Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Betreten fremder Garage

Dies ist eine Diskussion zu Betreten fremder Garage innerhalb des Forums Nachbarrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 12.07.2010, 08:55
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 5
Keine Wertung, Schnapp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schnapp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schnapp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schnapp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schnapp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schnapp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schnapp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schnapp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schnapp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schnapp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Betreten fremder Garage

Hallo,

angenommen A wäre Eigentümer eines Hauses in Baden-Württemberg, das an einer Seite direkt an der Grenze zum Grundstück von B steht. B habe an das Haus von A eine Garage gebaut (illegal zwar, aber mittlerweile verjährt). B habe dabei die Außenwand von A's Haus als Garagenwand gebraucht.

A würde nun gerne die Außenwand seines Hauses kontrollieren, die sich innerhalb der Garage von B befindet. Hat A einen Anspruch darauf?

A hätte außerdem den Verdacht, dass B seinerzeit Träger in das Mauerwerk von A’s Haus getrieben hätte. Kann A deren Beseitigung verlangen?

Danke!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 12.07.2010, 11:49
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Betreten fremder Garage

Wieso soll der Anspruch auf Beseitigung des Schwarzbaues verjährt sein? Wenn das Gebäude auf der Grenze steht, gehört die Wand beiden. Der Nachbar kann überprüfen ob Träger in seine Wand getrieben wurden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 12.07.2010, 11:55
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 5
Keine Wertung, Schnapp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schnapp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schnapp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schnapp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schnapp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schnapp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schnapp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schnapp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schnapp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schnapp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Betreten fremder Garage

Hallo,

danke für die Antwort. B argumentiert, dass der Bau der Garage über 30 Jahre zurück liegt und diese inzwischen beim Landratsamt als bestehender Bau eingetragen wurde.

Welche Anspruchsgrundlage hätte A gegenüber B zum Betreten der Garage? B führt aus, dass das Hammerschlags- und Leiterrecht keinen Anspruch auf Betreten fremder Gebäude beinhaltet.

Danke!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Garage ist nur dann Garage, wenn ein Auto hineinpasst Nachrichten: Verkehrsrecht 07.05.2008 15:56
Unbefugtes Betreten Nachbarrecht 12.10.2007 12:45
Miete für eine Garage bezahlt, die keine Garage ist. Mietrecht 06.07.2007 21:59
Betreten des Firmengrundstückes Wettbewerbsrecht 18.04.2007 14:19





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Nachbarrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN