Dies ist eine Diskussion zu Dauerbaustelle von direkten Nachbar innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Dauerbaustelle von direkten Nachbar folgender Fall: Person A ist Mieter in einem Mehrfamilienhauses und Ende 2010 dort eingezogen. Das Mehrfamilienhaus liegt idyllisch in einem Waldstück und hat links und rechts direkt angrenzente Gründstücke von Nachbarn. Die Terasse der Person A ist nur ca. 5 Meter vom Grundstück des Nachbarn B entfernt. Beim Einzug wurde keinen Falls erwähnt das Nachbar B sein komplettes Haus und Grundstück "sanieren" wird. Nachbar B hat Anfang 2011 das Sanieren angefangen und seit dem ist dies Dauerbaustelle. Die Bauarbeiten erstreckten sich über Innensanierung, Fassadensanierung, Dachsanierung und jetzt ist das Grundstück an sich dran. Person A (Mieter im Mehrfamilienhauses) wird seit Beginn der Bauarbeiten durch Fahrzeuge der Handwerker min. 3 mal die Woche in der Einfahrt blockiert und muss diese erst suchen und darauf aufmerksam machen. Die andauernde Lärm- und Dreckbelästigung muss nicht extra erwähnt werden. Mieter A hat nun Jahresurlaub und wird von Baggern und Ladern ab früh um 07.00 Uhr belästigt. Eine Terassennutzung ist auch nicht möglich - außer man trägt Ohrenstöpsel und schaut Baggern beim ständigen vorbeifahren in 5 Meter Entfernung zu. Nachbar B ist während der Bauarbeiten nicht zu Hause. Ist dies überhaupt von Nachbarn B erlaubt? Welche rechtlichen Möglichkeiten hat Mieter A? In der Straße wurden auch mehrere Häuser neu erbaut - dies ging schneller als die Sanierung von Nachbarn B - ungewöhnlich oder? Vielen Dank! Viele Grüße Markus |
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| AW: Dauerbaustelle von direkten Nachbar Naja, ärgerlich für A auf jeden Fall - ungewöhnlich wohl nicht unbedingt. Natürlich kann niemand dem Nachbarn B die Sanierung seines Hauses verbieten. Als Mieter hat A die Möglichkeit, bei massiven Beeinträchtigungen die Miete zu kürzen. Dazu sollte er sich aber vorher genau beraten lassen, was die Höhe der Mietminderung anbelangt. |
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| AW: Dauerbaustelle von direkten Nachbar Ist ja nichts aussergewöhnliches, dass der Bau bzw. die Sanierung eines Hauses locker über 9 Monate dauern kann ... Das der Nachbar baut bzw. saniert ist sein gutes Recht. Das kann er machen, solange er Spass daran hat ... Der Nachbar muss also nicht binnen kürzester Zeit den Bau fertigstellen und darf dann erst mal jahrelang nix mehr machen. Nach § 22 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) hat wer Baustellen betreibt, dafür zu sorgen, dass
Zudem darf eine Baustelle an Werktagen (!) in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr betrieben werden (vgl. 32. BImSchV). Person A hat gegen die Baustelle m.E. keine Handhabe - schon gar nicht wegen seines Jahresurlaubes. ------ Gegen die behindernd parkenden Handwerker kann sich Person A jedoch wehren. Diese dürfen nämlich Einfahrten nicht zuparken. Wenn gute Worte erfolglos bleiben, dann sollte sich Person A an die Stadt/Gemeinde und hier die Verkehrsbehörde wenden. Baustellen bedürfen oft einer verkehrsrechtlichen Anordnung und Sondernutzungserlaubnis - und wenn hier gegen deren Auflagen verstoßen wird oder Behinderungen durch die Baustelle verursacht werden, sollte die Verkehrsbehörde einschreiten. |
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| AW: Dauerbaustelle von direkten Nachbar Hallo zusammen, vielen Dank für Euere Antworten. Dann muss Mieter A wohl damit "leben" - Erhohlung sieht für Mieter A natürlich anders aus als auf einer Baustelle neben laufenden Baggern und Ladern zu wohnen ![]() Mieter A wird sich mal an die Gemeinde wenden, da nach mehrfahcher Aufforderung seine Einfahrt immer wieder blockiert wird - Danke für den Tipp. Viele Grüße Markus P.S.: Wenn man bedenkt, dass das Grillen auf Grund von "Geruchsbelästigung" von normaler max. 1 -2 Stunden untersagt / verboten werden kann - aber eine Baustelle über 9 Monate mit Dauerlärm (=Belästigung) erlaubt ist - fragt man sich schon manchmal (Mieter A wurde das Grillen von Nachbar B untersagt auf Grund von Geruchsbelästigung) |
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