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Gewohnheitsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Gewohnheitsrecht innerhalb des Forums Nachbarrecht

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Alt 24.09.2006, 11:42
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Gewohnheitsrecht

Muß man das befahren eines, definitiv mit Grenzpunkten festgestellten, Grundstücks hinnehmen oder darf man es sogar einzäunen oder gibt es für das Befahren eines fremden Grundstückes ein s.g. Gewohnheitsrecht? Man wohnt in Thüringen und ärgert sich seit Jahren mit den Nachbarn bezgl. dieses Themas. Es liegen keinerlei schriftliche Genehmigungen vor. Zu DDR Zeiten wurden einfach an normalerweise (wenn ich Recht bekomme) nicht zugänglichen Punkten Garagen errichtet, deren Besitzer seither dieses Grundstück queren.

Wer kann Auskunft hierzu geben?

Geändert von hamsterbacke62 (25.09.2006 um 11:03 Uhr).
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Alt 24.09.2006, 13:00
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AW: Gewohnheitsrecht

Hallo Domingo.
Ich hoffe so ist es o.K.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.09.2006, 13:11
V.I.P.
 
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AW: Gewohnheitsrecht

Ja Aber eine Antwort weiß ich trotzdem nicht... Abwarten, was Andere dazu meinen.
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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