Dies ist eine Diskussion zu Einseitiges Erstellen Sichtschutz innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Einseitiges Erstellen Sichtschutz Die Nachbarn zerstreiten sich, reden kein Wort mehr miteinander. Nachbar A baut eine tote Einfriedung (Palisade/Sichtschutz) mit Beton-Fundament auf seiner Seite (Außenseite Fundament fast gleich Grenzlinie) ohne mit Nachbarn B zu reden. 1. Frage: Ausführung zulässig (Abstand, welche Höhe)? 2. Frage: Kosten: Kann A von B eine Kostenbeteiligung verlangen, obwohl B nicht informiert bzw. um Zustimmung gefragt wurde? |
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| AW: Einseitiges Erstellen Sichtschutz Bitte mal im Nachbarrecht baden-Württemberg nachlesen, da steht alles genau drin. |
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| AW: Einseitiges Erstellen Sichtschutz OK, da steht was hinsichtlich Höhe und Grenzabstand. Aber wie sieht es mit den Kosten aus? Kann A von B eine Kostenbeteiligung von vollen 50% verlangen? Auch wenn sich A nicht an Mindestabstand bzw. Maximalhöhe gehalten hat? |
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| AW: Einseitiges Erstellen Sichtschutz Nein, das kann er nicht. Das Nachbarrecht BW sagt zwar - im Unterschied zu anderen Bundesländern - nichts über die Zuständigkeit der Nachbarn für die Einfriedung aus, aber im allgemeinen wird davon ausgegangen, dass ein ca. 1,20m hoher Maschendrahtzaun ausreichend ist. Und nur für einen solchen wären ggf. Kosten anzusetzen. Wenn der Nachbar unter Missachtung jeglicher Abstandsvorschriften einen Sichtschutz errichtet, dann hat er keinen Anspruch auf anteilige Kostenübernahme und muss im Gegentail noch froh sein, wenn nicht die Entfernung verlangt wird. |
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