Dies ist eine Diskussion zu Giftplanze direkt an der Grenze innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Giftplanze direkt an der Grenze angenommen Familie A kauft ein Grundstück in Ba-Wü und während der Bauphase und der damit verbundenen Beseitigung einiger hoher Büsche auf dem Grundstück zeigt sich direkt dann de Grenze (10 cm) eine ca. 4,5 m hohe Stechpalme direkt auf Höhe der Terrasse. Laut Aussage des Kinderarztes sind schon 3-5 Beeren für ein Kleinkind im Alter des Sohnes von Familie tödlich! Ich möchte keinen Exkurs beginnen, inwieweit es nötig und möglich ist, ein Kleinkind im Garten ständig unter Aufsicht zu haben und natürlich muss man schon ganz früh beginnen, einem Kind beizubringen, dass man nicht jede Beere in den Mund steckt, aber Kinder sind eben - und manche ganz besonders - sehr experimentierfreudig! Meine Frage ist: Wir kann/soll man sich verhalten? Ich weiß, dass Familie A das Recht auf Entfernung des Überhangs hat (weil die Pflanze als Giftplanze eine Beeinträchtigung darstellt), auch wenn die Einspruchsfrist gegen die Unterschreitung der Grenzabstände abgelaufen ist. Aber das würde den Baum ja praktisch halbieren und trotzdem wäre nicht ausgeschlossen, dass Beeren herüber fallen oder rollen (Planze steht am zum Grundstück A hin abfallenden Hang). Nachbarn wurden freundlich informiert, aber bisher tut sich nichts... Besorgte Grüße... |
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| AW: Giftplanze direkt an der Grenze Leider hat der betroffenen Nachbar keinen Anspruch auf Entfernung.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Giftplanze direkt an der Grenze Zustimmung zu Schielu. Die Nachbarn sollten sich einigen, wenn gar nichts geht, sollte ein Zaun gebaut werden, der einen "Zugriff" verhindert (wenns der Bebauungsplan zulässt).
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Giftplanze direkt an der Grenze Danke! Gehe ich aber richtig in der Annahme, dass ein Rückschnitt auf zulässige Höhe (der ja in Ba-Wü nicht verjährt) gefordert werden kann und darüber hinaus die Entfernung des Überhanges? Dann nämlich könnte man die Gefahr durch Aufstellen eines Zaunes in der zulässigen Höhe bannen... Geändert von Nachbarin2011 (28.11.2011 um 15:56 Uhr). |
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