Dies ist eine Diskussion zu Baumfällung ohne Genehmigung innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Die Wohnanlage besteht aus drei Mehrfamilienhäuser die neben einander gebaut sind. Außerdem sind die Häuser an einen Hang gebaut, d.h. die Wohnungen im Erdgeschoß haben einen Garten und im ersten Stock haben die Wohnungen auch jeweils einen Garten zur Nutzung. Zwischen dem 1. und 2. Haus stehen im Garten des Erdgeschoßes zwei Laubbäume die auch eideutig als Lärmschutz zu erkennen sind. Die jeweils ca. 10 Meter hoch und über 10 cm Stammdicke haben. Da die Bäume zum Streichen der beiden Häuserseiten "im Weg sind" werden diese Bäume gefällt. Die Anwohner die von der Fällung der Bäume betroffen sind (Erdgeschoß im 1 und 2 Haus, sowie im ersten Stock des 1. und 2. Hauses) werden über dies Maßnahme nicht informiert. Die beiden Bäume dienen auch als Emissionsschutz, Sichtschutz und Lämrschutz für die Schlafzimmer zur Hauptstraße. Können diese beiden Bäume die gesund waren, einfach so ohne Anhörung oder Information der Anwohner/Mieter der Betreffenden Wohnung gefällt werden? Können die Bäume einfach ohne Genehmigung der Gemeinde/Stadt gefällt werden? |
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| AW: Baumfällung ohne Genehmigung Zitat:
Zitat:
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| AW: Baumfällung ohne Genehmigung Zitat:
Es gibt klare Vorgaben, die örtlich unterschiedlich sind und bei bestimmten Baumarten Durchmesser, Umfang oder Höhe als Einschränkung zugrundelegen. Zudem gibt es Zeiten, zu denen das Fällen untersagt ist. Ein Einspruchsrecht der Mieter besteht nicht. ciboulette |
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