Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Hilfe! – Grenzabstände für lebende Hecken

Dies ist eine Diskussion zu Hilfe! – Grenzabstände für lebende Hecken innerhalb des Forums Nachbarrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 03.12.2010, 15:25
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 3
Keine Wertung, thozim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, thozim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, thozim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, thozim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, thozim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, thozim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, thozim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, thozim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, thozim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, thozim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Unhappy Hilfe! – Grenzabstände für lebende Hecken

Neulich in Hessen:

Nachbar A und B haben eine gemeinsame Grundstücksgrenze von ca. 30 m. A pflanzt eine Thuja-Hecke über den gesamten Grenzverlauf. Die Pflanzabstände zur Grenze sind unterschiedlich. Im ersten Drittel ca. 50 cm, im zweiten ca. 75 und im letzten mehr als 75 cm. Die von einer Gärtnerei gesetzten Pflanzen sind alle knapp 2m groß. Im ersten Drittel hat Nachbar B zwei Fensterelemente seines Hauses (steht im Abstand von 4,5 m zur Grenze), die seine Küche belichten. Er fordert nach 4,5 Jahren Nachbar A schriftlich auf, seine mittlerweile über 3 m hohe Hecke, zurück zu schneiden. B kommt dem nach, die Heckenhöhe beträgt jedoch immer noch ca. 2,5 m. In den darauffolgenden Jahren wird die Hecke immer mal wieder zurück geschnitten. 8 Jahre nach der schriftlichen Anmahnung fordert Nachbar A erneut B schriftlich auf seine Hecke, die mittlerweile wieder deutlich über 3 m angewachsen ist, zu kürzen. Er schneidet sie wiederum auf 2,5 m. Es erfolgt erneut ein Schreiben die Hecke laut Gesetzeslage auf 2 m zu kürzen mit Hinweis auf Beschreiten des Rechtsweges bei Unterlassung. Es passiert nichts und es kommt zu einem Schiedstermin. Nachbar A äußert sich nicht (!) und will eine gerichtliche Auseinandersetzung.

Was macht A so sicher? Laut Hess. Nachbarrechtsgesetz sind im § 39 die Pflanzabstände geregelt und demnach müsste er die Thuja-Hecke im vorderen Bereich unter 2 m halten.

Hat B sein Beseitigungsanspruch nach § 43 verwirkt, indem zuletzt nach ca. 8 Jahren einen Rückschnitt gefordert hat? Laut div. Urteile ist ein Rückschnitt auch eine Beseitigung.

Muss B eine Beeinträchtigung durch die hohe Nachbarhecke nachweisen?

Welches finanzielle Abenteuer geht B bei einem gerichtlichen Verfahren ein?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 04.12.2010, 11:41
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Hilfe! – Grenzabstände für lebende Hecken

Zitat:
Zitat von thozim Beitrag anzeigen
Welches finanzielle Abenteuer geht B bei einem gerichtlichen Verfahren ein?
Das kann ein Anwalt sagen!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 04.12.2010, 15:33
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 3
Keine Wertung, thozim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, thozim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, thozim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, thozim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, thozim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, thozim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, thozim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, thozim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, thozim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, thozim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Hilfe! – Grenzabstände für lebende Hecken

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Das kann ein Anwalt sagen!
Hallo schielu!

Bin mit gerichtlichen Verfahren völlig unbeleckt. Ich vermute jedoch, dass diese Anfrage nicht unentgeltlich zu haben ist. Hatte die Hoffnung, dass jemand schon Erfahrungen mit Nachbarrechts-Verfahren hat und mir entsprechend Auskunft geben könnte. Davon hängt letztendlich die weitere Vorgehensweise ab. Da ich keine Rechtsschutz-Versicherung habe, sollte das ganze bei ungewissem Ausgang im finanziellen Verhältnis stehen.

Gruß
thozim
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 05.12.2010, 19:49
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 108
100% positive Bewertungen (108 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (108 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (108 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (108 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (108 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (108 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (108 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (108 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (108 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (108 Beiträge, 10 Bewertungen)  
AW: Hilfe! – Grenzabstände für lebende Hecken

man sollte man einen blick ins landesnachbarschaftsgesetz des jeweiligen bundeslandes werfen. wenn ich das richtig verstanden habe wurde zum ersten mal 4,5 jahre nach pflanzung der hecke zur beseitigung aufgefordert.

da könnte der anspruch bereits verjährt gewesen sein........
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 06.12.2010, 11:21
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Hilfe! – Grenzabstände für lebende Hecken

Zitat:
Zitat von RandyMandy Beitrag anzeigen
man sollte man einen blick ins landesnachbarschaftsgesetz des jeweiligen bundeslandes werfen. wenn ich das richtig verstanden habe wurde zum ersten mal 4,5 jahre nach pflanzung der hecke zur beseitigung aufgefordert.

da könnte der anspruch bereits verjährt gewesen sein........
Die Frage richtet sich auf die Kosten des Rechtsstreites.
Wer soll die hier beurteilen?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 06.12.2010, 16:55
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 314
100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)  
AW: Hilfe! – Grenzabstände für lebende Hecken

Soweit ich weiß, verjährt der Anspruch auf Rückschnitt der Hecke nicht, nur der auf Beseitigung.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 06.12.2010, 21:44
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 3
Keine Wertung, thozim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, thozim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, thozim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, thozim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, thozim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, thozim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, thozim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, thozim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, thozim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, thozim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Hilfe! – Grenzabstände für lebende Hecken

Zitat:
Zitat von RandyMandy Beitrag anzeigen
man sollte man einen blick ins landesnachbarschaftsgesetz des jeweiligen bundeslandes werfen. wenn ich das richtig verstanden habe wurde zum ersten mal 4,5 jahre nach pflanzung der hecke zur beseitigung aufgefordert.

da könnte der anspruch bereits verjährt gewesen sein........
Hallo RandyMandy!

Laut Hess. Nachbarrechtsgesetz verjährt ein Beseitigungsanspruch nach 5 Jahren. Aber die letzte Aufforderung war länger als 5, nähmlich 8 Jahre her. Welche Aufforderung zählt? Das gibt das Gesetz nicht her. Wird der Beseitigungsanspruch (=Rückschnitt) bzw. die Verjährung durch den zwischenzeitlichen Rückschnitt des Nachbarn aufgehoben?

Trotzdem Danke für den Hinweis!

Gruß
thozim
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
grenzabstand, hecken, hessen, nachbarrecht

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Lebende Zellen zum Fluoreszieren gebracht Nachrichten: Wissenschaft 09.08.2010 09:00
Unterschiedliche Grenzabstände ? Nachbarrecht 05.10.2009 13:16
Hecken und Einfriedungen Immobilienrecht 22.09.2008 12:10
Rollenspiele und Lebende Bilder Nachrichten: Wissenschaft 09.06.2008 10:00
Einkommenssteuer für getrennt lebende Eheleute Steuerrecht 05.11.2006 21:59





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Nachbarrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN