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Lärm durch Wärmepumpe und Bepflanzung

Dies ist eine Diskussion zu Lärm durch Wärmepumpe und Bepflanzung innerhalb des Forums Nachbarrecht

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Alt 26.04.2011, 18:30
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Lärm durch Wärmepumpe und Bepflanzung

Schönen guten Tag liebe Community,

Mal angenommen in einem zur Zeit erschlossenen reinen Neubaugebiet, geht es langsam ans Eingemachte.
Grundstückbesitzer A möchte an der direkten Grenze zu Nachbar B eine Luft/Wasser-Wärmepumpe (59 dB Schalldruckpegel lt. Hersteller) aufstellen und dauerhaft betreiben. Der Betrieb wäre somit auch nachts gegeben.

Desweiteren könnte sich der Grundstücksbesitzer A vorstellen, entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze zum Garten hin, eine Tannenhecke anzulegen. Der Bebauungsplan der Kommune A regelt eine Bepflanzung mitunter so:

Zitat:
Alle Bepflanzungsmaßnahmen sind unter Einhaltung der nachbarrechtlichen Grenzabstände
(§§ 38 ff Hessisches Nachbargesetz) zu realisieren. Ausnahme: Baumpflanzung zu öffentlichen
Straßenräumen hin
Zitat:
Für die seitlichen und rückwärtigen Grundstückseinfriedigungen sind gemeinsame Maschendraht-,
Stahlgitter- oder Holzzäune bis 1,25 m Höhe zu verwenden. Sie können durch
Heckenpflanzungen bis maximal 2,0 m Höhe beidseits verdeckt werden.
Darf Grundstücksbesitzer A seine Tannenhecke realisieren, wenn er die gesetzlichen Grenzabstände des Landes Hessen befolgt (z.B. 4 Meter bei einer Rottanne)? Und darf er seine Pflanzen ins Unermessliche wachsen lassen?

Zitat:
§ 39 Grenzabstände für lebende Hecken
(1) Der Eigentümer und die Nutzungsberechtigten eines Grundstücks haben bei dem Anpflanzen lebender Hecken von den Nachbargrundstücken - vorbehaltlich des § 40 - folgende Abstände einzubehalten:
a). mit Hecken über 2 m Höhe 0,75 m,
b). mit Hecken bis zu 2 m Höhe 0,50 m,
c). mit Hecken bis zu 1,2 m Höhe 0,25 m.
Gilt hierbei eher der Paragraph §39 des Hessiches Nachbarrecht, oder eher Paragraph §38, der die einzelnen Gehölzarten differenziert auflistet?

Recht herzlichen Dank,
Syringa
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