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Feuer im Garten

Dies ist eine Diskussion zu Feuer im Garten innerhalb des Forums Nachbarrecht

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Alt 13.02.2011, 03:12
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Feuer im Garten

Hallo,

angenommen Person A grillt und legt danach noch ein paar Holzscheite auf die Kohle um ein Lagerfeuer zu machen. Ist das so zulässig?

Person A entschließt sich mit einem Elektrogrill zu grillen, will aber auf das Feuer danach nicht verzichten und macht wiederum in einem Feuerkorb ein Lagerfeuer. Zulässig?

Person A wohnt in der Stadt und hat ein Grundstück von sagen wir mal 600 qm. Also ich weiß, das z.B. Osterfeuer früher in der Stadt erlaubt waren, inzwischen aber meldepflichtig sind. Wie sieht das mit diesen kleinen Lagerfeuern aus?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.02.2011, 22:27
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AW: Feuer im Garten

Solange der Rauch des Feuers die Nachbarn nicht belästigt, ist das zulässig. Wenn allerdings der Rauch in fremde Wohnungen zieht, muss das Feuer gelöscht werden (übrigens auch der Grill).
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