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Gartenteich einzäunen ?

Dies ist eine Diskussion zu Gartenteich einzäunen ? innerhalb des Forums Nachbarrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 12:29
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Gartenteich einzäunen ?

Muß ein Nachbar seinen Gartenteich einzäunen ?
Gibt es dafür Vorschriften oder Gesetz ?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 17:02
V.I.P.
 
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AW: Gartenteich einzäunen ?

Zitat:
Zitat von 209680
Muß ein Nachbar seinen Gartenteich einzäunen ?
Gibt es dafür Vorschriften oder Gesetz ?
Nein, warum sollte er müssen?
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  #3 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 17:45
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AW: Gartenteich einzäunen ?

Weil möglicherweise Kinder darin zu schaden kommen könnten.
Es war eine ernst gemeinte Frage.
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  #4 (permalink)  
Alt 23.02.2010, 11:29
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AW: Gartenteich einzäunen ?

Zitat:
Zitat von 209680
Es war eine ernst gemeinte Frage.
Auch eine ernst gemeinte Antwort!
Bei Gartenteichen hat der Grundstückseigentümer die Sicherungspflicht, sei es durch Sicherungsmaßnahmen am Teich oder durch Schutz des Grundstücks gegen unbefugtes Betreten. Die Aufsichtspflicht der Eltern gegenüber eventuell gefährdeten Kleinkindern gehe aber der Verkehrssicherungspflicht des Teicheigentümers vor.
Solange der Besitzer nicht damit rechnen muss, dass Kinder auf sein Grundstück gelangen, besteht für ihn keine Pflicht, das Grundstück zu sichern. Er haftet auch nicht, wenn sich jemand unbefugt Zugang zum nicht gesicherten Teich verschafft.
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  #5 (permalink)  
Alt 23.02.2010, 11:43
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AW: Gartenteich einzäunen ?

Zitat:
Zitat von schielu
Solange der Besitzer nicht damit rechnen muss, dass Kinder auf sein Grundstück gelangen, besteht für ihn keine Pflicht, das Grundstück zu sichern.
Was ist, wenn in der unmittelbaren Nachbarschaft eine Familie mit beispielsweise zwei Kindern (2 und 6 Jahre) lebt? Wann muss man "damit rechnen"?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 23.02.2010, 12:24
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AW: Gartenteich einzäunen ?

Zitat:
Zitat von Humungus
Was ist, wenn in der unmittelbaren Nachbarschaft eine Familie mit beispielsweise zwei Kindern (2 und 6 Jahre) lebt? Wann muss man "damit rechnen"?
Hallo Humungus
Die Frage ist doch beantwortet. Wenn die unmittelbare Nachbarschaft das gleiche Grundstück betrifft, dann ist Vorsorge zu treffen, wenn es grundstücksfremde Nachbarschaft ist dann siehe "schielu - unbefugter Zutritt aufs Grundstück"
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  #7 (permalink)  
Alt 23.02.2010, 13:34
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AW: Gartenteich einzäunen ?

Zitat:
Zitat von Humungus
Was ist, wenn in der unmittelbaren Nachbarschaft eine Familie mit beispielsweise zwei Kindern (2 und 6 Jahre) lebt? Wann muss man "damit rechnen"?
Gar nicht da man von der ordentlich ausgeübten Aufsichtspflicht der Eletern ausgehen kann! Dennoch wäre zu einer Hafpflichtversicherung zu raten!
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  #8 (permalink)  
Alt 23.02.2010, 15:59
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AW: Gartenteich einzäunen ?

Zitat:
Zitat von schielu
Auch eine ernst gemeinte Antwort!
Bei Gartenteichen hat der Grundstückseigentümer die Sicherungspflicht, sei es durch Sicherungsmaßnahmen am Teich oder durch Schutz des Grundstücks gegen unbefugtes Betreten. Die Aufsichtspflicht der Eltern gegenüber eventuell gefährdeten Kleinkindern gehe aber der Verkehrssicherungspflicht des Teicheigentümers vor.
Solange der Besitzer nicht damit rechnen muss, dass Kinder auf sein Grundstück gelangen, besteht für ihn keine Pflicht, das Grundstück zu sichern. Er haftet auch nicht, wenn sich jemand unbefugt Zugang zum nicht gesicherten Teich verschafft.
Für die Antwort bedanke ich mich.
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