufen. Die Polizei hat ihm auch nicht geglaubt, sondern mehrfach versucht mit rhetorischen Tricks sich Zutritt in die Wohnung zu verschaffen, jedoch hat er dies jedes mal verweigert. Einmal, wie die Polizei gerufen wurde, war er garnicht anwesend. Dies wurde negativ ausgelegt mit: Einfach Tür nicht aufgemacht. Zweimal hat die Polizei ihn aus dem Bett nachts um 3 bzw. halb 2 geklingelt. Natürlich auch nicht geglaubt, dass er geschlafen hat. Die Polizei konnte bei keinem der Gespräche bestätigen Geräusche aus der Wohnung vernommen zu haben. Gibt es eine friedliche Lösung? Hat jemand eventuell Gesprächs- oder Verhaltensvorschläge, wie er die Polizei überzeugen kann, wenn sie vor der Tür steht? Wie kann er überhaupt beweisen "nichts" getan zu haben? Normal sollte doch die Beweislast derjenige haben, der einen beschuldigt? |
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| AW: Lärmbelästigung: Zu Unrecht beschuldigt. Zur Prüfung in die Wohnung lassen! |
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