Dies ist eine Diskussion zu Halben Hang abtragen zulässig? innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Halben Hang abtragen zulässig? Angenommen Nachbar A und Nachbar B wohnen an einer abschüssigen Strasse und eine Seite des Grundstücks ist abschüssig, nur durch einen Maschendrahtzaun getrennt. Weiter angenommen, Nachbar A trägt auf einmal die Hälfte seines Hanges ab (wahrscheinlich um mehr ebene Grundstücksfläche zu erhalten). Die eine Seite des Hanges von Nachbar B wäre ja nun nicht mehr gesichert, besteht nur aus Erde. Auf dem Hang von Nachbar B befindet sich ein Strommast, sowie ein etwas erhöhter Gulli - gehören wohl der Stadt. Nachbar B befürchtet nun, dass der Hang irgendwann anfängt sich auf der ungesicherten Seite "aufzulösen" und zu verrutschen, vor allem durch Regenwasser - und dadurch auch nicht abzusehen ist, ob das die Standfestigkeit des Strommastes (wäre in diesem fiktiven Fall nur ein Pfahl aus Beton und dient zur Stromversorung einer Laterne die über der Mitte der Hauptstrasse hängt). Weiterhin hätte Nachbar A den Hügel so weit abgetragen, das Tannen - die am oberen Ende des Hügels auf dessen Grundstück stehen - direkt am "Abgrund" stehen und Nachbar B befürchtet dass diese vielleicht irgendwann bei einem Sturm auf die Hauptstrasse fallen. In diesem fiktiven Fall hätte Nachbar B sich die Sache 2 Wochen lang stillschweigend angeschaut - schliesslich wäre der Hügel an einem Wochenende abgetragen worden da Nachbar A die Woche über für solche Arbeiten keine Zeit hätte und Nachbar B noch das kommende Wochenende abwarten wollte um zu sehen, ob Nachbar A irgendwelche Anstalten macht, den Hang an der Grundstücksgrenze und zu den Tannen hin abzusichern - was aber nicht passiert ist. Kann Nachbar A einfach ohne Absprache mit Nachbarn B den Hügel abtragen, ohne für eine Befestigung zu sorgen? Kann Nachbar A jetzt von Nachbar B verlangen, eine über 2m hohe Mauer zu ziehen um den eigenen Hang abzusichern - was mit immensen Kosten verbunden wäre oder kann Nachbar B verlangen, das Nachbar A dies bezahlen muss? Mit Nachbar A zu sprechen würde sich ziemlich schwierig gestalten - haben von Anfang an Nachbarn B ignoriert und ihr Ding durchgezogen (einfach ein Gerüst auf Grundstück von B gestellt als ihr Haus gestrichen wurde ohne Bescheid zu sagen, einfach das Abflussrohr von der Regenrinne seines Hauses über den Zaun auf das Grundstück von B gelegt - wo es immer noch liegt). Würde mich über Antworten zu diesem Fall freuen da die Meinungen in unserem Gesprächskreis über diese fiktive Geschichte doch ziemlich auseinandergehen (einer ist der Meinung Nachbar A müsste das bezahlen, ein anderer das B es bezahlen muss weil der verbliebene Hang zu seinem Grundstück gehört und A schliesslich auf seinem Grundstück machen kann was er will - wieder ein anderer meint, beide Nachbarn müssten sich die Kosten teilen). Liebe Grüsse, cateyes |
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| AW: Halben Hang abtragen zulässig? Wer den natürlichen Verlauf eibnes Geländes verändert, muss für dessen Absicherung sorgen. Die zuständige Bauaufsicht sollte angesprochen werden! |
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