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Gemeinde verkauft Grundstück eines Grabens neben Wald

Dies ist eine Diskussion zu Gemeinde verkauft Grundstück eines Grabens neben Wald innerhalb des Forums Nachbarrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.08.2012, 18:04
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Gemeinde verkauft Grundstück eines Grabens neben Wald

Hallo,

Angenommen die Gemeinde verkauft ein Grundstück einer Wasserfläche von nur 1 Meter Breite an meinen Nachbarn ohne das ich darüber informiert werde. Der Graben grenzt an meinen Wald und meinen Feld und der Nachbar nutzt jetzt dieses Grundstück um mich zu schikanieren, er will mir die Überquerung des Grabens untersagen. Das ist wahrscheinlich haltlos und vor Gericht nicht durchsetztbar, da ich sonst keinen Zugang zu Wald und Feld hätte und diesem Ansinnen die Duldungspflicht entgegen steht.
Mal davon abgesehen, müsste die Gemeinde nicht wenigstens meine Zustimmung einholen wenn derartige Grundstücke verkauft werden? Streit wäre abzusehen, da der Graben nicht mehr als solcher zu erkennen ist und Bäume des Waldes teilweise auf dem Grundstück des Grabens stehen.

Danke.
Gruß
Waldschrat6
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  #2 (permalink)  
Alt 18.08.2012, 18:17
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AW: Gemeinde verkauft Grundstück eines Grabens neben Wald

Grundsätzlich kann jeder Eigentümer eines Grundstück dieses verkaufen, an wen er möchte (Vorkaufsrechte mal ausgenommen). Er muss niemand Dritten informieren und dazu auch niemanden um Erlaubnis fragen.
Dass der Käufer möglicherweise ein Notwegerecht dulden muss, steht auf einem anderen Blatt.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.08.2012, 18:19
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AW: Gemeinde verkauft Grundstück eines Grabens neben Wald

Ich denke du wirst die Frage umformulieren muessen.

Was mir einfaellt:
1.Musst du deinen Nachbarn darueber informieren, dass Du dein Grundstuck verkaufst? Nein? Warum sollte eine Gemeinde die Nachbarn informieren.
2. Wenn kein Wegerecht eingetragen ist, hat man ersteinmal keinen Anspruch ein Grundstueck zu ueberqueren.
3. Wasserflaechen und Waelder sind dann Wasserflaechen oder Waelder, wenn die entsprechenden Gesetze dies so definieren. Platt gesagt: Ein Wald ist ein Wald, wenn es das Waldgesetz sagt, und ist unabhaengig davon ob auf dieser Flaeche ein Baum steht. - Fuer Wasserflaechen sollte mMn das gleiche gelten.
__________________
Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
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  #4 (permalink)  
Alt 20.08.2012, 10:48
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AW: Gemeinde verkauft Grundstück eines Grabens neben Wald

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