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Fussball im Nachbargarten - Herausgabeanspruch

Dies ist eine Diskussion zu Fussball im Nachbargarten - Herausgabeanspruch innerhalb des Forums Nachbarrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.06.2011, 22:28
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Fussball im Nachbargarten - Herausgabeanspruch

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage zum Nachbarschaftsrecht.

Wenn sich ein Nachbar weigert Fussbälle o.ä., die über seinen Gartenzaun geschossen wurden zurückzugeben, gilt normalerweise §985 BGB (Herausgabeanspruch).

Wie muss man diesen Nachbarn rechtlich einwandfrei zur Herausgabe der Fussbälle auffordern (reicht dies telefonisch, per Email, Zettelnotiz im Briefkasten oder nur per Einschreiben)?
Wie verhält man sich, wenn der Nachbar trotzdem nicht reagiert oder sich weigert --> Anzeige, Einschaltung Polizei?

Über eine kompetente Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüssen

LS
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  #2 (permalink)  
Alt 26.06.2011, 09:23
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AW: Fussball im Nachbargarten - Herausgabeanspruch

Zitat:
Zitat von Lutz6 Beitrag anzeigen
Wie muss man diesen Nachbarn rechtlich einwandfrei zur Herausgabe der Fussbälle auffordern (reicht dies telefonisch, per Email, Zettelnotiz im Briefkasten oder nur per Einschreiben)?
Ist wurscht, solange die Aufforderung vor Gericht beweisbar ist. Am besten mit Zeugen herübergehen (vielleicht lässt sich die Sache im Gespräch auch regeln). Schriftlich ist am sichersten Zustellung per Gerichtsvollzieher, danach Einschreiben mit Rückschein.
Zitat:
Wie verhält man sich, wenn der Nachbar trotzdem nicht reagiert oder sich weigert --> Anzeige, Einschaltung Polizei?
Ja, kann man machen. Möglich ist auch der zivilrechtliche Weg (Herausgabe einklagen).

Wie oft kommt das mit den Fußbällen denn vor? Der Nachbar hat seinerseits nämlich auch das Recht, in Ruhe gelassen zu werden, und auch er kann Unterlassung verlangen!

Man sollte erwägen, entweder woanders zu spielen oder den Zaun in Absprache mit dem Nachbarn zu erhöhen!
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.06.2011, 09:53
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AW: Fussball im Nachbargarten - Herausgabeanspruch

Fundstücke:

Es muss im Allgemeinen geduldet werden, wenn ein paar Mal jährlich der Ball in Nachbars Garten fällt, da es sich beim Ballspiel um ein sogenanntes „sozialadäquates Verhalten“ handelt. Bei einer Klage des Nachbarn vor dem Landgericht München, Aktenzeichen 5 O 5454/03, wurde beispielsweise das Ballspiel nicht verboten, obwohl der Ball zwei Mal täglich in das Grundstück dieses Nachbarn flog. Ein Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB und nach § 862 BGB steht den Nachbarn zu, wenn der Ball mehrfach täglich auf ihr Grundstück fällt.

und

Dass Bälle gelegentlich (einige Male im Jahr) herüberfliegen, ist zu dulden. Bei häufiger Störung kann der Eigentümer das Betreten des Grundstücks verbieten und verlangen, dass Fangnetze gespannt werden. Grundlage ist § 1004 BGB.
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  #4 (permalink)  
Alt 26.06.2011, 11:04
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AW: Fussball im Nachbargarten - Herausgabeanspruch

Der mögliche Anspruch des Nachbarn auf Unterlassung würde aber auch kein Besitzrecht des Balles begründen.
Ein Breif vom Anwalt würde sicherlich vollkommen ausreichen, um den Nachbarn zur Vernunft zu bringen. Clevererweise erst nachdem man selbst angemehnt hat.
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  #5 (permalink)  
Alt 26.06.2011, 13:18
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AW: Fussball im Nachbargarten - Herausgabeanspruch

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
[COLOR="Red"]Dass Bälle gelegentlich (einige Male im Jahr) herüberfliegen, ist zu dulden. Bei häufiger Störung kann der Eigentümer das Betreten des Grundstücks verbieten und verlangen, dass Fangnetze gespannt werden. Grundlage ist § 1004 BGB.
Hallo Ron,

muss es der Eigentümer denn auch dulden, dass der Ball wiedergeholt wird oder kann er sofort Grundstücksverbot erteilen und verlangen, dass die Ballspieler anklingeln und sich den Ball herausgeben lassen?

Denn soweit ein Grundstück abgetrennt ist, dazu reicht schon Flatterband während der Bauphase, darf es von Fremden nicht mehr betreten werden, wenn doch, wäre das m.E. Hausfriedensbruch.

Ohne besondere Erlaubnis oder Verbot darf man doch nur den halböffentlichen Teil, also den Zugang bis zur Haustür betreten.

Wenn jetzt jemand gemütlich im Garten sitzt und es kommt dauernd jemand dahergelaufen, der sich seinen Ball wiederholt, kann das doch nicht rechtens sein. Oder doch?
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  #6 (permalink)  
Alt 26.06.2011, 15:04
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AW: Fussball im Nachbargarten - Herausgabeanspruch

Klar kann der Grundstückseigentümer das verlangen. Auch hat die Frage, ob ein Hausfriedensbruch vorliegt nicht unbedingt damit etwas zu tun, ob ein Unterlassungsanspruch besteht. Problemaisch bei den von Ron-Wide genannten Gerichtsentscheidungen war nur die Darlegung der Wiederholungsgefahr des Verstoßes.
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  #7 (permalink)  
Alt 27.06.2011, 11:46
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AW: Fussball im Nachbargarten - Herausgabeanspruch

Vielen Dank für die hilfreichen Kommentare und AZ-Verweise.
Ich werde dieses Forum weiterempfehlen.

Es kommt nur vereinzelt im Jahr vor, das Gegenstände über den Zaun fliegen aber unserer Nachbar ist leider ein unverbesserlicher Streithammel, der mit allen Nachbarn im Streit liegt/lag.

Freundliche Grüsse

LS
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  #8 (permalink)  
Alt 28.06.2011, 13:44
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Zitat:
Zitat von Lutz6 Beitrag anzeigen
Wie muss man diesen Nachbarn rechtlich einwandfrei zur Herausgabe der Fussbälle auffordern (reicht dies telefonisch, per Email, Zettelnotiz im Briefkasten oder nur per Einschreiben)?
forderung auf einen ball schreiben und rüberkicken ...
oder zettel um hals des kindes (das jüngste nehmen, was verfügbar ist) und kind über den zaun werfen
Humungus likes this.
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #9 (permalink)  
Alt 28.06.2011, 15:26
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AW: Fussball im Nachbargarten - Herausgabeanspruch

Unter Fristsetzung, wenn er sich zu sehr weigert...
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  #10 (permalink)  
Alt 28.06.2011, 23:42
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AW: Fussball im Nachbargarten - Herausgabeanspruch

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Unter Fristsetzung, wenn er sich zu sehr weigert...
Wegen dem Kind. Das muss abends noch gefüttert werden.
hera likes this.
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