Dies ist eine Diskussion zu Katze von Einfahrt abholen innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Katze von Einfahrt abholen Mieter hat eine sehr alte Perserkatze. Der Vermieter wohnt direkt nebenan. Die Katze verlässt manchmal die Terasse der Mieter und läuft auf die Einfahrt der Vermieter. Weil dort Auto gefahren wird und die Katze generell draussen verwirrt ist, holt der Mieter die Katze wieder Nachhause. Dazu betritt der Mieter die Einfahrt der Vermieter. Das passiert nur sehr selten, vielleicht zwei mal in einem halben Jahr, wenn die Katze es über den Zaun schafft. Ist das Hausfriedensbruch, oder gilt für die Einfahrt zu einem privatem Wohngebäude dies nicht? Hat man kein Recht seine Katze wieder zu holen? |
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| AW: Katze von Einfahrt abholen Ich würde das nicht als Hausfriedensbruch werten. Alternativ kann man den Vermieter ja fragen, ob er die Katze einfängt und übergibt, wenn er explizit dem Miter das Betreten der Einfahrt verbietet. Aber generell habe ich Bauchschmerzen, wenn ich von solchen Vermietern höre... |
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| AW: Katze von Einfahrt abholen Dem schließe ich mich an! |
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| AW: Katze von Einfahrt abholen Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Katze von Einfahrt abholen Ich weiß nicht ob sie eingefriedet ist Nehmen wir folgendes an:Die Terasse ist umzäunt aber um die Terasse herum gehört dem Mieter der Garten, der ganz ohne Zaun an dem Grundstück der Nachbarn grenzt. Allerdings sind dort, weil die Grenzen vor kurzem neu vermessen wurden, Stäbe in den Boden gesetzt an denen eine Schnur gezogen wurde, Allerdings auch nicht überall. Komplizierte Situation. Sind die Nachbarn nicht verpflichtete dem Mieter die Katze wiederzugeben Ist ja ihr Eigentum. Und wenn die Katze dann in der Einfahrt liegt (Alt und verwirrt), dann ist sie doch in Gefahr und sollte doch dann geholt werden dürfen, oder nicht? Geändert von Müller56 (08.05.2011 um 11:01 Uhr). |
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| AW: Katze von Einfahrt abholen @mknf @schielu was meinen Sie mit: Zitat:
![]() Dem Beitrag von Pro ist zuzustimmen. |
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| AW: Katze von Einfahrt abholen Leider wurde mit #6 die Fiktion des Beitrages verlassen und es darf nicht mehr geantwortet werden! |
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| AW: Katze von Einfahrt abholen Zitat:
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| AW: Katze von Einfahrt abholen Habe die von dir vermutlich gemeinten Wörter ersetzt. Habe nicht richtig aufgepasst, wobei durch die Einleitung des Beitrags auch Personalpronomen als fiktive Annahmen zu sehen sind. Dennoch habe ich zur verstärkung der fiktiven Situation die Wörter geändert. Mich würde eine Einschätzung von euch zur "Einfriedung" aufgrund meiner Angaben interessieren. |
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| AW: Katze von Einfahrt abholen |
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