Dies ist eine Diskussion zu Gewohnheitsrecht/ Wegerecht innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Gewohnheitsrecht/ Wegerecht Das Grundstück von Familie A grenzt an ein städtisches Grundstück, das eine Verbindung zwischen dem Grundstück von Familie B und einem Wirtschaftsweg herstellen soll. Dieses städtische Grundstück ist jedoch nicht als Weg gekennzeichnet. Familie A hat seit 35 Jahren eine Gartenpforte um auch diesen Wirtschaftsweg zu erreichen. Nun hat Familie B das städtische Grundstück gekauft und gestaltet vor der Gartenpforte ein Beet. Familie A wurde über den Verkauf nicht informiert. Gibt es eine Rechtsgrundlage, die es Familie A ermöglicht, weiterhin das Grundstück der Familie B zu queren? |
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| AW: Gewohnheitsrecht/ Wegerecht Nein, die gibt es nicht! |
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| AW: Gewohnheitsrecht/ Wegerecht Wenn es kein eingetragenes Wegerecht gibt, hat Familie A keine Chance. Ich setze mal voraus, dass dieser Weg nur ein zusätzlicher Zugang war und nicht die einzige Möglichkeit, das Grundstück von Familie A zu erreichen. Sonst würde ein Notwegerecht greifen, das aber nur in Betracht kommt, wenn das Grundstück von Familie A anders nicht erreicht werden kann. Ein Gewohnheitsrecht gibt es in diesem Zusammenhang nicht. |
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