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Handwerker Übermaß

Dies ist eine Diskussion zu Handwerker Übermaß innerhalb des Forums Nachbarrecht

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Alt 16.08.2006, 16:55
Boardneuling
 
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Handwerker Übermaß

In einer edlen Villenlage mit sehr großen Grundstücken (>1600qm) hat eine Hausfrau die "Handwerkersucht". Seit dem Neubau 1994 wird am Haus beständig angebaut, umgebaut, gemalt, gebort, geschraubt, gehämmert, genagelt. Die Gärtner mit Rasenmäher, Heckenschere, Laubsauger kommen zwei bis dreimal wöchentlich und an den verbleibenden Werktagen sind die anderen Handwerker bei der Arbeit. Alles natürlich fachgerecht und vom feinsten. Sind die Handwerker nicht da, hört man meistens den Springbrunnen. Die üblichen Ruhezeiten werden meistens eingehalten, auch wenn Samstag morgens ab 8 Uhr der Rasenmäher alle umliegenden Bewohner aufweckt. Aber ansonsten ist die ganze Woche praktisch Baustellenlärm. Und das seit 13 Jahren.

Zuhause kann man nur ungestört arbeiten, wenn die Fenster geschlossen sind. Im Hochsommer.

Wegen des Spiel-Lärms der eigenen Kinder wurde bislang nicht gegen die Nachbarn vorgegangen, aber die Kinder sind jetzt groß. Gerade sind die Nachbarn im Urlaub - es ist himmlisch ruhig.

Aus den links der vergleichbaren Themen konnte ich noch keinen Honig saugen.
Wer hat eine elegante Idee?
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Alt 16.08.2006, 17:46
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AW: Handwerker Übermaß

Wie ist denn das Verhältnis zwischen euch und der Nachb*****aft?

Ich vermute mal das man da wenig tun kann außer auf Einsicht hoffen.
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
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  #3 (permalink)  
Alt 16.08.2006, 19:06
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AW: Handwerker Übermaß

Das Nachb*****aftsverhältnis ist hanseatisch "freundlich distanziert". Man grüßt sich, man schenkt sich Weihnachtsfreundlichkeiten, das Personal spricht miteinander.
Die Männer überhören den Lärm seit Jahren.

Das Hausgrundstück wird jetzt verkauft.

Das absehbare Folgeproblem: Kann der Käufer Schadensersatz verlangen, Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der die Lärmbelästigung als Mangel empfindet?
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  #4 (permalink)  
Alt 16.08.2006, 20:00
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AW: Handwerker Übermaß

Wenn der Käufer das Spektabel natürlich mitbekommt, wird er vll. vom Kaufvertrag abstand nehmen oder weniger bezahlen wollen.
Das ganze nennt man dann Vertragsautonomie
__________________

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