Dies ist eine Diskussion zu Grünstreifen wird zum Abenteuerspielplatz innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Grünstreifen wird zum Abenteuerspielplatz ich bin mir nicht sicher, ob dieser - selbstverständlich fiktiver - Fall Nachbarschaftrecht ist; ggf. muss der Beitrag nochmal verschoben werden. Einmal angenommen, Familie F besitzt ein Haus mit kleinem Grundstück in einer ausgewachsenen Einfamilienhaussiedlung. An der Gartenseite des Grundstücks von Familie F grenzt ein kleines Stück Grünstreifen an, welches zu keinem der anliegenden Häuser gehört. Die dort mittlerweile in die Höhe gewachsenden Sträuche und Bäume bieten so den (vermutlich von der Stadt bezweckten) Sichtschutz vom Garten von Familie F zu den anliegenden Parkplätzen und Nachbarhäusern. Leider hat sich dieser Grünstreifen mittlerweile zum beliebten Kinderspielplatz und teilweise auch zur Müllhalde entwickelt. Da vom Sichtschutz bald nicht mehr viel übrig ist und die dort spielenden Kinder "quasi" im Garten von Familie F stehen, überlegt Familie F (bei aller Kinderorientierung), welche Möglichkeiten bestehen, den Grünstreifen schützen zu können. a) Richtung Stadt > gibt es eine Anspruchsgrundlage für Erhalt der ursprünglich angelegten Sichtschutzmaßnahmen oder wäre die sädtische Unterstützung nur auf Kulanzbasis zu erreichen? b) richtung Nachbarn > auch wenn es bis jetzt noch durch gutes Miteinander möglich war, die Kinder "herauszukomplimentieren", wie sieht es aus, wenn die Kinder sich einmal querstellen? Grüße, Michael |
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| AW: Grünstreifen wird zum Abenteuerspielplatz Den Kindern kann dort das Spielen nicht verboten werden. Für ausreichenden Sichtschutz muss der Grundstückseigentümer selber kümmern. |
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| AW: Grünstreifen wird zum Abenteuerspielplatz Unter öffentlich-rechtlichen Gesichtspunkten würde ich im Stadtbauamt mal fragen, ob es für das Gebiet einen Bebauungsplan gibt. Wenn ja, ist der Grünstreifen dort als öffentlíche Grünfläche ausgewiesen oder nicht? Wenn je, kann man die zuständigen Leute drängen, die Grünfläche als Grünfläche vom Müll zu befreien und evtl. einzuzäunen. Besser wäre es, mit der Stadt einen Nutzungsvertrag zu schließen und für die Pflege der Anlage diese selbst einzuzäunen. Dann ist Ruhe im Karton.
__________________ Meine Beiträge verfasse ich nach bestem Wissen und sind meine persönliche Meinung. Sollte mein Beitrag hilfreich sein, bitte ich um eine entsprechende Bewertung durch Anklicken des Buttons rechts oben. Danke. |
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