Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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denunzierendes Verhalten eines Hausbetreuers

Dies ist eine Diskussion zu denunzierendes Verhalten eines Hausbetreuers innerhalb des Forums Nachbarrecht

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Alt 11.06.2011, 10:59
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denunzierendes Verhalten eines Hausbetreuers

Hallo an alle Juraforum-Nutzer,

immer mal wieder lese ich hier im Forum die schon fast unmöglichsten Fallbeispiele, muss bei manchen schmuzeln, bei anderen komm ich aus dem kopfschütteln nicht heraus.

Heute möchte ich nun mit einem solchen Beispiel kommen.

Nehmen wir im schönen Brandenburg eine Wohnsiedlung an. An sich gepflegte Häuser mit einer recht akzeptablen Mieterschaft.
Natürlich muss ein Komplex hier von 16 Häusern und rund 100 Mieterparteien von einer Hausverwaltung, die eine "Hausbetreuung" (keinen Hausmeister!) beauftragt hat, verwaltet werden.

Alles an sich klingt idyllisch, wenn da nicht eine seltsame Gedankenwelt dieses besagten "Hausbetreuers" wäre.

Dieser Hausbetreuer, so soll er in diesem Beispiel mal charakterisiert werden, könnte nach landläufiger Meinung dem Menschenschlag "bauernschlau" angehören. Des Weiteren möchte ich hier in diesem Beispiel ihm unterstellen, dass er - weil dies Beispiel ja in Brandenburg sein soll - den Mauerfall nicht ganz aufgenommen hat und innerlich so einigen Beweggründen für Handlungen von vor einem 1/4 Jahrhundert treu geblieben ist.
[ Pfui, habe ich eine böse Phantasie - aber ich habe persönlich weder etwas gegen die Mitbürger der alten, noch der neuen Bundesländer ]

Nehmen wir nun einfach mal weiter an, dass dieser Hausbetreuer, die Arbeit selber halt nicht erfunden, sich für die bewegungsreichen Tätigkeiten wiederum einen Angestellten eingestellt hat.

In besagter Wohnanlage lebt Familie A, die im Laufe des vergangenen Jahres eine Bekanntschaft zu dem Angestellten des Hausbetreuer aufbaute. Man sprach in den Pausen und nach den Arbeitszeiten über dies und das.
Auch irgendwann darüber, dass der Hausbetreuer seinen Angestellten seit 3 Monaten keinen Lohn mehr zahlte. ----> aber das ist eine andere Geschichte, die mit diesem Beispiel nichts weiter zu tun haben soll.

Der Hausbetreuer suchte nach bauernschlauen Dingen, um Familie A wegen der Bekanntschaft mit seinem Angestellten zu "strafen" bzw. zu schädigen.

Frauenfeindliche Bezeichnungen, die Frau A über zig Ecken zugetragen wurden, überhörte sie, da ihr die geistige Höhe dieser Aussagen seitens des Hausbetreuers einfach zu gering war.
"Frauen-Fo...." sagt einfach mehr über den, der es ausspricht, als über das Geschlecht, was damit betitelt wird.

In diesem Beispiel soll der Hausbetreuer aber weiter gehen.
Er fing nachweislich an in der Nachbarschaft sich zu erkundigen, ob denn der Hund der Familie A bei der Hausverwaltung gemeldet sei.
Ja richtig gelesen, er fragte nicht bei der Hausverwaltung sondern in der direkten Nachbarschaft. Das eine solche Fragerei natürlich unschönes Gerede und die Gerüchteküche anheizt breuch in diesem Beispiel wohl nicht näher ausgeführt zu werden.

Um in diesem Beispiel noch aufzuzeigen, dass besagter Hausbetreuer in einer anderen Geschichte einen wunderbaren Denunzianten oder noch schlimmeres abgeben könnte, soll hier mit eingebaut werden, dass der Hausbetreuer auch vor einer Falschbehauptung in einem Gerichtsverfahren als Beklagter (wegen der nicht bezahlten Löhne) Frau A als angeblichen Beweis eine "Lohnbetrugshandlung" benannte.

Frau A erfährt alles natrülich nicht direkt vom Hausbetreuer, sondern durch Dritte ( wie angesprochene Nachbarn oder Schreiben an das Arbeitsgericht ).

Es stellt sich die Frage, wie Familie bzw. Frau A sich diesem Hausbetreuer gegenüber wehren könnte.
Gerne würde Frau A ihm eine scheuern, aber aufgrund der möglichen rechtlichen Verfolgung einer solchen Handlung und eines IQ´s über Raumtemperatur lässt sie es.
Aber was würde evtl. eine Anzeige bringen ?
Wenn Anzeige, auf welcher Benennung dieser Sachlage ?

Hätte Frau A überhaupt eine rechtliche Möglichkeiten diesen Hausbetreuer auszubremsen ?

Ich würde mich über eine rege Meinungsäußerung zu diesem Beispiel freuen

Eure
(noch) nix-versteh
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  #2 (permalink)  
Alt 11.06.2011, 12:56
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AW: denunzierendes Verhalten eines Hausbetreuers

Das hat mit Nachbarrecht nichts zu tun! > Zivil- evtl. Strafrecht!
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  #3 (permalink)  
Alt 11.06.2011, 16:40
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AW: denunzierendes Verhalten eines Hausbetreuers

och: man könnte den arbeitgeber des hausbetreuers mal fragen, ob er diesen beauftragt hat, daten über die bewohner zu sammeln, da er recht aktiv darin sei.

in diesem zusammenhang kann man vom arbeitgeber des betreuers mal eine auskunft gem. § 34 BDSG verlangen ( mal danach gockeln ...es gibt auch musterformulare im www)
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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Alt 11.06.2011, 18:21
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AW: denunzierendes Verhalten eines Hausbetreuers

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Das hat mit Nachbarrecht nichts zu tun! > Zivil- evtl. Strafrecht!
Danke schielu ... vielleicht kann es jemand ja passend verschieben.
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  #5 (permalink)  
Alt 11.06.2011, 18:35
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AW: denunzierendes Verhalten eines Hausbetreuers

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
... den arbeitgeber des hausbetreuers mal fragen ...
Hallo hera,

ja so in der Richtung hatte ich mir auch schon Gedanken gemacht.
Nur, wenn es schon um ein solches hickhack geht, dann ist dieser Hausbetreuer natürlich noch ein Subunternehmer des Hausverwalters und nicht angestellt.

Aber ich denke einen Bremsklotz zwischen die bauernschlauen Beine braucht ein solcher Mensch mal. Wer weiß wohin sonst die Hirngespinste noch so treiben.
Mal abgesehen davon, dass steter Tropfen den Stein des guten Rufes der Frau A auch aushöhlt.

Hausverwaltung und Eigentümer, die zu informieren und sich zu beschweren - bzw. sich ein solches Verhalten zu verbitten - das ging mir auch schon durch den Kopf.

Aber was tun wegen der ach so tollen, aber gänzlich an den Haaren herbeigezogenen Aussagen unter Verweis auf Frau A beim Arbeitsgericht ????
Man(n) kann doch nicht irgendwelche Situationen aus der Luft schildern und dann noch erwähnen, dass Meier / Müller / Schulz oder sonstwer damit dabei war.
Als Beklagter hat man zwar eine "andere" Grundlage, was die wahrheitsgemäße Aussage vor Gericht betrifft. Aber einfach jemanden, den man grad mal ärgern will, so locker flockig zu benennen ??? .... und das nur, weil Frau A dem ehemaligen Angestellten des Hausbetreuers beim formulieren von Schriftstücken etwas behilflich ist.

Sollte Frau A das Gericht informieren ?
Wenn ja, wie ?
Oder sollte / kann sie da mit einer Anzeige o.ä. etwas erreichen ?

*D*A*N*K*E*
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  #6 (permalink)  
Alt 11.06.2011, 19:14
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AW: denunzierendes Verhalten eines Hausbetreuers

das mit dem gericht habe ich nicht verstanden .. aber es gibt "prozeßbetrug"

und wenn der gute mann eine eigene firma hat, kann man den natürlich direkt selber um auskunft gem. §34 BDSG bitten - (am besten protokoliertes fax oder einwurf - also nachweisbar) und

wenn er sich tot stellt: der datenschutzbeauftragte des jeweiligen bundeslandes (kontakt im www) ist dann ggf behilflich (kostenlos)
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Alt 11.06.2011, 19:55
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AW: denunzierendes Verhalten eines Hausbetreuers

Tjaaa .... wenn ich schon mit Fallbeispielen aufwarte, dann sind sie auch etwas verzwickter ;-)

Ich versuch es noch einmal etwas zu umreißen.

- Hausbetreuer hat eigene Firma
- Diese (seine) Firma ist in dem Wohnkomplex vom Hausverwalter eingesetzt
- Der Hausbetreuer hat nun Angestellte, die für ihn u.a. putzen
- Einem dieser Angestellten hat er 3 Monate keinen Lohn gezahlt und der Angestellte hat sich nach Feierabend u.a. diesbezüglich mit Frau A zusammen gesetzt und Schriftverkehre aufgesetzt bzw. Formulare ausgefüllt.
- Der Angestellte hat also den Hausbetreuer auf Lohnzahlung angeklagt
- Da der Hausbetreuer eben etwas seltsam ist ist er sauer, weil 1.) er berechtigten Lohn zahlen soll 2.) ein Gerichtsverfahren angestrebt wurde und 3.) die böse Frau A dem Angestellten "geholfen" hat
- Der Hausbetreuer hat nun in der Klageerwiderung dem gericht mitteilen lassen, dass Person A mit dem Angestellten während seiner Arbeitszeit einkaufen war. D.h. der Name von Frau A wurde ausdrücklich benannt und nachweislich wurde hier gelogen. Frau A weiß übrigens offiziell von dem Schriftverkehr noch nichts.

Ist es so etwas klarer ??

Kann man als Beklagter den Prozeßbetrug begehen ???
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