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gesammtes privates Grundstück Kameraüberwacht, 5 Tage Speicherung der Aufnahmen

Dies ist eine Diskussion zu gesammtes privates Grundstück Kameraüberwacht, 5 Tage Speicherung der Aufnahmen innerhalb des Forums Nachbarrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.06.2011, 14:29
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Question gesammtes privates Grundstück Kameraüberwacht, 5 Tage Speicherung der Aufnahmen

Moin, mich würde mal folgender fiktiver Fall Interessieren:

Ein Eigentümer von einem Resthof hat seinen gesammten Besitz mit 56 versteckten Kameras versehen und zeichnet 24 Stunden am Tag alles Bildmaterial auf, speichert dieses für 5 Tage.

Sollte sich einer der Mieter auf dem Grundstück oder Besucher fehlverhalten, schneidet er diese Sequenzen aus und überstellt dieses der Polizei.

In wie weit ist dieses überhaupt rechtlich erlaubt?
Darf er eine "rund um die Uhr überwachung" machen?

Weder am Grundstück noch am Haus sind Hinweise, die auf eine Überwachung durch Bildaufnahmen hinweisen.

Es gibt keinen Winkel auf dem Grundstück, welcher nicht überwacht ist, die Mieter vermuten (Beweise sind noch keine gefunden), daß sogar versteckte Kameras in deren Wohnungen vorhanden sein können.
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GTR 1000
" Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum;
eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. "
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Alt 06.06.2011, 00:32
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AW: gesammtes privates Grundstück Kameraüberwacht, 5 Tage Speicherung der Aufnahmen

Zitat:
Zitat von gtr1000 Beitrag anzeigen
In wie weit ist dieses überhaupt rechtlich erlaubt?
gar nicht. jedenfalls sofern das objekt vermietet ist. das scheint ja so zu sein.

es sei denn, die mieterinnen wären alle einverstanden damit!?
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  #3 (permalink)  
Alt 06.06.2011, 00:53
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AW: gesammtes privates Grundstück Kameraüberwacht, 5 Tage Speicherung der Aufnahmen

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
gar nicht. jedenfalls sofern das objekt vermietet ist. das scheint ja so zu sein.

es sei denn, die mieterinnen wären alle einverstanden damit!?
Genauso sehe ich das auch!

Will das ganze nur nochmal mit einem Urteil unterfüttern:

'Videoüberwachung im Miethaus bzw. Wohnhaus
Ein Vermieter ließ Videokameras im Treppenhaus und Außenbereich des Wohngebäudes (insgesamt 13 Kameras) installieren, weil er durch eine defekte Schließanlage und die deshalb offen stehende Tür Eigentumsverletzungen wie etwa Vandalismus beziehungsweise Beschädigung unterbinden wollte. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten, in deren Rahmen auch die Schließanlage erneuert und eine Gegensprechanlage mit Videobild installiert wurde, forderte einer der Mieter die Beseitigung der Videokameras. Wie das Landgericht Berlin in dem Urteil vom 23.05.2005 (Az 62 S 37/05) entschied, darf ein Mieter grundsätzlich einfordern, dass eine im Miethaus angebrachte Videoanlage entfernt werden soll. Dabei spielt es keine Rolle, ob andere Hausbewohner oder Mieter sich für die Installation der Videoüberwachungsanlage ausgesprochen haben.' Quelle: pro-wohnen.de
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