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Handrasenmäher am Sonntag

Dies ist eine Diskussion zu Handrasenmäher am Sonntag innerhalb des Forums Nachbarrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.08.2011, 12:29
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Handrasenmäher am Sonntag

Hallo, herzliche Grüße an alle hier.
Gibt es eigentlich in den Tiefen der deutschen Regulierungswelt eine Vorschrift, die den Betrieb eines Handrasenmähers (ohne Motor) regelt, etwa dieses am Sonntagnachmittag verbietet? Meiner Meinung nach gibt es eine Verordnung und Regelung der Betriebszeiten nur für Geräte mit Motorantrieb.
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  #2 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 08:16
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AW: Handrasenmäher am Sonntag

Die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmverordnung - 32. BImSchV) regelt den Einsatz von Geräten und Maschinen ... In der Anlage heißt es unter Nr. 32 schlicht "Rasenmäher".

Das kann m.E. ein mechanischer oder auch ein mit einem Elektro- oder Verbrennungsmotor betriebener Rasenmäher sein.

§ 7 regelt dann die Ruhezeiten.

----

Darüber hinaus könnte die Stadt/Gemeinde eine eigene Verordnung zum Thema Lärmschutz haben.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 10:15
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AW: Handrasenmäher am Sonntag

Das ist üblicherweise in den Ortssatzungen geregelt.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #4 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 13:55
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AW: Handrasenmäher am Sonntag

Vielen Dank für die Wortmeldungen. Ich habe mich zwischenzeitlich etwas belesen und bin zu dem (leider für mich noch unsicheren) Ergebnis gelangt, dass wahrscheinlich doch nur motorgetriebene Rasenmäher gemeint sind. Denn die 32.BImSchV (§1) beruht auf Richtlinie 2000/14/EG und diese wiederum auf Richtlinie 98/37/EG und hier ist in Art.1 Abs.3 geregelt:

Vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie sind
ausgenommen:
— Maschinen, deren einzige Kraftquelle die unmittelbar
angewandte menschliche Arbeitskraft ist, ...

Aber wie gesagt, so richtig klar und eindeutig ist das für mich nicht.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 15:45
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AW: Handrasenmäher am Sonntag

Solange von dem Handrasenmäher keine Lärmbelästigung ausgeht, darf er auch sonntags genutzt werden. Verursacht er allerdings auch ohne Motor Lärm, ist der Sonntag tabu.
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  #6 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 15:59
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AW: Handrasenmäher am Sonntag

Zitat:
Zitat von nieselpriem Beitrag anzeigen
Solange von dem Handrasenmäher keine Lärmbelästigung ausgeht, darf er auch sonntags genutzt werden.
Das Problem ist, das das ständige trrrr-rrrrt, und das vielleicht noch eine Stunde lang, zu hören sein wird. Ich frage mich auch, ob das erlaubt ist.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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