Dies ist eine Diskussion zu Eigentumsklärung innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Eigentumsklärung Auf Wunsch von Person B wurde eine Vitrine und drei Regalteile anderweitig gelagert. Mit Wissen der Person A, holte der Angehörige die Küche wieder herraus, weil er einen Ort zum unterstellen organisiert hatte. Person A kannte „angeblich“ den Lagerort nicht. Ohne Wissen von Person A (?) und Person B verschenkte der Angehörige die Küche an Person C. Vor drei Wochen sah Person B zufällig die Küchenmöbel auf der Veranda der Person C. Nach Angaben der Person A, sollte die Küche dort nur gelagert werden (wie Person A zu dieser Information kam, ist unbekannt). Nach dem Person B eine neue Lagermöglichkeit für die Küche hatte, wollte sie sie abholen. Zwischenzeitlich hatte Person C die Küche gereinigt und in ihr Haus gestellt und zwei Teile zum Sperrmüll gebracht. Dies erfuhr Person B, als sie die Küche abholen wollte von Person A. Darufhin drengte Person B, wenigstens ihre eigenen Küchenschränke wieder zu bekommen. Sie erhielt zwei Schränke, die sich später als Schränke von Person A herausstellten. Ein Eckteil war jedoch schon auf dem Sperrmüll gelandet. Dies ägerte Person B, woraufhin sie alle Teile wiederhaben wollte. Person C begründete die Nichtherausgabe damit, das Sperrmüll von jedermann mitgenommen werden kann. Sollte Person B auf die Küche bestehen, fordert sie eine Vergütung für Reinigungsarbeit. Eine Professionelle Reinigung (Rauchschaden) kostet nach „übertriebenen“ Angaben der Person A 8000€, worauf Person C hinwies. Frage 1: Können Gegenstände die im Bauschuttdcontainer auf dem eigenen Grundstück liegen, von jedermann weggenommen und als Eigentum betrachtet werden? Frage 2: Wie verhält sich das bei Familienangehörigen, die nicht Besitzer sind und nicht im Haushalt leben? Wenn sie diese Teile entnehmen, sind sie dann gleichzeitig Eigentümer, weil sie Familienanghörige sind haben nun das Recht an Dritte weiter zu verschenken? Gibt es also einen Unterschied zwischen Fremden die Dinge aus dem Sperrmüll nehmen und Familienangehörigen die nicht im Haushalt leben? Frage 3: Da Person A mit dem Familienangehörigen keinen Streit will, würde er auf seine Küchenteile verzichten, sagt jedoch zu Person B, dass sie gern ihre Teile wieder holen kann. Jedoch ist ein Teil davon schon auf dem Sperrmüll gelandet. Kann Person B dies Person C in Rechnung stellen bzw. Wegen Diebstahl zur Anzeige? Frage 4: Hat Person C das Recht die Reinigung in Rechnung zu stellen, obwohl kein Auftrag vorlag? |
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| AW: Eigentumsklärung Zitat:
Rechtlich betrachtet, nein – vergleiche auch die Inhaberschaft an Abfall gewöhnlicher Abfallbehälter. Dann sind sie ebenso unbefugt wie Fremde. Geändert von Alexias (27.03.2011 um 17:53 Uhr). |
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| diebstahl, eigentum, möbel |
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