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Instandhaltungskosten Trennwand/Trennwänden bei Eigentumswhg mit Sondernutzungsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Instandhaltungskosten Trennwand/Trennwänden bei Eigentumswhg mit Sondernutzungsrecht innerhalb des Forums Nachbarrecht

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Alt 11.09.2006, 22:16
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Instandhaltungskosten Trennwand/Trennwänden bei Eigentumswhg mit Sondernutzungsrecht

Hallo,
auf einer Eigentümerversammlung ging es um folgenden, nicht klärbaren Sachverhalt:

Die Miteigentümer einer Whgsgemeinschaft haben jeweils ein zur ausschließlichen Sondernutzung überlassenen Garten (in der Teilungserklärung verbrieft). Auf der Grenze der beiden Wohnungen steht direkt am Haus eine Trennwand aus Holz, die in regelmäßigen Abständen gestrichen werden muss.
Die Gemeinschaftsordnung regelt die Kostenverteilung für die Instandhaltung derart, dass die Kosten für die Instandhaltung des Sondereigentums vom Miteigentümer zu tragen sind, ebenso Kosten für bestimmte aufgezählte Eigentumsteile, gleichgültig, ob Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum (z.B. Nichttragende Innenwände, Fußbodenbeläge, Innenseite der Fenster, Rolläden, ..., Inneseite der Balkone).

Über die Trennwände steht nichts in der Gemeinschaftsordnung. Die Fragen die sich nun daraus ergeben sind:
- Handelt es sich bei den Trennwänden nun um Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum?
- Wer zahlt für die Instandsetzung (Farbe, Streichen) der Trennwände? Der Miteigentümer mit Sondernutzungsrecht oder die Eigentümergemeinschaft?
- Worauf (welches Gesetz oder welche Rechtsprechung) begründet sich die Kostenverantwortung?

Wer weiß, wie es richtig ist?

Vielen Dank im Voraus
stone*
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