Dies ist eine Diskussion zu Hundeverbot im Garten innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Hundeverbot im Garten ich hoffe ich stelle diesen fiktiven Beitrag in das richtige Forum rein, falls nicht, bitte ich dies zu entschuldigen. War mir nicht ganz sicher in welches Forum er gehört. Gehen wir mal von folgenden Begebenheiten aus: 3 Häuser mit je 6 Wohungen gehören einer großen Liegenschaft an und haben eine externe Hausverwaltung die auch gerade erst gewechselt hat. Diese 3 Häuser teilen sich einen gemeinschaftlichen Garten, der nicht extra für jedes Haus abgeteilt ist. Alles könnte recht ruhig ablaufen, wäre nicht in dem Nachbarhaus ein "netter" älterer Herr, nennen wir ihn mal Mister X, der immer am Fenster hängt und alle "Verstöße" seiner Mitbewohner mit Argusaugen beobachtet und der Hausverwaltung meldet. Mister X wäre sehr gern Hausmeister geworden, dies wollte die Hausverwaltung aber nicht (weder die jetzige noch die davor). In den Mietverträgen der Häuser, die alle Identisch sind, steht das Haustierhaltung nicht erlaubt ist. So, in dem 2. Haus wohnt eine Frau schon seit fast 3 Jahren in der obersten Wohnung. Diese Frau, nennen wir sie mal Frau R., hat sich vor 2 Jahren bei der ehemaligen Hausverwaltung die mündliche Einverständniserklärung des Verwalters für einen 25cm kleinen Hund geholt. Diesen hat sie jetzt seit 2 Jahren. Laut mündlicher Aussage des Verwalters bräuchte sie auch keine schriftliche Zusage von ihm, da der Hund ja kleiner als eine Katze wäre. Zudem muss man sagen, dass in den Nachbarhäusern auch 4 Hunde sind, die alle genehmigt worden sind, allerdings auch nur mündlich. Frau R. geht mit ihrem kleinen Hund regelmäßig spazieren und sorgt dafür das der Hund nicht an Autos, Laternen etc. pinkelt. Hinterlassenschaften werden immer weggemacht. Wenn sie mit ihrem Hund spazieren war und er sich völlig gelöst hat, hat sie meistens die Kotbeutel mit nach Hause genommen, da die Stadt in der sie lebt, sehr wenig Mülltonnen aufgestellt hat. Diese vollen Kotbeutel werden zugeknotet in die Mülltonne geworfen die im Garten stehen. Seit ca. 1,5 Jahren ist es leider so, dass Mister X sich an die alte Hausverwaltung gewendet hat, weil angeblich der gemeinschaftliche Garten als Hundeklo mißbraucht würde. Was so nicht stimmt. Die damalige Hausverwaltung hat dann ein Schreiben aufgesetzt in dem stand, dass der Garten kein Hundeklo sei. Nun war Frau R. heute wieder 1 Stunde mit ihrem Hund draußen im Wald spazieren und hatte den vollen Kotneutel wieder mit nach Hause gebracht. Sie dachte sich, der Hund hat sich völlig gelöst und da dürfte es kein Problem mehr sein, noch ein wenig mit dem Hund im Garten zu tollen, da sie eh in den Garten mußte um den Kotbeutel zu entsorgen. Der Hund schnüffelte vor "ihrem" Haus ein wenig im Gras rum und sie wollte ein paar Übungen mit ihrem Hund machen. Da jedoch hörte sie Mister X aus dem Fenster brüllen, das dieser bekloppte Hund schon wieder im Garten sei und er jetzt endgültig die Nase voll hätte und sobald wie möglich die Hausverwaltung anrufen würde, damit Frau R. eine Abmahnung bekäme. Frau R. hat dazu nichts gesagt, ihren Hund genommen und ist wieder reingegangen. Sie hörte noch wie Mister X seinerseits in den Garten kam. Nun ist es jedoch auch wiederum so, das die Mitbewohner von Mister X häufig Besuch bekommen und dann im Garten sitzen. Dieser Besuch hat auch Hunde. Diese Hunde dürfen in den Garten, da die Mitbewohner von Mister X ihn auch immer nett zum Grillen einladen. Nun, was soll Frau R. nun machen? Mit dem Nachbarn ist leider nicht zu reden und bevor sie eine Abmahnung bekommt wollte sie ihrerseits bei der Hausverwaltung anrufen und das Thema klären. In dem besagten Schreiben der Hausverwaltung stand auch nciht, dass Hunde im Garten verboten seien. Nur das er nicht als Hundeklo benutzt werden darf, was sie ja auch nicht tut. Vielen Dank und entschuldigung der fiktive Fall ist etwas länger geworden. LG Verdandi |
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| AW: Hundeverbot im Garten Selbstverständlich darf die Dame ihren Hund mit in den Garten nehmen, wenn sie darauf achtet, dass er dort nichts "hinterlässt" bzw. sie evtl. Hinterlassenschaften sofort entfernt. Villeicht sollte sie wirklich die HV mal ansprechen und den Mr. X auffordern lassen, seine ständigen Pöbeleien zu unterlassen. Der stört damit den Hausfrieden nämlich massiv!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Hundeverbot im Garten Ist die Nutzung des (Gemeinschafts-) Gartens im Mietvertrag geregelt oder wird hier die Nutzung nur geduldet ? Es gibt unterschiedliche Konstruktionen. Oft ist die Nutzung des Gartens bei Mehrfamilienhäusern schlichtweg untersagt. Der Garten wird zwar herausgeputzt und die Mieter dürfen für diese Leistung zahlen, aber eine Nutzung kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Hausverwaltung scheint aber recht human und tierfreundlich zu sein, denn sonst lässt sich "Laut mündlicher Aussage des Verwalters bräuchte sie auch keine schriftliche Zusage von ihm, da der Hund ja kleiner als eine Katze wäre" nicht erklären. Nehmen wir an, dass die Gartennutzung geduldet wird und dies auch für die Hunde gilt, dann könnte die Hausverwaltung an die Hundehalter schriftlich appellieren, die Verunreinigungen, Buddellöcher etc. zu beseitigen. Den Nachbarn mit den Argusaugen dürfte das aber nicht beruhigen ... Bleibt die Hausverwaltung human, dann war es das ![]() Wird es der Hausverwaltung zu bunt, dann kann sie die Nutzung für Hunde auch nachträglich untersagen ![]() |
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