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Katze von Einfahrt abholen

Dies ist eine Diskussion zu Katze von Einfahrt abholen innerhalb des Forums Nachbarrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.05.2011, 17:41
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Katze von Einfahrt abholen

Folgende fiktive Aufgabe:

Mieter hat eine sehr alte Perserkatze. Der Vermieter wohnt direkt nebenan. Die Katze verlässt manchmal die Terasse der Mieter und läuft auf die Einfahrt der Vermieter. Weil dort Auto gefahren wird und die Katze generell draussen verwirrt ist, holt der Mieter die Katze wieder Nachhause. Dazu betritt der Mieter die Einfahrt der Vermieter. Das passiert nur sehr selten, vielleicht zwei mal in einem halben Jahr, wenn die Katze es über den Zaun schafft.

Ist das Hausfriedensbruch, oder gilt für die Einfahrt zu einem privatem Wohngebäude dies nicht?

Hat man kein Recht seine Katze wieder zu holen?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.05.2011, 17:46
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AW: Katze von Einfahrt abholen

Ich würde das nicht als Hausfriedensbruch werten.
Alternativ kann man den Vermieter ja fragen, ob er die Katze einfängt und übergibt, wenn er explizit dem Miter das Betreten der Einfahrt verbietet.

Aber generell habe ich Bauchschmerzen, wenn ich von solchen Vermietern höre...
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  #3 (permalink)  
Alt 06.05.2011, 10:32
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AW: Katze von Einfahrt abholen

Zitat:
Zitat von mknf Beitrag anzeigen
Aber generell habe ich Bauchschmerzen, wenn ich von solchen Vermietern höre...
Dem schließe ich mich an!
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  #4 (permalink)  
Alt 06.05.2011, 16:19
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AW: Katze von Einfahrt abholen

Zitat:
Zitat von Müller56 Beitrag anzeigen
Ist das Hausfriedensbruch, oder gilt für die Einfahrt zu einem privatem Wohngebäude dies nicht?
Ist die Einfahrt eingefriedet, dann ist es Hausfriedensbruch. Ist die Einfahrt nicht eingefriedet, dann ist es auch kein Hausfriedensbruch.

Gruß

Pro
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  #5 (permalink)  
Alt 07.05.2011, 05:52
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AW: Katze von Einfahrt abholen

Ich weiß nicht ob sie eingefriedet ist Nehmen wir folgendes an:

Die Terasse ist umzäunt aber um die Terasse herum gehört dem Mieter der Garten, der ganz ohne Zaun an dem Grundstück der Nachbarn grenzt. Allerdings sind dort, weil die Grenzen vor kurzem neu vermessen wurden, Stäbe in den Boden gesetzt an denen eine Schnur gezogen wurde, Allerdings auch nicht überall.

Komplizierte Situation.

Sind die Nachbarn nicht verpflichtete dem Mieter die Katze wiederzugeben Ist ja ihr Eigentum. Und wenn die Katze dann in der Einfahrt liegt (Alt und verwirrt), dann ist sie doch in Gefahr und sollte doch dann geholt werden dürfen, oder nicht?

Geändert von Müller56 (08.05.2011 um 11:01 Uhr).
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  #6 (permalink)  
Alt 07.05.2011, 07:24
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AW: Katze von Einfahrt abholen

@mknf
@schielu

was meinen Sie mit:
Zitat:
Aber generell habe ich Bauchschmerzen, wenn ich von solchen Vermietern höre...
Was bewegt Sie zu dieser Aussage? Eine Reaktion des Vermieters ist doch gar nicht genannt.

Dem Beitrag von Pro ist zuzustimmen.
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  #7 (permalink)  
Alt 07.05.2011, 11:07
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AW: Katze von Einfahrt abholen

Leider wurde mit #6 die Fiktion des Beitrages verlassen und es darf nicht mehr geantwortet werden!
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Alt 07.05.2011, 11:08
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AW: Katze von Einfahrt abholen

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Leider wurde mit #6 die Fiktion des Beitrages verlassen und es darf nicht mehr geantwortet werden!
Unsinn!
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  #9 (permalink)  
Alt 08.05.2011, 11:02
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AW: Katze von Einfahrt abholen

Habe die von dir vermutlich gemeinten Wörter ersetzt. Habe nicht richtig aufgepasst, wobei durch die Einleitung des Beitrags auch Personalpronomen als fiktive Annahmen zu sehen sind. Dennoch habe ich zur verstärkung der fiktiven Situation die Wörter geändert.

Mich würde eine Einschätzung von euch zur "Einfriedung" aufgrund meiner Angaben interessieren.
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  #10 (permalink)  
Alt 08.05.2011, 11:04
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AW: Katze von Einfahrt abholen

http://www.rechtinco.de/nachbarrecht/einfriedungen.php
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