Dies ist eine Diskussion zu Definition Zaun (als Einfriedung) innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Definition Zaun (als Einfriedung) nehmen wir an, in einem kleinen Städtchen in RLP gibt der Bebauungsplan die Einfriedung mit einem Holzzaun (max. 2m hoch) vor. Grundstücksbesitzer A will Ärger mit bzw. durch Grundstücksbesitzer B vermeiden und sich korrekt an die Bestimmungen halten. Also gilt es zu klären was man (Gesetzgeber) genau unter einem Zaun versteht. Sind das z.B. auch geschlossene Sichtschutzteile oder gelten die bereits als Wand? Was sind typische Unterscheidungsmerkmale zwischen Zaun und Wand? Was ist das typische Erkennungszeichen eines Zauns? Die Anfragen von A bei der Stadtverwaltung, Bauamt, untere und obere Bauaufsichtsbehörde, Gerichten etc. blieben ergebnislos, da niemand die genaue Definition kennt. Ich hoffe sehr, dass sie hier jemand kennt bzw. weiß wo A das nachlesen kann. Vielen Dank Ina8 |
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| AW: Definition Zaun (als Einfriedung) Anders als eine Mauer oder Wand ist ein Zaun im Prinzip transportabel und begrenzt durchlässig. Von einem Hindernis, einer Barriere oder Absperrung trennt ihn die klar definierte Grenzziehung, wenn auch die Begriffe gelegentlich in synonymer Bedeutung verwendet werden. (http://de.wikipedia.org/wiki/Zaun) |
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| AW: Definition Zaun (als Einfriedung) Die Erklärung gefällt mir! Hier hört man sogar, wie man dieses Wort ausspricht: http://www.youtube.com/watch?v=gVO8TRcx8Xg oder auch hier: http://www.youtube.com/watch?v=fYNv5F9LJlM |
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| AW: Definition Zaun (als Einfriedung) Der in Rheinland-Pfalz ansässige fiktive Zaun-Errichter sollte allerdings scharf hinsehen, in welchem Verhältnis die von ihm als Bebauungsplan bezeichnete Rechtsquelle (öffentliches Recht) zu dem Nachbarrecht in Rheinland-Pfalz (Privatrecht) steht. Denn es könnte sein, dass der Bebauungsplan lediglich sagt, was maximal an Art und Umfang einer Einfriedung erlaubt ist oder umgekehrt eine Vorschrift gibt, welche Einfriedungen erfolgen müssen. Ob diese dann im Einzelfall vom Grenzabstand und von der Höhe her (diese Daten korrelieren!) dem Nachbarrecht entsprechen, kann dem Satzungsgeber (= hier die Körperschaft, die den Bebauungsplan erließ) gleichgültig sein und ist es ihr auch oftmals. |
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| AW: Definition Zaun (als Einfriedung) Hallo zusammen, mit dieser Definition / Beschreibung Zaun wird für A schon vieles klarer. Warum kennt die niemand bei den zuständigen Behörden? (Die Frage geht an mich) Da sich A auch mit den zuständigen Amtsmitarbeitern über die Zulässigkeiten gemäß Bebauungsplan (hier Hecke oder naturbelassener Zaun) erkundigt hat, dürfte dieser Aspekt mit öffentlichem und privatem Recht keine Schwierigkeiten machen, oder? Weitere Anregungen für A sind willkommen. Heute ein dickes Dankeschön an alle Beitragsschreiber. Ina8 |
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| AW: Definition Zaun (als Einfriedung) Zitat:
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| AW: Definition Zaun (als Einfriedung) Zitat:
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| AW: Definition Zaun (als Einfriedung) Zitat:
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| AW: Definition Zaun (als Einfriedung) Zitat:
"Herr Nachbar, ich habe mir ein Stück Todesstreifen von der ehemaligen Zonengrenze gekauft. Sicherlich haben Sie nichts dagegen, wenn ich das als Einfriedung nutze?"
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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