Dies ist eine Diskussion zu Grenzvermessung- Kostenteilung? innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Grenzvermessung- Kostenteilung? Nachbar A und B waren beim Schiedsmann, da die Grenzpunkte vor langer Zeit warscheinlich von B überasphaltiert wurden. A hatte das Grundstück erworben. A möchte eine Grenzvermessung i.H. von ca 800€ machen lassen, da B einen ca 20 hohen Sichtschutzzaun neu aufstellen will. Nachbar B will sich nicht beteiligen, sondern es wurde mit A festgelegt, die Grenzpunkte zu suchen und nach Kartasterauszug ggf, zu erneuern. Frage: wenn es im Verlauf dieser Aktion zu Unstimmigkeiten kommt, kann er von B fordern die Grenzvermessung i.H. des halben Betrages zu zahlen? Gibt es Urteile / Gesetzestexte? LG |
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| AW: Grenzvermessung- Kostenteilung? Einen Anspruch auf Erstattung hat A nur, wenn sich im Zuge der Vermessung herausstellt, dass B die ursprünglichen Grenzmarkierungen verändert/versetzt hat bzw. diese sich durch seine Asphaltierungsarbeiten verschoben haben. Man kann Grenzsteine übrigens nicht selbst wieder an Ort und Stelle setzen, das muss - soweit ich weiß - ein Vermesser tun, da es sich um amtliche Markierungen handelt. |
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| AW: Grenzvermessung- Kostenteilung? Hallo Nieselpriem! Aber: Bei dem Schlichtertermin hat B sofort eine Kostenbeteiligung abgelehnt, der Schlichter akzeptiert dies, obwohl es um mind. einen überasphaltierten Grenzpunkt geht. nach welcher rechtssprechung gilt dann eine Beteiligung? Wer die Musik bestellt bezahlt sie auch. Soll heißen: A lässt im Zweifelsfall vermessen, der Grenzpunkt wird wiederhergestellt und er muß von B verlangen die Kosten zur Hälfte zu übernehmen?! Ist doch merkwürdig. B zahlt nicht.... Warum ist dem Schiedsmann das egal? -Der freut sich auf das nächste mal!- LG |
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| AW: Grenzvermessung- Kostenteilung? Der Schiedsmann versucht ausschließlich, zwischen den Parteien zu vermitteln. Die Kompromisse, die beim Schiedsmann geschlossen werden, sind frei verhandelbar, d.h. das Ergebnis kann grundlegend von dem abweichen, was ein Gericht entscheiden würde. Der Schiedsmann selbst trifft gar keine Entscheidungen. Können die streitenden Parteien sich nicht einigen, bleibt nur der Gang vors Gericht - was aber immer mit Kosten und dem Risiko, evtl. zu unterliegen, verbunden ist. In diesem Fall ist es so, dass Grenzmarkierungen nicht verändert werden dürfen. Hat B dagegen verstoßen, muss er die ordnungsgemäße Wiederherstellung der Grenzsteine bezahlen und ggf. eben auch die dazu nötige Vermessung. Tut B das nicht freiwillig, muss A die Kosten zunächst selbst tragen und sie dann von B - notfalls auf dem Klageweg - zurück verlangen. Außerdem ist das unbefugte Versetzen von Grenzsteinen sogar ein Straftatbestand. Für A bleibt hier das Risiko, dass sich bei der Vermessung herausstellen könnte, dass die Grenzsteine doch nicht versetzt wurden. Geändert von nieselpriem (23.05.2012 um 22:22 Uhr). Grund: Ergänzung |
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| AW: Grenzvermessung- Kostenteilung? Gut, das der Schiedsmann keine Ahnung hat, ist ja ok. Aber: Versetzt worden sind die Steine sicher nicht, nur nicht sichtbar, weil darüber Asphalt gelegt worden ist, (vor 30-40 Jahren?) der andere Grenzpunkt wird unter einer Tannenreihe vermutet. Die Parteien einigten sich darauf, die Punkte gemeinsam zu suchen. Was ist aber, wenn B unter dem asphaltiertem Hof den trotz maßstäblicher Messung nicht findet und einen Qm aufbuddelt? Sie dürfen den nicht selber erneuern. Deshalb muß in Erwägung gezogen werden, das ein Vermesser z.B. diesen Punkt nur wiederherstellen darf. A müßte ihn beauftragen, da B natürlich kein Interesse daran hat, denn es könnte ja sein, das er A einen Streifen abgeben müsste. LG |
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| grenze, vermessung, vermessungskosten |
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