Dies ist eine Diskussion zu Big Brother is watching you! innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Wohngemeinschaft A wohnt in einer Wohnung mit recht großen Fenstern. Wohngemeinschaft B aus dem Nachbarhaus hat deswegen freie Sicht in die Wohnung (Wohn- und Schlafzimmerbereich) der Wohngemeinschaft A - ein "Privileg", das Wohngemeinschaft B offenbar zu schätzen weiss und sogar Freunde einlädt, um die Wohngemeinschaft A in deren Wohnung zu beobachten und sogar deren Gespräche abzuhören! Wohngemeinschaft B scheint vom Privatleben der Wohngemeinschaft total eingenommen und fasziniert zu sein und redet ständig laut darüber was sie gerade in Wohnung A gesehen oder gehört haben (sollen - vieles ist auch hinzu phantasiert worden). Wohngemeinschaft A entschliesst sich, die Gardinen auch tagsüber zu zulassen, woraufhin Wohngemeinschaft B die Freunde nur noch abends spät einlädt, wenn das Licht in der Wohnung der Wohngemeinschaft A brennt. Wohngemeinschaft A entscheidet nach 22 Uhr kein Licht mehr brennen zulassen - dabei stellt sich heraus, dass Wohngemeinschaft B dann trotzdem irgendwie einiges (vorallem im Schlafzimmer!)in der Wohnung A erkennen kann und sich dabei auch lauthals amüsiert. Wohngemeinschaft A - von dem Psychoterror total übernächtigt - kauft sich zusätzlich zu den Gardinen Jalousien. Wohngemeinschaft B -offensichtlich ganz enttäuscht - ist nun ganz auf die Geräusche; die vor allem nachts angeblich (!) aus dem Schlafzimmer der Wohnung A kommen sollen, fixiert und redet Tage danach noch ganz laut darüber, was sie glauben da gehört zu haben (natürlich geht es weit unter die Gürtellinie!). Wohngemeinschaft A fühlt sich in seiner Privatsphäre gestört und möchte sich wehren. Was könnten sie unternehmen? Bin für jeden Vorschlag dankbar! Gruß, Battice Geändert von Battice (10.09.2007 um 18:47 Uhr). |
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| AW: Big Brother is watching you! Wenn es tatsächlich so ist, dass WG B quasi organisiertes WG-A-Gucken anbietet, kann sich WG A im Wege der Unterlassungsklage, sinnvollerweise im Wege des Eilverfahrens oder zunächst per kostenpflichtiger Abmahnung wehren. Hier sind die Grenzen des Erlaubten sicherlich überschritten. Allerdings hat WG A das Problem, die Behauptungen im Streitfalle auch beweisen zu müssen. |
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| AW: Big Brother is watching you! In Wohnungen gab es schon vor dem ersten Weltkrieg Gardinen, Vorhänge und Fensterläden - also mussten diese nicht neu erfunden werden ![]() Auch gegen ein intaktes Sexualleben oder andere Geräusche, wie Pupsen und Schnarchen aus dem Schlafgemächern zeigt lediglich der neidvollen Wohngemeinschaft B die Agilität und Vitalität von A an. ...also nichts Besonderes .. ![]() Klinkt aber so, wie wenn da gegenseitiges Lauschen zum Hobby erklärt wurde?? A soll halt mal B einladen zur offiziellen Besichtigung,...... um dabei die Gemeinsamkeiten welche man hat erörtern... Juristisch gesehen ist B jedenfalls nicht Sehen, Hören und Lachen zu verbieten Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Big Brother is watching you! Zitat:
Das Klagebegehren in seiner Formulierung und Begründung würde ich gerne lesen! Klar, die Beweise natürlich auch! Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Big Brother is watching you! [Zitat: Monaco501]"In Wohnungen gab es schon vor dem ersten Weltkrieg Gardinen, Vorhänge und Fensterläden - also mussten diese nicht neu erfunden werden " Hab ich nicht geschrieben, dass WG A zu Anfang Gardinen hatte und dann noch zusätzlich Jalousien gekauft hat? "Auch gegen ein intaktes Sexualleben oder andere Geräusche, wie Pupsen und Schnarchen aus dem Schlafgemächern zeigt lediglich der neidvollen Wohngemeinschaft B die Agilität und Vitalität von A an." ...also nichts Besonderes .. " Stimmt! "Klinkt aber so, wie wenn da gegenseitiges Lauschen zum Hobby erklärt wurde??" Nee, die (WG B) stellen das natürlich so an, dass jeder in der Nachbarschaft das unweigerlich hören muss! Selbst Ohrenstöpsel helfen da kaum noch!! So laut wie teilweise sind! Am liebsten machen die dann ihr Fenster dabei schön auf oder sitzen auf der Terrasse. Ansonsten würde WG A keinen Schimmer haben was da vor sich geht. LG |
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| AW: Big Brother is watching you! ... diesem sollte man mit großer Gelassenheit begegnen, oder der Waffengleichheit wegen mit genau der gleichen Härte zurück lachen
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Big Brother is watching you! Sicher, die Antragsformulierung ist in solchen Fällen nie einfach, aber möglich. Man sollte dabei möglichst wenig verlangen, um nicht mit seinen Anträgen baden zu gehen. Beispiel wäre: "...es künftig zu unterlassen, Dritte dazu einzuladen bzw. aufzufordern, durch das Fenster (genaue Beschreibung) die WG A zu beobachten." Niemand kann einem einen flüchtigen Blick ins Innere verwehren, wenn keine Gardienen etc. vorhanden sind. Aber quasi organisiertes Betrachten fällt u.a. unter das Persönlichkeitsrecht. |
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| AW: Big Brother is watching you! WG A meint, dass ihre Nachbarn sich hauptsächlich einen Spaß daraus gemacht hätten, etwas durch die Gardinen erkennen zu können...(daher später noch die zusätzlichen Jalousien). Ist ja klar, dass bei aufgezogenen Gardinen jeder mal ein Blick reinwerfen kann. Wie ist das denn mit dem Abhören der Gespräche von WG A? Fällt das ebenfalls ins Persönlichkeitsrecht? Und um Beweise zu sammeln, wäre es erlaubt, die laut - auf der Terrasse oder bei offenem Fenster - geführten Gespräche von WG B vielleicht mit einem Diktiergerät aufzunehmen - oder wäre das eine Straftat? LG Geändert von Battice (11.09.2007 um 16:25 Uhr). |
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