Dies ist eine Diskussion zu Grenzbewuchs auf Nachbargrundstück innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Grenzbewuchs auf Nachbargrundstück Auf dem Nachbargrundstück eines Mehrfamilienhauses (WEG) steht hinter dem Grundstücks-Zaun eine ehemalige Buchenhecke, die mittlerweile zu einer kleinen bis mittleren Baumreihe mutiert ist, weil noch nie beschnitten. Das Haus der WEG steht seit ca. 4 Jahren. Der Gartenanteil von Eigentümer A grenzt als einziger Gartenanteil an diese Hecke/Grenze. Bislang hat A im Herbst einen Teil der rüberwachsenden Äste abgeschnitten und war/ist damit zufrieden. Allerdings fragt er sich, ob aus sich aus einer längeren Duldung eines so hohen Gernzbewuchses irgendwann einmal ein Recht für den Nachbarn herbeiziehen lässt, oder der Eigentümer A (Sondernutzungsrecht) bzw. die WEG sich dann an ggf. anfallenden Kosten für Baumfällungen etc. beteiligen müsste? Wie ist die Rechtslage und was wäre Eigentümer A anzuraten? Beste Grüße von J. Geändert von jerseylady (29.08.2010 um 11:00 Uhr). |
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| AW: Grenzbewuchs auf Nachbargrundstück |
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| AW: Grenzbewuchs auf Nachbargrundstück Danke für die Antwort lieber Schielu. Das hatte Eigentümer A ohnehin im Sinn, aber das beantwortet meine Frage nach der Rechtslage nicht wirklich. Ich glaube mich zu erinnern, dass ich in anderen Beiträgen gelesen habe, dass bei langfristiger stillschweigender Duldung eines Grenzbewuchses durch den Nachbarn dieser Bewuchs dann irgendwann einmal als rechtsverbindlich geduldet gilt. Wäre dem so, wenn die Grundstücke in Baden-Württemberg liegen würden? |
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| AW: Grenzbewuchs auf Nachbargrundstück Hi, vermutlich ist die Verjährung bereits eingetreten. Hierzu ist es erforderlich zu wissen, wie hoch die Gehölze zu welchem Zeitpunkt sind/waren. Die Rechtsgrundlage findest Du hier: http://dejure.org/gesetze/NRG in den §§ 16 und 26. lg Carsten |
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