Dies ist eine Diskussion zu Grillen innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Grillen mal angenommen in einer Eigentumswohnanlage in Schleswig- Holstein wohnen Eigentümer A im Erdgeschoss und Eigentümer B im 1 OG. Der Eigentümer A ist vor gut 2 Jahren eingezogen und grillt gerne mal auf seinem Balkon (ca. 1x im Monat in den Sommermonaten/ 2 Personen/ Dauer je ca. 15. Min. auf einem Elektrogrill). Der Eigentümer B besitzt darüber statt eines Balkones einen Wintergarten, bei dem 2 Fenster geöffnet werden können. Eigentümer B stören die Grillgerüche. Nach mehrmaligen gesprächen zwischen Eigentümer A & B konnte keine Einigung gefunden werden. Nun die Frage, ob das Grillen mit einem Elektrogrill grundsätzlich untersagt werden kann, zumal es keinen anderen Bewohner des 6- Parteien Hauses stört? In der Hausordnung und in der Teilungserklärung ist hierzu nichts zu finden. Vielen Dank für die Hilfe Mfg ccrash6 |
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| AW: Grillen So, oder so ähnlich lauten die häufigsten Urteile hierzu! Der Eigentümer A darf zwar auf dem Balkon grillen, die Nachbarn dürfen aber dadurch nicht beeinträchtigt werden - und das ist nicht ganz einfach zu bewerkstelligen. Der "Griller" muss sicherstellen, dass Grill- und Essensgerüche nur in zumutbarem Umfang und Holzkohlenschwaden überhaupt nicht in die Wohnräume des Nachbarn hineinziehen. Praktisch bedeutet dies, dass Holzkohlengrills auf dem Balkon nicht mehr verwendet werden dürfen. Erlaubt sind nur Strom- oder Gasgrills. Wann der Duft, der vom Grillfleisch ausgeht, für den Nachbarn unzumutbar wird, ist eine Frage des Einzelfalles. Um Streitigkeiten zu vermeiden, spricht man vor der Grillparty am besten mit den Nachbarn und holt sich dessen Einverständnis. Da dieses hier nicht gegeben scheint, es sich aber ausschließlich um einen Elektrogrill handelt, sollte man nicht schnell klein bei geben! lese auch: (letzter Absatz) http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_std/0...002824,00.html Wichtig ist allemal, dass es ein Elektrogrill ist! Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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