Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Extrem penetrante Nachbarschaft -. Straßenreinigung

Dies ist eine Diskussion zu Extrem penetrante Nachbarschaft -. Straßenreinigung innerhalb des Forums Nachbarrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 11.08.2010, 13:22
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 32
Keine Wertung, next hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, next hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, next hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, next hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, next hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, next hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, next hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, next hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, next hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, next hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Extrem penetrante Nachbarschaft -. Straßenreinigung

Guten Tag,

ich würde mich freuen, Meinungen zu folgendem fiktiven Fall zu lesen.

Mieter zieht in ein Haus mit insgesamt 3 Parteien.

Die Nachbarschaft (fast auschließlich Rentner mit altem Eigentum) hat aus der Straßenreinigung anscheinend einen Sport gemacht.

Morgens um 6 Uhr werden täglich Türen, Briefkästen etc. gewischt, und täglich gekehrt auf fast der gesamten Straße (ca. 20 Häuser).
Das Problem dabei ist, dass die umliegende Nachbarschaft mit klingeln und Briefen penetrant versucht, den betroffenden Mieter in dieses Verhalten zu drücken...

Mieter har herausgefunden, dass pro Mieter im Haus nur ca. 7€ Monatlich fällig wären für Straßen- und Winterdienst.
Die beiden Parteien verweigern dies, auch die ältere Dame, welche aus gesundheitlichen Gründen "freigestellt" ist...

Der berufstätige Mieter, welcher sich gerne an monatlichen Kosten für die Straßenreinigung beteiligen würde, oder im normalen Maße (1x wöchentlich) Straßendienst machen würde, fragt sich nun, wie er rechtlich gesehen sich korrekt verhalten würde.

Im Mietvertrag steht nur in der Hausordnung, dass die Mieter nach Reinigungsplan (welcher nicht existiert), Bürgersteig etc. sauber halten müssen.


Über eine Einschätzung zu diesem fiktiven Fall wäre ich sehr dankbar.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 11.08.2010, 13:35
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Extrem penetrante Nachbarschaft -. Straßenreinigung

Zitat:
Zitat von next Beitrag anzeigen
Die beiden Parteien verweigern dies, auch die ältere Dame, welche aus gesundheitlichen Gründen "freigestellt" ist...
Ich wüsste nicht, dass man sich aus gesundheitlichen Gründen freistellen lassen könnte. Vielmehr sehe ich darin eine Unterstützung für die Idee mit dem Dienstleistungsunternehmen.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 11.08.2010, 14:03
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 32
Keine Wertung, next hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, next hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, next hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, next hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, next hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, next hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, next hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, next hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, next hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, next hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Extrem penetrante Nachbarschaft -. Straßenreinigung

Danke für die Antwort.

Ich sehe dies genau so.
Natürlich kann die alte Dame die Arbeiten nicht mehr durchführen...
Aber wenn Sie sich private Putzfrau etc. leisten kann, finde ich es etwas unschön sich bei solch kleinem Beitrag zu verwähren...

Mir stellt sich die Frage, wie man in einer solchen Situation verfahren sollte ...

Auch die Arbeit verweigern?
Sollte auf jeden Fall rechtlich korrekt sein, da die Nachbarschaft "eng mit dem Ordnungsamt zusammenarbeitet"...
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 11.08.2010, 14:13
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2008
Ort: da wo man mittwochs sehen kann, wer sonntags zu Besuch kommt...
Alter: 65
Beiträge: 349
100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)  
AW: Extrem penetrante Nachbarschaft -. Straßenreinigung

Liegt das Haus an einer öffentlichen oder privaten Straße?
__________________
Meine Beiträge verfasse ich nach bestem Wissen und sind meine persönliche Meinung.
Sollte mein Beitrag hilfreich sein, bitte ich um eine entsprechende Bewertung durch Anklicken des Buttons rechts oben. Danke.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 11.08.2010, 15:55
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 32
Keine Wertung, next hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, next hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, next hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, next hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, next hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, next hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, next hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, next hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, next hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, next hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Extrem penetrante Nachbarschaft -. Straßenreinigung

Das Haus liegt in einer öffentlichen, relativ stark befahrenden Straße.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 11.08.2010, 21:11
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2008
Ort: da wo man mittwochs sehen kann, wer sonntags zu Besuch kommt...
Alter: 65
Beiträge: 349
100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)  
AW: Extrem penetrante Nachbarschaft -. Straßenreinigung

Wenn das Haus auch noch in der geschlossen Ortslage liegt, ist der Eigentümer nach der von der örtlichen Kommune erlassenen Straßenreinigungssatzung und der damit korrespondierenden Verordnung zur Reinigung des vor dem Grundstück verlaufenden Fuß- und/oder -radweges verpflichtet. Er kann diese Pflicht per Mietvertrag auf die Mieter abwälzen, bleibt aber für die Gemeinde bei Zuwiderhandlungen Adressat von Bußgeldbescheiden und Zwangsmaßnahmen.
Dein Problem ist, das nach der hilfsweise heranzuziehenden TA Lärm die Nachtruhe ab 6 Uhr morgens vorbei ist.
Öffentlich-rechtlich kann man der "Reinigungskolonne" m.E. nicht beikommen. Im Gegenteil: Jede Kommune leckt sich die Finger nach solch gesetzestreuen Bürgern, die nicht nur einmal die Woche, sondern jeden Tag ihrer Reinigungspflicht nachkommen. Und warum für die Reinigung einer Firma das Geld hinterher schmeissen, wenn man selbst noch beinig ist und das kann.
Du wirst dich wahrscheinlich mit der Situation abfinden müssen.
__________________
Meine Beiträge verfasse ich nach bestem Wissen und sind meine persönliche Meinung.
Sollte mein Beitrag hilfreich sein, bitte ich um eine entsprechende Bewertung durch Anklicken des Buttons rechts oben. Danke.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 12.08.2010, 10:38
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Extrem penetrante Nachbarschaft -. Straßenreinigung

Grundsätzlich ist der Hauseigentümer zur Straßenreinigung verpflichtet.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 12.08.2010, 11:14
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Extrem penetrante Nachbarschaft -. Straßenreinigung

erstelle einen seriös wirkenden reinigungsplan und klebe ihn an die eingangstür. jede mietpartei wäre dort wöchentlich aufgeführt (meinetwegen lasse die alte dame weg). erzähle niemandem, dass der plan von dir ist. putze ein mal wöchentlich, entsprechend des plans. fertig.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 12.08.2010, 11:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Extrem penetrante Nachbarschaft -. Straßenreinigung

Aber nicht zu seriös: keinesfalls ein Logo vom Vermieter oder eine gefakte Unterschrift!
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Nachbarschaft und Altern Nachrichten: Wissenschaft 07.09.2009 11:00
Schlagzeuglärm in der Nachbarschaft Mietrecht 03.06.2008 09:37
Streit in der Nachbarschaft Strafrecht / Strafprozeßrecht 14.10.2007 13:15
OVG: Gebühren für Straßenreinigung müssen unmittelbar angrenzende Eigentümer zahlen Nachrichten: Recht & Gesetz 25.03.2006 17:56
Strategische Ausrichtung in Straßenreinigung und Winterdienst Nachrichten: Wissenschaft 11.01.2006 10:00





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Nachbarrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN