Dies ist eine Diskussion zu Entschädigung Sicherungsanker im Erdreich innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Entschädigung Sicherungsanker im Erdreich Viele Grüße |
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| AW: Entschädigung Sicherungsanker im Erdreich Der Nachbar mit den Umbaumaßnahmen darf nicht in das Nachbargrundstück (auch unterirdisch) ohne Zustimmung des Eigentümers eingreifen. Das ist erst einmal der Grundsatz. Ohne Erlaubnis = kein Erdanker möglich. Die Erlaubnis kann/wird man sich bezahlen lassen. Da durch die Erdanker das Nachbargrundstück ggf. auch baulich eingeschränkt wird, bedarf es einer privatrechtlichen Vereinbarung und hier sollte auch die Höhe der Entschädigungszahlung geregelt werden. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig vom Grundstückswert (m²-Preis) und der durch die Erdanker verursachten baulichen und wirtschaftlichen Einschränkungen. Die Höhe der Entschädigung würde ich von einem Gutachter ermitteln lassen. Ggf. kann auch die Kommune Erfahrungswerte für solche Entschädigungen einbringen (wenn sie will), weil häufiger Erdanker unter öffentliche Verkehrsflächen gesetzt werden. |
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