Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Gibt es auch Ausnahmen???

Dies ist eine Diskussion zu Gibt es auch Ausnahmen??? innerhalb des Forums Nachbarrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 12.07.2010, 14:46
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 35
Keine Wertung, Renegade hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Renegade hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Renegade hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Renegade hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Renegade hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Renegade hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Renegade hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Renegade hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Renegade hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Renegade hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Lightbulb Gibt es auch Ausnahmen???

Hallo Zusammen!

Ich weis ja dass man Bäume auf dem Nachbargrundstück dulden muss, aber gibt es auch Ausnahmen bei bestimmten Fällen?

Hier z.B. wäre eine direkte Grenzbebauung als Beispiel zu nehmen.
Hausbesitzer A, im weiteren nur noch A genannt, hat sein Haus und sein Grundstück, welches aus einem sehr schönen Garten besteht, direkt an dem Haus von Hausbesitzerin B, im folgenden nur noch B genannt, angebaut, welcher jedoch keinen Garten sondern eine Garagenreihe von sagen wir 10 Garagen an das Grundstück von A grenzen hat.

Nun steht in dem Garten von A eine mittlerweile riesige Birke ca. 50cm von den Garagen entfernt (die Äste ragen mittlerweile ca. 4-5m über das Flachdach), die in einem übermäßigen Umfang ihren Pollen von den "Würmchen" (Blüten???) fallen lässt. Es ist natürlich klar dass das Dach teilweise voller feinster Samenplättchen liegt, welche den Abfluss verstopfen würden, wenn Frau B das Dach nicht immer sauber machen würde.

Auf Bitten und Betteln der Frau B an Herrn A den Baum doch beseitigen zu lassen wisch Herr A nur mit fadenscheinigen Ausreden aus. Jedoch hatten Herr A und Frau B sich mal darauf geeinigt, das Herr A in regelmäßigen Abständen das Dach von dem lästigen Abfall befreit, was er auch zweimal tat (in 5 Jahren).

Mittlerweile ist Frau B mit 74 Jahren aber zu alt und zu krank um noch auf das Dach zu steigen und den Dreck von Herrn A zu entfernen.

Außerdem, und das ist bei z.B. solchen Temperaturen wie sie momentan herrschen, gegeben, fliegen die Pollen trotz Fliegengittertüre und -fenster, durch die offenen Türen und Fenster in das Haus von Frau B und versauen Wohnräume und Geräte. Wenn ein bisschen Windzug ist, welcher Frau B willkommen ist da sie sich sonst in ihren aufgeheizten Räumen nicht bewegen könnte, muss Frau B sich täglich ein duzend mal dran geben, ihre an dieser Seite des Hauses grenzenden Räume zu putzen.

Mittlerweile geht dies aber auch nicht mehr so leicht von der Hand, was mit ihrem Alter zu tun hat.

Auch sind in regelmäßigen Abständen von zwei Jahren die Kanäle von Frau B verstopft, welche sie dann immer für viel Geld reinigen lassen muss. Nachzuweisen, ob diese durch den ständigen Birkendreck verstopft sind, ist anscheinend leider nicht.

Ein teurer DVD-Recorder ist auch schon defekt. Die Pollen sind wohl irgendwie in den Schacht zum Einlegen der Silberlinge geraten.

Die Belästigung durch die Pollen ist für die Frau einfach nicht mehr hinnehmbar, sie hat nämlich auch ein Recht auf friedliches und stressfreies Leben. Oder?

Wie würde hier wohl ein Gericht entscheiden, wenn es zu einer Klage auf Entfernung des Baumes, oder Kostenübernahme der regelmäßig zu entfernenden Pollen durch entsprechende Firmen (ggf. eine Putzfrau für die Räume?) käme?

Würde mich über einige Antworten sehr freuen. Habe nämlich mit dem Suchbegriff "Birke" hier kein Glück gehabt und es geht ja schließlich nicht um Obst oder große Blätter.

Danke für eine Beteiligung.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 12.07.2010, 15:24
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.874
98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Gibt es auch Ausnahmen???

Zitat:
Zitat von Renegade Beitrag anzeigen
Wie würde hier wohl ein Gericht entscheiden, wenn es zu einer Klage auf Entfernung des Baumes, oder Kostenübernahme der regelmäßig zu entfernenden Pollen durch entsprechende Firmen (ggf. eine Putzfrau für die Räume?) käme?
Abgelehnt!

Pollenflug ist hinzunehmen, es ist nicht einmal klar, dass die Pollen nur von Nachbars Birke stammen. Dagegen hilft ein Pollenschutzgitter.

Die Zeit zum Reklamieren des Baumes wird abgelaufen sein, er steht garantiert zu nahe am Nachbargrundstück. Aber das muss man rechtzeitig monieren.

Die Kosten für die Beseitigung von Blattwerk etc. auf Garagendächern muss der Baumbesitzer tragen, wenn die Wurzeln in Nachbars Kanal einwachsen, ebenso.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Rente plus Sozialhilfe: wie Sozialhilfe oder gibt es Ausnahmen? Sozialrecht 03.01.2010 14:18
Gibt es Ausnahmen bei Uneidlicher Falschaussage? Strafrecht / Strafprozeßrecht 25.09.2009 15:26
Jetzt gibt es zum Namen auch ein Gesicht Nachrichten: Wissenschaft 02.03.2009 19:00
Eine elfjährige Kindsbraut - gibt es so etwas versteckt auch bei uns? Recht, Politik und Gesellschaft 27.01.2008 08:00
gibt es auch nicht gemeinnützige vereine? Vereinsrecht 07.08.2006 19:34





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Nachbarrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN