Dies ist eine Diskussion zu Lärmbelästigung / Auf Anwaltsschreiben reagieren? innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Lärmbelästigung / Auf Anwaltsschreiben reagieren? Jemand kauft sich eine Eigentumswohnung und lässt dort seinen Bruder (Hartz IV) einziehen. Dieser hat psychische Probleme und ist alkoholabhängig, weshalb es ständig zu Lärmbelästigungen kommt. Der Eigentümer der Nachbarwohnung beauftragt schliesslich einen Anwalt, da dessen Mieter mit Auszug droht und eine Mietminderung vornimmt. Dieser verfasst an den Eigentümer der lärmenden Wohnung ein Schreiben, in dem um Stellungnahme gebeten und eine Frist gesetzt wird, bis die Situation bereinigt sein muss. Ansonsten droht eine Klage, die zur Entziehung des Wohneigentums führen kann. Muss der Empfänger auf dieses Schreiben überhaupt reagieren? |
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| AW: Lärmbelästigung / Auf Anwaltsschreiben reagieren? Zitat:
Die Handlungspflicht des Eigentümers bezieht sich auch auf seine möglichen Mieter. Es bleibt nur die Möglichkeit, den jetzigen Mieter, egal ob Bruder oder nicht, abzumahnen. |
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| AW: Lärmbelästigung / Auf Anwaltsschreiben reagieren? Nein, muss er nicht! Er kann auch die Klage abwarten, mit allen Konsequenzen.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Lärmbelästigung / Auf Anwaltsschreiben reagieren? tata!!!!! ich habs gefunden: http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...49&pos=0&anz=1 es ist sogar vom bgh. da hatte eine psych kranke frau nachts auf heizungen geschlagen und sonstwie krach geschlagen. ein gutachter hatte dann gemeint, durch eine kündigung könnten weitere schäden bei der frau nicht ausgeschlossen werden (sie wohnte schon 21 jahre dort)... sie durfte dann nicht gekündigt werden. Zitat:
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| AW: Lärmbelästigung / Auf Anwaltsschreiben reagieren? @zeiten, aber wir sind doch noch gar nicht so weit. Der TE wollte wissen, ob er reagieren soll. Dazu die Information von mir, dass er dies tun solle, da die Androhung des Anwalts eine rechtliche Grundlage hat. Ob es tatsächlich zu einer Verhandlung wegen der Kündigung eines Alkoholikers kommt, ist doch noch völlig offen. Ob jemand psychisch krank ist entscheidet nicht der Bruder/Vermieter. Also sind hier doch noch einige Dinge zu klären. |
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