Dies ist eine Diskussion zu Grenzabstand innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Grenzabstand Zwei Grundstücke A und B grenzen aneinander, Grundstück A gehört Eigentümer A und Grundstück B gehört Eigentümer B. Mal angenommen Eigentümer B beginnt auf seinem Grundstück eine Terrasse oder eine ähnliche Freifläche anzulegen. A spricht B darauf an, wohingegen dieser erwidert er könne auf seinem Grundstück machen was er wolle. A entgegnet, dass er mit seiner mutmaßlich gepflasterten Fläche dem Grundstück A zu nahe komme. A geht davon aus, dass in Rheinland-Pfalz ein Grenzabstand von 2,50 m gilt. Wie kann er die Einhaltung dieses Abstandes erzwingen, welche Fristen bleiben nach Fertigstellung der Terrasse? Besteht die Möglichkeit während des Baus darauf hinzuwirken, dass B nicht weiterbaut? Grüsse, tolux |
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| AW: Grenzabstand Moin, Weil ihm Dieses von seinem Kumpel am Stammtisch erzählt wurde? http://www.baurecht.de/Nachbarschaft...and-pfalz.html Das kann er nicht. Ich gehe dabei davon aus, dass die Terasse nicht in 2m Höhe gebaut werden soll. lg Carsten |
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| AW: Grenzabstand @gärtner73: Nein, sondern weil das in § 34 Absatz 4 steht. |
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| AW: Grenzabstand oder auch hier: http://www.finanztip.de/recht/immobi...rundstueck.htm |
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| AW: Grenzabstand Wie hoch über dem Boden soll die Terasse denn gebaut werden? unter dem Satz :"...eine Terrasse oder eine ähnliche Freifläche anzulegen..." verstehe ich eine Fläche auf Bodenniveau. |
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| AW: Grenzabstand mehr oder weniger auf Bodenniveau, aber es geht ja nicht ums Baurecht... Im NachbarschaftsGesetz steht auch nichts von Bodenniveau... |
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| AW: Grenzabstand Ups, sorry da hab ich mich vertan. ![]() Dann kann A gegen B klagen. Vorerst kann auch eine Einstweilige Verfügung erwirkt werden. lg Carsten |
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| AW: Grenzabstand |
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| AW: Grenzabstand Das würde aber im Umkehrschluss bedeuten dass bspw. zwei Garageneinfahrten nicht nebeneinander liegen dürfen. Soweit es nicht besondere Bedingungen hinsichtlich der ggf. verschlossenen Oberflächen gibt (wenn Person B z.B. eine große Gartenfläche zubetoniert)oder einen genauen Grünflächenplan der Stadt, kann Person B seinen ganzen Garten bis an die Grenze zupflastern, ob es Person A gefällt oder nicht.(Ebeneerdige Anlage) ich gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder agopton101 |
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| AW: Grenzabstand Garageneinfahrten haben damit nichts gemeinsam! Terrassen sind zum mehr oder weniger ständigen Aufenthalt gedacht und unterliegen deshalb anderen Richtlinien! |
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