Dies ist eine Diskussion zu Gartenhaus Genehmigungsfrei? innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Gartenhaus Genehmigungsfrei? Geplant ist der Bau eines Gartenhauses. Auf der Webseite des Bauamtes der betroffenen Stadt, gibt zu deren Bau folgenden Hinweis: „…sind außer im Außenbereich ohne Baugenehmigung allgemein zulässig,jedoch nur unter den folgenden Bedingungen: Bei Errichtung des Gerätehauses an der Grundstücksgrenze bzw. in einem Abstand von weniger als 3,00 m darf die Gesamtlänge der Bebauung einschl. vorhandener Garagen, Gewächshäuser oder zu Abstellzwecken genutzte Gebäude je Nachbargrenze 9,00 m und auf einem Grundstück zu allen Nachbargrenzen insgesamt 20,00 m nicht überschreiten.“ Die örtlichen Gegebenheiten stellen sich wie folgt dar: Das besagte Grundstück grenzt an drei weitere Grundstücke. Eine Garage mit 9m ist direkt an die Grundstückgrenze von Nachbar „A“ gebaut. Ich verstehe die Stadt nun so, dass in diesem Fall die 20m Regelung greift und die mit Garagen und Abstellräumen bebaute Fläche zu allen Nachbarn insgesamt 20m nicht überschreiten darf. Dies bedeutet für mich: 9m Garage, + 5m Gartenhaus an Nachbargrenze B + 4m Gartenhaus an Nachbargrenze C + 5m Gartenhaus an Nachbargrenze C = 23m. Bei den genannten Objekten ist der Grenzabstand immer geringer als 3m (Garage ist Grenzbebauung, beim Gartenhaus beträgt der Abstand rundum 1,5m). Interpretiere ich es also korrekt, da das neue Gartenhaus mit weniger als 3m Grenzabstand gebaut werden soll, hier die 20m Regel greift und das dementsprechend für das Gartenhaus ein Bauantrag gestellt werden muss? |
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| AW: Gartenhaus Genehmigungsfrei? Ja, es muss ein Bauantrag gestellt werden. |
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