Dies ist eine Diskussion zu Giebelfenster innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Giebelfenster Kurze Frage interessenhalber! Frage bezieht sich auf einen Fall in Brandenburg! Angenommen Nachbar A hat immer wieder Probleme mit Nachbar B,zwecks Grundstücksbepflanzung! Jetzt beruft dieser sich auf Fenster und Lichtrecht! Jetzt vermutet Nachbar A aber,der sein Grundstück vor 3 Jahren gekauft hat,daß Nachbar B nie für seine Fenster eine Genehmigung hatte oder hat!Nachbar B sein Giebel steht 1,50 m zu Nachbar A Grenze! Wie würdet Ihr diese Fall beurteilen?Wie könnte man verfahren?Was muß Nachbar B machen? Danke schon im vorraus für euer Interesse! |
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| AW: Giebelfenster Den Fall der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt) anzeigen. Die können in den alten Bauakten nachsehen, ob der Nachbar einwandfrei gehandelt hat oder nicht. Wenn nicht, kann die Bauaufsicht nach pflichtgemäßen Ermessen einschreiten. Kann, muß sie aber nicht. Auch wenn der Nachbar baurechtswidrig handelte, hat die Bauaufsicht das Ermessen, ob sie wegen Geringfügigkeit einschreiten will. Du solltest dich vielleicht vorher mit den Leuten dort unterhalten.
__________________ Meine Beiträge verfasse ich nach bestem Wissen und sind meine persönliche Meinung. Sollte mein Beitrag hilfreich sein, bitte ich um eine entsprechende Bewertung durch Anklicken des Buttons rechts oben. Danke. |
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