Dies ist eine Diskussion zu Gibt es auch Ausnahmen??? innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Ich weis ja dass man Bäume auf dem Nachbargrundstück dulden muss, aber gibt es auch Ausnahmen bei bestimmten Fällen? Hier z.B. wäre eine direkte Grenzbebauung als Beispiel zu nehmen. Hausbesitzer A, im weiteren nur noch A genannt, hat sein Haus und sein Grundstück, welches aus einem sehr schönen Garten besteht, direkt an dem Haus von Hausbesitzerin B, im folgenden nur noch B genannt, angebaut, welcher jedoch keinen Garten sondern eine Garagenreihe von sagen wir 10 Garagen an das Grundstück von A grenzen hat. Nun steht in dem Garten von A eine mittlerweile riesige Birke ca. 50cm von den Garagen entfernt (die Äste ragen mittlerweile ca. 4-5m über das Flachdach), die in einem übermäßigen Umfang ihren Pollen von den "Würmchen" (Blüten???) fallen lässt. Es ist natürlich klar dass das Dach teilweise voller feinster Samenplättchen liegt, welche den Abfluss verstopfen würden, wenn Frau B das Dach nicht immer sauber machen würde. Auf Bitten und Betteln der Frau B an Herrn A den Baum doch beseitigen zu lassen wisch Herr A nur mit fadenscheinigen Ausreden aus. Jedoch hatten Herr A und Frau B sich mal darauf geeinigt, das Herr A in regelmäßigen Abständen das Dach von dem lästigen Abfall befreit, was er auch zweimal tat (in 5 Jahren). Mittlerweile ist Frau B mit 74 Jahren aber zu alt und zu krank um noch auf das Dach zu steigen und den Dreck von Herrn A zu entfernen. Außerdem, und das ist bei z.B. solchen Temperaturen wie sie momentan herrschen, gegeben, fliegen die Pollen trotz Fliegengittertüre und -fenster, durch die offenen Türen und Fenster in das Haus von Frau B und versauen Wohnräume und Geräte. Wenn ein bisschen Windzug ist, welcher Frau B willkommen ist da sie sich sonst in ihren aufgeheizten Räumen nicht bewegen könnte, muss Frau B sich täglich ein duzend mal dran geben, ihre an dieser Seite des Hauses grenzenden Räume zu putzen. Mittlerweile geht dies aber auch nicht mehr so leicht von der Hand, was mit ihrem Alter zu tun hat. Auch sind in regelmäßigen Abständen von zwei Jahren die Kanäle von Frau B verstopft, welche sie dann immer für viel Geld reinigen lassen muss. Nachzuweisen, ob diese durch den ständigen Birkendreck verstopft sind, ist anscheinend leider nicht. Ein teurer DVD-Recorder ist auch schon defekt. Die Pollen sind wohl irgendwie in den Schacht zum Einlegen der Silberlinge geraten. Die Belästigung durch die Pollen ist für die Frau einfach nicht mehr hinnehmbar, sie hat nämlich auch ein Recht auf friedliches und stressfreies Leben. Oder? Wie würde hier wohl ein Gericht entscheiden, wenn es zu einer Klage auf Entfernung des Baumes, oder Kostenübernahme der regelmäßig zu entfernenden Pollen durch entsprechende Firmen (ggf. eine Putzfrau für die Räume?) käme? Würde mich über einige Antworten sehr freuen. Habe nämlich mit dem Suchbegriff "Birke" hier kein Glück gehabt und es geht ja schließlich nicht um Obst oder große Blätter. Danke für eine Beteiligung. |
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| AW: Gibt es auch Ausnahmen??? Zitat:
Pollenflug ist hinzunehmen, es ist nicht einmal klar, dass die Pollen nur von Nachbars Birke stammen. Dagegen hilft ein Pollenschutzgitter. Die Zeit zum Reklamieren des Baumes wird abgelaufen sein, er steht garantiert zu nahe am Nachbargrundstück. Aber das muss man rechtzeitig monieren. Die Kosten für die Beseitigung von Blattwerk etc. auf Garagendächern muss der Baumbesitzer tragen, wenn die Wurzeln in Nachbars Kanal einwachsen, ebenso.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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