Dies ist eine Diskussion zu ein Dauerbrenner: Grillen in der Nachbarschaft innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| ein Dauerbrenner: Grillen in der Nachbarschaft Nun scheinen hier verschiedene Rechte miteinander zu konkurieren. Es soll Urteile geben, nach denen Grilltätigkeiten zum Bestandteil unserer Kultur gezählt werden, und daher zumindest, wenn nur gelegentlich gegrillt wird, hingenommen werden müssen. An anderen Stellen wird nur das Grillen mit Holzkohlen- und Gasgrills sanktioniert, wogegen der Einsatz eines elektrischen Tischgerätes sowohl in der Wohnung (und dann auch bei geöffnetem Fenster) als auch auf Terasse und Balkon uneingeschränkt zugelassen sei. Dann wieder gilt natürlich der Grundsatz, daß jeder Mieter, welcher in seinem Wohnwert beeinträchtigt wird, ein Recht auf Mietminderung hat, unabhängig davon, ob der Vermieter diesen Mangel zu verantworten hat, oder nicht. Lässt sich daraus auch ein Schadenersatzanspruch für Wohneigentümer ableiten, die ihr Eigentum nicht mehr vollumfänglich nutzen können? Macht es einen Unterschied, wenn ein Grillfan einem anderen Kulturkreis angehört, und somit die Gerüche, welche aus dessen Fenster bzw von dessen Balkon aus sich auf andere Wohnungen/Balkone/Terassen aus breiten stärker von den 'üblichen' oder normalen Geruchsimmisionen abweichen, und somit als noch unangenehmer wahrgenommen werden? |
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| AW: ein Dauerbrenner: Grillen in der Nachbarschaft Zitat:
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__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: ein Dauerbrenner: Grillen in der Nachbarschaft Hm, der Schaden durch "entgangene Balkonfreuden" wegen dort auftretender Geruchsbelästigung und/oder verhinderter Möglichkeit zum Wäschetrocknen in der frischen Luft kann natürlich nur ein ideeller sein, und damit schwer bezifferbar. Es gibt Hausordnungen, welche Holzkohlen/Gasgrills auf dem Balkon verbieten, Elektrogrills aber ausdrücklich erlauben, eben mit dem Argument, daß man das Betreiben eines Elektrogrill in der Wohnung nicht verbieten kann - also auch nicht auf dem Balkon, da dieser zur Wohnung gehört. Und mit dem Kulturkreis hat es natürlich vom Prinzip her nichts zu tun. Es gibt nun aber Tage, da steht man auf dem Balkon, und riecht, daß Nachbar A wieder seine lecker Rossbratwürstl auf dem Grill hat, so daß man allein schon durch den Geruch Lust bekommt, rüber zu gehen und mitzufuttern, und dann wieder Tage, wo man sich fragt, ob Nachbar B alte Schuhsohlen, geeterte Gummireifen oder ähnliches auf seinem Grill flambiert, da dieser - aus durchaus nachvollziehbaren Gründen - sein Grillgut regional seiner Herkunft nach zubereitet, und dementsprechend die Gerüche andere sind. Nur: Wäsche trocknen auf dem Balkon ist für alle Nachbarn in Windrichtung in beiden Fällen nicht zu empfehlen. Vor allem, wenn es sich gerade um Arbeitskleidung handeln sollte, welche dringend benötigt wird, und in der Sonne naturgemäss schneller trocknet als im Wohnzimmer. |
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| AW: ein Dauerbrenner: Grillen in der Nachbarschaft Zitat:
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__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: ein Dauerbrenner: Grillen in der Nachbarschaft Ich habe mit keiner Silbe erwähnt, daß ich wegen nachbarschaftlicher Grilldüfte schlechte Laune bekäme - dem ist nämlich nicht so. Dennoch ist kürzlich ebenjenes Thema aufgeflammt was ich zum Anlaß nahm, meine subjektive, laienhafte Ansicht zur Rechtslage mal auf den Prüfstein zu stellen. Ja, ich finde, daß es jedes Mal geradezu widerlich stinkt, wenn ein bestimmter Nachbar in meiner Nähe seinen Grill anwirft. Nur fällt mir auch kein Zacken aus der Krone, wenn ich bei solchen, letztlich nicht all zu häufigen Gelegenheiten, meine Balkontür eben geschlossen halte. Anders verhält es sich da eher bei einem anderen Nachbarn in meiner Umgebung, der nur auf seinem Balkon rauchen darf (sonst kriegt der Ärger mit seiner frau) Und der regt sich jedes Mal geradezu königlich darüber auf, wenn er auf seinem Balkon eingequalmt wird. Selbst gemacht Leiden. Er könnte ja einfach aufhören zu rauchen, dann müsste er nicht so oft auf seinem Balkon stehen - oder sich eine tolerantere Frau suchen... |
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| AW: ein Dauerbrenner: Grillen in der Nachbarschaft Zitat:
![]() Nachtrag: Grundsätzlich darf auf dem Balkon zwischen April und September einmal im Monat gegrillt werden. Nachbarn müssen 48 Stunden vorher informiert werden (Aktenzeichen: Amtsgericht Bonn 6 C 545/96). Geändert von Ron-Wide (30.04.2012 um 08:30 Uhr). |
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| AW: ein Dauerbrenner: Grillen in der Nachbarschaft der Leitsatz Art. 2 GG; § 536 BGB (rao) Grillende Mieter sind gehalten auf andere Mieter Rücksicht zu nehmen. Im Gegenzug sind Mitmieter gehalten, durch gelegentliches Grillen einhergehende Belästigungen durch Rauchgasentwicklung hinzunehmen. Dies folgt aus dem Gebot der Rücksichtnahme, das wechselseitig gilt. In einem Mehrparteienhaus hat der Vermieter darauf hinzuwirken, dass die Mieter in der Zeit von April bis September nur 1x im Monat grillen, wobei das Grillen 48 Stunden zuvor den anderen Mietern anzukündigen ist. bedeutet das, dass sich ALLE mieter auf ein datum im monat einigen müssen oder eben in einem hochhaus jeden tag irgendwo gegrillt werden darf ? ![]() http://www.kostenlose-urteile.de/topten.grillen.htm .und manchmal hilft auch ein blick in die hausordnung ..
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: ein Dauerbrenner: Grillen in der Nachbarschaft ... wenn es denn eine gäbe. Aussderm dürfte eine Hausordnung kaum Aussagekraft über Gärten/Balkone, welche sich auf benachbarten Grundstücken befinden, haben. Aber die 48 Stunden Voranmeldung find ich auch lustig. Das Wetter kann man schlecht im Vorraus bestellen. Ich selber entscheide mich auch meist spontan, heute Ludst auf Griien zu haben, und nicht übermorgen. |
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