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Der Baum ist tot, er fiel im Morgenrot....!

Dies ist eine Diskussion zu Der Baum ist tot, er fiel im Morgenrot....! innerhalb des Forums Nachbarrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.08.2011, 14:39
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Der Baum ist tot, er fiel im Morgenrot....!

Den Nachbarn X stört ein Baum auf Nachbarn Y Grundstück und sägt ihn ab. Nachbar Y geht zum Anwalt, der sagt ihm im Internet kostet so ein Baum als Sprößling ein Paar Euro, außerdem sei der ihm ja vor ca. 15 Jahren als Samen nur zugeflogen und gekümmert habe sich Y wohl auch nicht um den Baum. Also sagt Anwalt des y zu Y - Da kann man nichts vom Nachbarn x verlangen.

Y staunt nur noch und meint, da könnte doch auch eine Versicherung ihre Leistung zum Schaden mit dem Hinweis verweigern:

"Der Geschädigte hat die Sache als Geschenk erhalten, daher unentgeltlich, daher kein Schadenersatz".

Also irgendetwas läuft falsch?

Geändert von MAM-MAR (12.08.2011 um 14:41 Uhr). Grund: Fehler
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  #2 (permalink)  
Alt 12.08.2011, 14:42
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AW: Der Baum ist tot, er fiel im Morgenrot....!

In erster Linie liegt hier eine Sachbeschädigung vor, die strafrechtlich verfolgt werden kann.

Geld wird man tatsächlich kaum herausschlagen können, wenn es sich nicht gerade um einen hochwertigen Baum handelt (was wars denn für einer, und wie alt/hoch war er?). Und der Schaden muss beziffert werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.08.2011, 14:50
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AW: Der Baum ist tot, er fiel im Morgenrot....!

Danke für die schnelle Antwort.

Der Baum/Strauch soll eine Mahonia bealii- chinesiche Mahonieer ein. Alt ist er nur ca. 15 Jahre geworden mit ca. 200 cm Größe. Stammdurchmesser ca. 8 cm.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.08.2011, 14:57
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AW: Der Baum ist tot, er fiel im Morgenrot....!

*räusper* aus der Art geschlagen?

http://www.eggert-baumschulen.de/pro...ia-bealei.html

So ein Busch kostet, wie man sieht, zwischen 10 und 30 Euro. Das dürfte dann auch der Wiederbeschaffungswert sein, vielleicht mit einem kleinen Aufschlag.

Übrigens wundert mich, dass man die Sache nicht direkt mit dem Nachbarn ausgemacht hat. Wieder mal ein kleiner, hässlicher Nachbarschaftsstreit bzw. eine Episode daraus?

Ach ja, noch eine Frage: wie weit stand der Busch von der Grundstücksgrenze entfernt, und wie sind die Bebauungs- bzw. Begrünungsregeln in der betreffenden Region?
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  #5 (permalink)  
Alt 12.08.2011, 15:33
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AW: Der Baum ist tot, er fiel im Morgenrot....!

Antwort auf letzen Beitrag.

Wenn doch Nachbar x einfach Nachbar Y den Baum auf dessen Grund und Boden fällt, hat das sicher nichts mit einem B-Plan zu tun, es hat auch nichts mit einem Grenzabstand zu tun, da doch Bestandsschutz besteht, wie aus dem Text hervorgeht.

Eigentlich ist das auch keine reine Nachbarschaftssache, da - und das wissen viele, mit Vorgärten - am Morgen so allerlei abgepfückt sein kann. Also mit Verlaub, auch kein hässlicher Nachbarschaftsstreit, vielmehr eine Grundsatzfrage.

Geändert von MAM-MAR (12.08.2011 um 15:34 Uhr). Grund: Ergänzung
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  #6 (permalink)  
Alt 12.08.2011, 15:48
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AW: Der Baum ist tot, er fiel im Morgenrot....!

Zitat:
Zitat von MAM-MAR Beitrag anzeigen
...da doch Bestandsschutz besteht, wie aus dem Text hervorgeht.
Bestandsschutz? Wo steht das?

Zitat:
Also mit Verlaub, auch kein hässlicher Nachbarschaftsstreit, vielmehr eine Grundsatzfrage.
Eine weitere Grundsatzfrage dürfte als nächstes sein, wie man dem Nachbarn IRL nachweisen wollte, dass er es war. Das unterscheidet einen fiktiven Sachverhalt vom realen Leben.
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  #7 (permalink)  
Alt 12.08.2011, 15:48
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AW: Der Baum ist tot, er fiel im Morgenrot....!

RS

Wenn doch Nachbar x das einfach so macht, also ohne Absprache den Baum abholzen auf Nachbars y Grundstück, dann kann man doch Y keinen Vorwurf machen. Und was heist hässlicher Nachbarstreit. Na wie urteilen denn die Forenleser wenn Ihnen ihr Eigentum weggenommen würde, und das auf Ihrem Grundstück und dann kommt von der Versicherung der Hinweis: gibts bei Supermarkt billig, nur einpflanzen musst du selbst und 15 Jahre warten, bis es groß ist.

Wie kann man die Fragestellung auf einen Wiederbeschaffungswert reduzieren. Auch der B-Plan dürfte keine Rolle spielen. Das sollte auch für den Grenzabstand gelten. Der Baum stand immerhin 15 Jahre auf diesem Platz.

Geändert von MAM-MAR (12.08.2011 um 15:53 Uhr). Grund: Fehler
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Alt 12.08.2011, 15:52
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AW: Der Baum ist tot, er fiel im Morgenrot....!

Zitat:
Zitat von MAM-MAR Beitrag anzeigen
Wenn doch Nachbar x das einfach so macht, also ohne Absprache den Baum abholzen auf Nachbars y Grundstück, dann kann man doch Y keinen Vorwurf machen.
Nicht wegen der Abholzung.
Zitat:
Und wes heist hässlicher Nachbarstreit.
rein aus Interesse, man kriegt hier im Rahmen des Nachbarschaftsrecht ganz merkwürdige Sachen zu lesen.
Zitat:
Na wie urteilen denn die Forenleser wenn Ihnen ihr Eigentum weggenommen würde, und das auf Ihrem Grundstück.
Wie ich sagte: Straftat, und Schadenersatzanspruch.

Zitat:
Wie kann man die Fragestellung auf einen Wiederbeschaffungswert reduzieren.
Auf was denn noch? Was ist sonst relevant?
Zitat:
Auch der B-Plan dürfte keine Rolle spielen. Das sollte auch für den Grenzabstand gelten.
Es sei denn, um diesen Busch hätte schon länger ein Streit bestanden. Eine derartige Ersatzvornahme wäre aber trotzdem nicht legitim.
Zitat:
Der Baum stand immerhin 15 Jahre auf diesem Platz.
Und? Gab es einen Streit um den Baum?
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  #9 (permalink)  
Alt 12.08.2011, 16:02
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AW: Der Baum ist tot, er fiel im Morgenrot....!

Nein:
Streit um den Baum war nicht vorhanden, vielmehr wurde gesagt, dass Wurzelwerk auf Nachbars x Grundstück gelange. Angebote des Nachbarn y dieses Wurzelwerk, wenn denn vorhanden, zu beseitigen, wurden von Nachbarn x nicht beantwortet. Ein Zutritt auf Grundstück x wurde nachhaltig verweigert.

Geändert von MAM-MAR (12.08.2011 um 16:03 Uhr). Grund: Korrektur
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  #10 (permalink)  
Alt 12.08.2011, 16:10
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AW: Der Baum ist tot, er fiel im Morgenrot....!

Zitat:
Zitat von MAM-MAR Beitrag anzeigen
Nein:
Streit um den Baum war nicht vorhanden, vielmehr wurde gesagt, dass Wurzelwerk auf Nachbars x Grundstück gelange.
Das ist kein Grund, um einen Baum/Busch unangekündigt abzusäbeln.
Zitat:
Angebote des Nachbarn y dieses Wurzelwerk, wenn denn vorhanden, zu beseitigen, wurden von Nachbarn x nicht beantwortet.

Zitat:
Ein Zutritt auf Grundstück x wurde nachhaltig verweigert.
Ach ja: es steht noch ein eventueller Hausfriedensbruch im Raum.
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