Dies ist eine Diskussion zu Hunde des Nachbarn gehen auf Wanderschaft innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| In einem reinen Wohngebiet mit überwiegend Ein- und Zweifamilienhäusern wohnt Mieter M mit seiner Familie und 2 großen Hunden in einer kleinen Zweizimmer-Oberwohnung. Die Hunde sind häufig draußen im Garten, welcher von einer Hecke umgeben ist. Die "Aufsicht" erfolgt von oben durchs Fenster und durch "rausbrüllen". Die Hunde haben schnell die Durchlässigkeit der Hecke entdeckt und machen sich auf den Weg über das Grundstück von Nachbar N in die umliegenden Gärten und hinterlassen entsprechend ihre Häufchen. Einige der "Löcher" in der Hecke wurden schon von Nachbar N "gestopft", aber die schlauen Hunde finden schnell einen neuen Weg... Auf die Problematik angesprochen antwortet Mieter M mit: "Unsere Hunde sind das nicht", "Die laufen nicht weg" und "Hier laufen viele Hunde frei rum" (ja, aber da sind die Besitzer in Sichtweite) Jetzt im Winter sind die Fußspuren im Schnee sehr gut zu erkennen, im Garten von Nachbar N zeigt sich eine richtige "Autobahn". Von der Terasse von Nachbar N sind auch bereits Schuhe verschwunden, die dann an der Straße wieder aufgetauchten. Nachbar N hat ein Kleinkind und jetzt schon Angst, es im Frühjahr draußen spielen zu lassen. Besagte Hecke wurde von den Eltern des Vermieters (Erbengemeinschaft) von Mieter M gepflanzt, steht aber komplett auf dem Grundstück von Nachbar N. Wer ist für die Einzäunung des Grundstücks verantwortlich, der Vermieter oder der Hundebesitzer und Mieter M? Nachbar N hat wg der verhärteten Fronten das Ordnungsamt der Gemeinde befragt, dort aber keine Hilfe bekommen. Was kann Nachbar N noch tun, um seinen Garten "hundefrei" zu haben? Einen teuren Zaun möchte N nicht ziehen. Kann einer von Euch was zu dieser Geschichte sagen? Wir haben das bereits im Bekanntenkreis bereits diskutiert und sind zu keinem hundefreundlichen Ergebnis gekommen |
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| AW: Hunde des Nachbarn gehen auf Wanderschaft In den meisten Bundesländern gibt es eine Hunde(halter)verordnung bzw. in den einzelnen Kommunen ist es in der Gefahrenabwehrverordnung geregelt, dass es verboten ist, Hunde ausserhalb des befriedeten Besitztums ohne Aufsicht frei laufen zu lassen bzw. Hunde so zu halten, dass sie das befriedete Besitztum nicht gegen den Willen des Hundehslters verlassen können. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Der von dir genannte Hundebesitzer ist also eindeutig in der Pflicht. Notiere Zeiten, Ort, Hund (Rasse,Farbe) und mache eine Anzeige bei deinem zuständigen Ordnungsamt. Sie müssen tätig werden. Bestreitet der Hundehalter in der Anhörung den Vorwurf wird sicher dann eine Gegenüberstellung zwischen ihm und dir erfolgen. Das kann für ihn bis zum Bussgeldverfahren kommen und im Erstfall bis vor Gericht. Lass dich auf jeden Fall nicht abwimmeln. |
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