Dies ist eine Diskussion zu Gewerbe im allg. Wohngebiet innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Gewerbe im allg. Wohngebiet man stelle sich folgendes Problem vor: Jemand kauft sich ein Reihenhaus mit Grundstück das als 'allgemeines Wohngebiet' in den Plänen geführt wird. Es gibt zwar in der Nähe ein paar Gewerbe (ca 50+m entfernt) diese aber bei den Besichtigungsterminen (Abends um 19:00 - 20:00) geschlossen waren. Es stellt sich aber nach dem Kauf heraus, das eine der Gewerben nicht nur regulär arbeiten, sondern auch 24/6 (24 Stunden am Tag, 6 Nächte in der Woche) in betrieb ist. In dieser Firma wird Metall verarbeitet und somit auch immer zu hören ist. Nicht nur die das Brummen der Maschinen, sondern auch so ein schönes, konstantes Pfeifen. Nun hat der Hauseigentümer das Umweltamt eingeschalten, die auch bei einem Termin vor Ort den Zustand bestätigt hatte (ja, allg Wohngebiet, nee die Firma dürfte da nicht stehen oder rund um die Uhr laufen), von 'Planungsfehlern' und 'Ballungsgebieten' sprach und versuchen wollte, Verbesserungen zu bewirken. Zwar konnten sie tatsächlich etwas bewirken (eine Absenkung um 5db, gerade unterhalb des Limits, dennoch läuft es 24/6), aber nichts wirklich brauchbares. Ok, so haben wir nun den Konflikt zwischen Eigentümer (allg Wohngebiet) und einem Betrieb das wohl nicht mal in einem Mischgebiet sehen dürfte. Jetzt gibt es zwei Aspekte, zum einen wollen die Bewohner natürlich, wie in einem allg Wohngebiet, auch ihre Ruhe, was durch das Pfeifen (man stelle sich einen Tinnitus vor) gestört wird. Ist das Grundstück ist weniger wert da es eigentlich ein Mischgebiet (oder schlechter) sein müsste .. kann man da was einklagen? wenn ja, bei wem? Oder die Firma muss sich anpassen. Nur welche Möglichkeiten gibt es da? Spontan würde ich die Stadt mit dem Problem konfrontieren. Da es einige Grundstücke um die Firma herum beträfe, könnten die Auswirkungen größer sein, wen sich diese dem Eigentümer anschließen. Habt ihr da spontan Ideen? Danke! |
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| AW: Gewerbe im allg. Wohngebiet Die angesprochenen Ideen sind gut! |
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| AW: Gewerbe im allg. Wohngebiet Hilfreich wäre zu recherchieren: Flächennutzungsplan: liegt die Gewerbeeinheit tatsächlich im allgemeinen Wohngebiet oder ist dort möglicherweise Mischgebiet? Ist der Flächennutzungsplan irgendwann geändert worden und bestand davor eine andere Nutzungart? Wie lange existiert der Gewerbebetrieb schon, geniesst er unter Umständen Bestandsschutz? Änderte der Gewerbebetrieb seine Betriebszeiten und sind diese nicht mehr von der Nutzungsgenehmigung gedeckt? Hat der Betrieb überhaupt eine Nutzungsgenehmigung? Das Zusammentun mit anderen Betroffenen ist sicherlich von Vorteil, auch ist die Stadt der richtige Ansprechpartner.
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Gewerbe im allg. Wohngebiet Vielen Dank für euere Antworten. @Klaus: Ja, das werde ich mal in dem Fallbeispiel mit aufnehmen. Danke! Also in dem Fall wäre das Gebiet tatsächlich ein allg. Wohngebiet. Dies wäre auch durch die Stadt bestätigt gewesen. Jedoch wäre der Auschnitt nicht so groß das man sehen könnte wie es rund herum aussähe. Nur die umliegenden Grundstücke, der Plan hört passend an der Firmengrenze auf. Aber ginge das denn? Ein Misch-/Gewerbegebiet quasi nahtlos in eine Wohngebiet übergehen lassen? Ohne Straße oder sonstige dazwischen? Gibt es da Regelungen dazu? Leider habe ich auch im BauNVO auf die schnelle nichts finden können. |
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| AW: Gewerbe im allg. Wohngebiet Das Gewerbe gehört steht nicht im "allg. Wohngebiet". Das geht i.O. Dennoch sind die dort vorh. Emmissionsrichtlinien (für Gewerbegebiet) einzuhalten. Wpzu sollte da eine Straße gebautb werden, wenn nicht notwendig? Grenze ist Grenze. |
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| allg wohngebiet, gewerbe, wertverlust |
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