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Grenzstreitigkeiten und Wegerecht

Dies ist eine Diskussion zu Grenzstreitigkeiten und Wegerecht innerhalb des Forums Nachbarrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.08.2011, 13:04
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Grenzstreitigkeiten und Wegerecht

1. Ein Haus war ursprünglich mal eine Gesamtanlage aus vier Häusern. Diese wurden aufgeteilt und einzeln verkauft. Das Dumme daran ist dass dadurch die beiden mittleren Häuser keinen direkten Zugang zum Garten haben. Ein mittlerer Nachbar kann nur den Zugang durch dessen direkten Nachbargrundstück verwenden. Bei der einen Häfte funktioniert das auch Problemlos. Jetzt kauft Herr K kauft das zweite mittlere Haus. Als das gekauft wurde, hat aber dessen direkter Nachbar (nennen wir ihn X) diesen Weg für K sofort mit einem Zaun dichtgemacht und gemeint da gäbe es angeblich eine Verhandlung die der Vorbesitzer sausen hat lassen und daher das Wegerecht verloren hätte.
Stimmt es aber dass ein Grundstück auf jeden Fall einen Zugang haben muss und dieser, wenn er denn über ein benachbartes Grundstück führt, nicht verweigert werden darf? Herr K hat dadurch z.B. keinerlei Möglichkeiten Baumaschinen (nichtmal eine Schubkarre) in seinen Garten zu bringen und auch grösserer Gartenabfall muss erstmal klein gemacht werden damit er ausschliesslich durch das Haus transportiert werden kann.

2. Als Herr X den Weg zugemacht hat, hat er das so gemacht das er seinen Zaun an dem Haus von K montiert hat weil er sein eigenes klinkerverputztes Haus nicht beschädigen wollte. Das Ganze hat er mit einer seltsam anmutenden Geschichte erklärt dass sein Grundstück angeblich nicht an der Grundstückgrenze endet, wo auch das Haus abschliesst sondern es würde die "Innenmauer" zählen. Was Herr K ehrlich gesagt für absoluten Blödsinn hält, aber trotzdem erstmal so geduldet hat da er im Moment keine Notwendigkeit sah das zu ändern.
Verliert Herr K dadurch eventuelle Ansprüche weil das unwiedersprochen erstmal so geduldet wurde? Kann Herr X jetzt mittlerweile sowas wie ein Gewohnheitsrecht daraus ableiten, oder kann Herr K verlangen dass X seinen Zaun umsetzen muss. Und wo verläuft die "Hausgrenze"? Eigentlich doch an der Grundstücksgrenze und nicht in irgendwelchen Innenmauern. Wer kann das im Zweifelsfall feststellen?

Geändert von sparhawk (02.08.2011 um 13:33 Uhr).
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Alt 02.08.2011, 13:08
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AW: Grenzstreitigkeiten und Wegerecht

Damit der Beitrag diskutiert werden kann:



Danke!
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Gruß

Klaus
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  #3 (permalink)  
Alt 02.08.2011, 13:32
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AW: Grenzstreitigkeiten und Wegerecht

OK, habe ich jetzt umgeschrieben. Sorry!
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Alt 03.08.2011, 10:58
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AW: Grenzstreitigkeiten und Wegerecht

Ich habe mal zu Fall 1 gegoggelt und festgestellt dass das Notwegerecht in diesem Fall wohl eher nicht in Frage kommt, ist das richtig?

Das Grundstück ist so angelegt dass K sein Haus direkt an der Strasse stehen hat und den Garten ausschliesslich durch das Haus erreichen kann. Ein direkter Zugang zum Garten existiert also nicht. Für das Notwegerecht ist das aber unerheblich, oder sehe ich das falsch? D.H. Herr K hat keine Möglichkeit irgendwelche Maschinen in seinen Garten zu bringen, nur weil die Häuser so blöd aufgeteilt sind? Muss man vielleicht größere Arbeiten durchführen kann man dann vielleicht dieses Hammerschlagsrecht beansprichen? wie weit reicht das? Nur für Bauarbeiten am Haus oder auch im Garten?

Zu der zweiten Frage habe ich allerdings noch nichts gefunden.
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  #5 (permalink)  
Alt 03.08.2011, 15:55
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AW: Grenzstreitigkeiten und Wegerecht

Zitat:
Zitat von sparhawk Beitrag anzeigen
Ich habe mal zu Fall 1 gegoggelt und festgestellt dass das Notwegerecht in diesem Fall wohl eher nicht in Frage kommt, ist das richtig?
Ja, das ist richtig! Diesen Umstand gibt es bei jedem Reihenhaus! Der Nachbar muss keinen anderen Zugang bereitstellen.
Die Grenze ergibt sich aus der Vermessung. Üblicherweise = Außenkante.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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Alt 04.08.2011, 10:55
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AW: Grenzstreitigkeiten und Wegerecht

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Ja, das ist richtig! Diesen Umstand gibt es bei jedem Reihenhaus! Der Nachbar muss keinen anderen Zugang bereitstellen.
Wie sieht das denn aus wenn K wirklich mal schweres Gerät benötigt. Muss er dann einen Kran mieten der das Zeug über sein Haus in den Garten hebt? Das kanns ja auch nicht sein, oder? Bei "kleineren" Arbeiten, muss man halt in den saueren Apfel beissen und durchs Haus gehen, obwohl ich persönlich das ja schon für eine extreme Behinderung finde.

Zitat:
Die Grenze ergibt sich aus der Vermessung. Üblicherweise = Außenkante.
Das ist es was ich auch vermute, aber Vemrutungen nützen halt nicht viel. Wenn ich jetzt z.B. mit K zu X gehe und ihm sagen würde dass seine Geschichte Blödsinn ist, dann wird er einfach darauf beharren bis das Gegnteil bewiesen ist.
Wie kann man das beweisen? Muss man dann einen Landvermesser (oder Sachverständigen) bestellen, der das im Zweifelsfall dann bestätigt? Wo findet man so wen der sowas macht? Wer muss das dann zahlen? X, oder K?
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