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Lärm durch Wasserpumpe etc.

Dies ist eine Diskussion zu Lärm durch Wasserpumpe etc. innerhalb des Forums Nachbarrecht

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Alt 24.03.2010, 12:54
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Lärm durch Wasserpumpe etc.

Hallo,

da ich auf diesem Gebiet leider wenig Ahnung habe, möchte ich mal ein paar (wohl relativ simple) Fragen zu folgendem fiktiven Fall stellen:

Also A, B, C und D haben alle einen schönen Garten, die aneinander grenzen (also ne Art Quadrat halt). Jetzt hat A sich eine neue Wasserpumpe zugelegt, die er am Tag so zwischen 4 und 6 Stunden laufen lässt.
Dabei hält er sich an die vorgegebenen Zeiten, sprich etwa von 9 - 11 Uhr und von 14 - 17 Uhr.
Dennoch ist das natürlich sehr laut (vom Sinn mal ganz abgesehen )

Hat A in diesem Fall irgendwelche Konsequenzen zu befürchten?
Können also B, C oder D, trotz Einhaltung der Ruhezeiten dennoch wegen übermäßiger Lärmbelästigung den A zur Unterlassung zwingen bzw. zur Einschränkung?
Ich vergleiche das z.B. mit jemandem, der täglich seinen Rasen mäht, und das 5 Stunden lang. Wäre das zulässig?

Vielen Dank schon mal
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Alt 24.03.2010, 14:09
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AW: Lärm durch Wasserpumpe etc.

Es kommt auf die Lautstäke (DEZ) an. Gibt es wirklich eine derart laute Wasserpumpe?
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Alt 24.03.2010, 14:10
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AW: Lärm durch Wasserpumpe etc.

Ja, ja, die lieben Nachbarn.

Es geht leider aus dem Beitrag nicht hervor, warum A über viele Stunden Wasser pumpt. Befinden sich denn die Grundstücke in einer Wüstenei? Beispielsweise in Bayern?

Es kann sein, dass die jeweilige Wohngemeinde eine gesonderte Lärmschutzverordnung hat. Also, mal den Bürgermeister fragen.

Na, dann haben wir auch noch das ganz große Regelwerk. Da könnte man sich mal drin vertiefen:

http://www.bmu.de/laermschutz/rechts...n/doc/2596.php
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  #4 (permalink)  
Alt 24.03.2010, 19:34
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AW: Lärm durch Wasserpumpe etc.

Also vielen Dank schon mal, da wird es wohl schlecht aussehen für B, C und D.

Für was die Pumpe gebraucht wird, kann ich so gar nicht sagen. Garten gießen, Pool auffüllen, Hochdruckreiniger usw.

Da das hier ja alles fiktiv ist, lassen wir es mal in Bayern sein, nennen wir den Ort mal "Bierdorf"

Aber mal im Ernst: also eine Lärmsatzung o.Ä. gibt es in diesem Ort nicht und die Wassernutzung ist zwar schon etwas dekadent, aber jetzt nicht als sinnlose Vergeudung anzusehen.
Somit wird es keine Ansatzpunkte geben, um die Nutzung einschränken zu lassen!? Insbesondere ist auch nicht die Möglichkeit gegeben, dass der Nachbar verpflichtet wäre, eine Art Schallschutz aufzustellen?
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Alt 24.03.2010, 19:41
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AW: Lärm durch Wasserpumpe etc.

Ach ja, zur Lautstärke:
oh ist die laut
Zumindest im Vergleich zu all den anderen Pumpen, die in den sonstigen Gärten stehen, die bemerkt man ja nach 5 Minuten schon gar nicht mehr, falls man sie überhaupt hört...

Wie ist da denn der Db-Wert? 45?
Aber es geht ja hier eigentlich nicht um ganz exaktes Vorhalten irgendwelcher Werte. Da es sich bei dem Nachbarn ja um eine Person handelt, die sich wegen jeder Kleinigkeit gleich bei den Behörden beschwert, sollen einfach nur stichhaltige Argumente gefunden werden. Mit einem "Bitte bitte" lässt sich so einer nicht umstimmen - der verklagt dich dann nur, weil er für ein so sinnloses Gespräch von seinem Sessel aufstehen musste

Auch geht es ja nicht um das dauerhafte Untersagen (was wohl nur der letzte Weg wäre), sondern vielmehr um eine zeitliche Einschränkung, aber das wird wohl nicht möglich sein...
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