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"Kopfnuss"

Dies ist eine Diskussion zu "Kopfnuss" innerhalb des Forums Nachbarrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.08.2008, 02:13
Forum-Interessierte(r)
 
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"Kopfnuss"

Hallo.
Angenommen bei Nachbar B steht ein Walnußbaum, mind 50 Jahre alt und ca 20 m hoch und in der größten Ausdehnung 30 m. Durch heftige Orkane wurden Äste schon mal geknickt, ansonsten erfreut sich der Baum bester Gesundheit und Nusserträge.
Der Nussbaum ragt einige Meter in das Grundstück des A hinein. Darunter befindet sich ein Hofeingang. Dieser wird auch von kleinen Kindern benutzt.
Wenn aus erheblicher Höhe eine Nuss herunterfällt und unglücklicherweise auf dem Kopf eines Kindes landet, könnte mE eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung eintreten (um das Thema Aufsichtspflichtverletzung zu umgehen: Kind kommt vom Kindergarten nach Hause und geht durch den Hof).
Ist B zivilrechtlich zur Haftung verpflichtet und kann er erfolgreich dazu aufgefordert werden, einen Rückschnitt zu veranlassen? Und muss er zuvor auf die Gefahr aufmerksam gemacht worden sein?

Zwischenzeitlich ist der Baum so weit gewachsen, dass die Zweige in wenigen Jahren die Nüsse über einen Wintergarten abwerfen. Gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage, eine Rückschnitt zu verlangen?
ps: Baum steht in NRW.
Vielen Dank für Kopfzerbrechen.
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  #2 (permalink)  
Alt 22.08.2008, 14:22
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AW: "Kopfnuss"

Zitat:
Zitat von mastermind4
Ist B zivilrechtlich zur Haftung verpflichtet
Nein, ist er nicht!

Zitat:
und kann er erfolgreich dazu aufgefordert werden, einen Rückschnitt zu veranlassen? Und muss er zuvor auf die Gefahr aufmerksam gemacht worden sein?
er kann dazu aufgefordert werden, die auf das Nachbargrundstück überhängenden Äste zu entfernen aber nur wenn nicht die örtliche Baumsatzung nicht dagegen spricht!
Ich sehe schon die Überschrift im Boulevardblatt:

Kind von Nachbarnuss erschlagen!
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  #3 (permalink)  
Alt 22.08.2008, 14:33
V.I.P.
 
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AW: "Kopfnuss"

OT
empfehle den Kindern einen Schutzhelm zu verpassen und sie auch nie - ohne Kopfschutz - unter Kastanienbäumen spielen lassen - dabei fällt mir ein, vor vielen Jahren fiel mir mal eine Kastanie in den Maßkrug - hätte ich dann Anspruch auf eine neue Füllung gehabt?
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #4 (permalink)  
Alt 22.08.2008, 14:40
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AW: "Kopfnuss"

Zitat:
Angenommen bei Nachbar B steht ein Walnußbaum, mind 50 Jahre alt und ca 20 m hoch und in der größten Ausdehnung 30 m.
Herrlich!
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
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