Dies ist eine Diskussion zu Gartennachbarstreit wegen Mitbenutzung des Brunnens innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Gartennachbarstreit wegen Mitbenutzung des Brunnens folgender Sachverhalt: Im Jahr 1974 wurde die Gartenanlage bzw. der Gartenverein gegründet. Alle Parzellen wurden als Pachtland deklariert, sprich der Boden. Alle weiteren Gegenstände, wie Laube, Brunnen etc. wurden selber gebaut u. gebohrt. Nun hat Gartenfreund A u. B ihren Garten nebeneinander übernommen bzw. gepachtet. Beide waren gute u. dicke Freunde. Nun hat B anno 1974 einen Brunnen nahe an die Grenze zu A gebohrt. Beide haben sich an die Kosten beteiligt und eine Elektropumpe geteilt anno dazumal. Beide hatten mündlich Vereinbart, das beide diese nutzen, weil B einen Drehstromanschluss hatte. A hatte nur einen 220 V.- Anschluss. Der Motor der Pumpe war 380 V.- Motor, der auf die Pumpe aufgeflanscht war. Im Jahr 2000 hat A seinen Garten an Nachfolger C verkauft. C war sich mit Altnachbar B einig und hat die mündliche Vereinbarung mitübernommen bzw. B hat zu C gesagt, das er die Pumpe weiter mitnutzen kann. Es wurde so weiter gemacht so wie immer. Aus alters Gründen hat B seinen Garten an D verkauft. Bei der Vertragsunterzeichnung von B zu C wurde nichts gesagt, bzw. es wurde im Kaufvertrag nichts weiter vereinbart. Im Kaufvertrag von B zu D wurde nur vereinbart das D alles kauf was im Garten ist, wie: Laube mit sämtlichen Inventar und den dazugehörigen Brunnen mit Pumpe. Nun stellt C weiterhin Ansprüche und beruft sich auf die mündlichen Absprachen was B mit C getroffen hat. D hat aber keine Kenntnisse gehabt, was da an mündlichen Absprachen getroffen wurden. Es wurde nie was schriftlich Festgehalten bzw. es wurde auch im Kaufvertrag von B zu D nichts schriftlich festgehalten bzw. vereinbart. Im Kaufvertrag von D steht nur das D den Brunnen gekauft hat und demzufolge auch in seinem Garten ist. Man muss dazu sagen, das D noch keinen Zaun zwischen D und C gezogen hat, weil es bisher immer geklappt hat. C geht weiterhin in D seinen Garten und tut so als wäre das so wie immer. C bedient sich an dem Obstbäumen und nimmt von D aus der Zisterne Wasser usw. D hat nun C darauf angesprochen das er nichts mehr in seinem Garten zu suchen hat, aber C interessiert dieses gar nicht. Und das sämtliche Absprachen jetzt erloschen sind, weil nichts vereinbart wurde. Das alles zeigt bei C keine Wirkung. Jetzt hat D alle Zugänge verschlossen (Zisterne und Brunnen, der Brunnen und Pumpenschacht war schon immer verschlossen) mit einem Schloss, weil sich C daran bedient hat ohne D zu fragen. Und nun fängt C an zu rebellieren. Er verbreitet Lügengeschichten in der Gartensparte usw. C pocht darauf das er Anspruch hat auf eine Mitnutzung des Brunnens und der Pumpe. Er bezieht sich auf seinen Kaufvertrag, weil dort drin steht, “.... mit Elektro- und Wasseranschluss. “ Ein Wasseranschluss ist nicht gleich Mitnutzung des Brunnens und der Pumpe, oder? Für D wäre ein Wasseranschluss, wenn er einen Fest - bzw. Zentralanschluss durch einen hiesigen Wasserversorger wäre bzw. hätte und nicht einen Brunnen. Was soll D nun machen? Gruß pupper |
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