Dies ist eine Diskussion zu Ersatz für einen beim Nachbarn durch Katze beschädigten Sonnenschirm innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Frau a und Frau b sind Nachbarinnen in einen mehrstöckigen Mietshaus, Frau A wohnt in der Wohnung über Frau B, eines Tages fiel aus spieltrieb die Katze von Frau A vom Balkon auf den ausgebreiteten Sonnenschirm der Frau B. Der Katze ist zum Glück nichts passiert, aber beim abrutschen krallte sie sich in den Sonnenschirm und verursachte 2 ca. 5cm lange Risse. Frau A entschuldigte sich bei Frau B und versprach für Ersatz zu sorgen, sobald Frau B sagen könne welche Größe der Schirm sei und welche Farbe sie möchte und sagte außerdem das es sicher nicht mehr als 50 Euro seien würden zum Ersetzen. Nach einigen Wochen zeigte Frau B Frau A eine Broschüre von einen Schneiderschirm Amalfi 350cm durchmesser und rund, auf dieser Broschüre war mit Hand geschrieben ein Preis vom Obi 109,90 Euro. Frau B meinte dieser Preis wäre wegen den Lichtschutzfaktor so hoch, Frau A versprach nach einen neuen Schirm zu schauen. Nach einigen Tagen fiel 1. auf das ein 350cm großer Schirm nicht auf den Balkon von Frau B passen würde und dass der Schirm ja schon sicher länger als ein Jahr im Gebrauch bei Wind und Wetter war(war immer draußen außer im Winter). Frau A hat ein Angebot für einen Schirm (Fa. Schneider=gleicher Hersteller) bekommen, welches ihrer Ansicht nach ein sehr guter mindestens ein gleichwertiger Ersatz für den vorhandenen Schirm darstellt. Der geforderte Schirm Amalfi ist aus rein optischen Gründen( farblich abgesetzte Nähte ich schwarz)keinesfalls das identische Modell des vorhandenen Schirmes, daher entschied sich Frau A für ein optisch identisches Modell der Herstellerfirma in der richtigen Größe. Frau A brachte den Schirm zu Frau B, diese stellte nach dem Nachmessen des vorhandenen Schirmes fest, dass der gewünschte Schirm zu groß gewesen wäre. Frau B vereinbarte, dass sie prüfen würde, ob bei den vorhandenen Schirm und den neuen Schirm ein tausch der Bespannung möglich wäre um nur den Stoff zu tauschen und das neue Schirmgestänge würde Frau A behalten können, da vereinbart wurde, dass wie es sich Frau A s Meinung nach gehörte der alte Schirm in die Hände von Frau A kommen müsse. Am nächsten Tag teilte der Vater von Frau B Frau A mit, dass der Lebensgefährte von Frau B Ärger mache, weil der Schirm nicht der Richtige sei, den er sich eingebildet hat. Nun meine Frage: Was muss Frau A bei dem Schadensersatz wirklich leisten? Zeitwertersatz, Neuwertersatz oder gleichwertiger Austausch Wie kann Frau A dem Lebensgefährten von Frau B begegnen, da dieser scheinbar die Täuschung mit den anderen Schirmmodell zu verantworten hat? Frau A meint eigentlich hätte sie ca. 20 -30 % des ehemaligen Neuwertes ersätzen müssen, da die Schutzwirkung nicht komplett beeinträchtigt wird durch die relativ parallel verlaufenden kleinen Beschädigungen. Desweiteren ist die Funktion des Schirms bis auf diese beiden Kratzer in keiner Weise beeinträchtigt und wird derzeit noch von Frau B als Schirm benutzt. Der Ersatz mit einen neuen Schirm war von Frau A ein Zeichen von nachbarschaftlichen Wohlwollens um das Problem schnellstmöglich aus der Welt zu schaffen um die freundschaftliche Nachbarschaftsbeziehung von beiden nicht zu gefährden. Der Lebensgefährte von Frau B ist seltsam! |
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| AW: Ersatz für einen beim Nachbarn durch Katze beschädigten Sonnenschirm Zitat:
Ich würde die Sache kurz machen und 50 Euro bieten (wenns nicht gerade ein teurer Schirm war - was nicht danach aussieht, wenn man in Baumarktkatalogen blättert). Übrigens sollte die Katzenbesitzerin haftpflichtversichert sein (u-n-b-e-d-i-n-g-t-!). Dann kann sie den Schaden auch der Haftpflicht melden, die sich darum kümmert.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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