Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Gartenhaus Genehmigungsfrei?

Dies ist eine Diskussion zu Gartenhaus Genehmigungsfrei? innerhalb des Forums Nachbarrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 10.06.2010, 11:25
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 5
Keine Wertung, betacarve hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, betacarve hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, betacarve hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, betacarve hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, betacarve hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, betacarve hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, betacarve hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, betacarve hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, betacarve hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, betacarve hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Gartenhaus Genehmigungsfrei?

Folgende Situation:
Geplant ist der Bau eines Gartenhauses.

Auf der Webseite des Bauamtes der betroffenen Stadt, gibt zu deren Bau folgenden Hinweis:
„…sind außer im Außenbereich ohne Baugenehmigung allgemein zulässig,jedoch nur unter den folgenden Bedingungen:
Bei Errichtung des Gerätehauses an der Grundstücksgrenze bzw. in einem Abstand von weniger als 3,00 m darf die Gesamtlänge der Bebauung einschl. vorhandener Garagen, Gewächshäuser oder zu Abstellzwecken genutzte Gebäude je Nachbargrenze 9,00 m und auf einem Grundstück zu allen Nachbargrenzen insgesamt 20,00 m nicht überschreiten.“


Die örtlichen Gegebenheiten stellen sich wie folgt dar:


Das besagte Grundstück grenzt an drei weitere Grundstücke. Eine Garage mit 9m ist direkt an die Grundstückgrenze von Nachbar „A“ gebaut.
Ich verstehe die Stadt nun so, dass in diesem Fall die 20m Regelung greift und die mit Garagen und Abstellräumen bebaute Fläche zu allen Nachbarn insgesamt 20m nicht überschreiten darf.

Dies bedeutet für mich:
9m Garage, + 5m Gartenhaus an Nachbargrenze B + 4m Gartenhaus an Nachbargrenze C + 5m Gartenhaus an Nachbargrenze C = 23m. Bei den genannten Objekten ist der Grenzabstand immer geringer als 3m (Garage ist Grenzbebauung, beim Gartenhaus beträgt der Abstand rundum 1,5m).

Interpretiere ich es also korrekt, da das neue Gartenhaus mit weniger als 3m Grenzabstand gebaut werden soll, hier die 20m Regel greift und das dementsprechend für das Gartenhaus ein Bauantrag gestellt werden muss?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 11.06.2010, 13:59
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 314
100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)  
AW: Gartenhaus Genehmigungsfrei?

Ja, es muss ein Bauantrag gestellt werden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 14.06.2010, 12:12
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 5
Keine Wertung, betacarve hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, betacarve hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, betacarve hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, betacarve hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, betacarve hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, betacarve hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, betacarve hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, betacarve hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, betacarve hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, betacarve hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Gartenhaus Genehmigungsfrei?

Zitat:
Zitat von nieselpriem Beitrag anzeigen
Ja, es muss ein Bauantrag gestellt werden.
Danke! Bedeutet dies auch, dass ich mit meiner Rechnung bzgl. der bebauten Fläche richtig liege?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Gartenhaus im Aussenbereich Baurecht 21.01.2010 13:50
GEZ - Fernsehgerät im Gartenhaus Medienrecht und Presserecht 28.10.2009 17:58
Ist eine Reihenanlage überdachter Stellplätze genehmigungsfrei? Baurecht 25.06.2009 10:20
Gartenhaus und Bewohner Nachbarrecht 03.06.2007 11:35
Gartenhaus Baurecht 11.10.2006 20:58





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Nachbarrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN