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Baum genau auf Grundstücksgrenze

Dies ist eine Diskussion zu Baum genau auf Grundstücksgrenze innerhalb des Forums Nachbarrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.03.2010, 18:13
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Baum genau auf Grundstücksgrenze

Hallo,
angenommen Familie A kauft sich ein Haus. Nach ein paar Wochen stört Sie ein großer Baum, der genau auf der Grenze 3-er Grundstücke steht. Darf man diesen Baum fällen, sollte es mit dem Ordnungsamt keine Probleme geben oder müssen alle 3 Parteien zustimmen!?
Und wie ist es, wenn ein Baum von Nachbar B weit über das Grundstück von Hauskäufer A ragt. Darf dieser überhängende Äste entfernen oder bedarf dieses auch der Zustimmung von Nachbar B?

Danke
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Alt 02.03.2010, 18:42
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AW: Baum genau auf Grundstücksgrenze

Zitat:
Zitat von 250779
Darf man diesen Baum fällen, sollte es mit dem Ordnungsamt keine Probleme geben oder müssen alle 3 Parteien zustimmen!?
Neeeeeiiiin.....zuerst einmal muss herausgefunden werden, wer der Eigentümer des Baums ist. Und ist der (oder mehrere) mit der Fällung einverstanden, muss man klären, ob der Baum gemäß Baumschutzverordnung überhaupt gefällt werden darf.
Zitat:
Zitat von 250779
Und wie ist es, wenn ein Baum von Nachbar B weit über das Grundstück von Hauskäufer A ragt. Darf dieser überhängende Äste entfernen oder bedarf dieses auch der Zustimmung von Nachbar B?
Meines Wissens bedarf das der Zustimmung des Eigentümers. Wenn der sich weigert, gibt es verschiedene Möglichkeiten, ihn zu überreden. Achtung: auch hier könnte die Baumschutzverordnung einen Strich durch die Rechnung machen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.03.2010, 07:10
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AW: Baum genau auf Grundstücksgrenze

Wenn ein Baum in der Form schon mehr als 5-10 Jahre steht, gibt es Bestandschutz. Da bitte die Regelungen der einzelnen Bundesländer beachten.
Am besten beim Ordnungsamt informieren.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.03.2010, 08:19
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AW: Baum genau auf Grundstücksgrenze

Solche Vorkommnisse sind ausgesprochen schwierig zu beurteilen, wenn man nicht direkt vor Ort Einsicht hat. Es können eigentlich immer Einzelentscheidungen sein.

Die Regeln für die Rechtsbeziehungen zwischen Nachbarn an der Grundstücksgrenze findet man im Bürgerlichen Gesetzbuch. Und hier vor allem in den §§ 903 bis 924 und 1004.

Weiteres haben die Länder in Landesgesetzen geregelt.
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  #5 (permalink)  
Alt 03.03.2010, 14:08
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AW: Baum genau auf Grundstücksgrenze

Bitte dazu vor allem §923 genau lesen, der befasst sich konkret mit Grenzbäumen. Außerdem gibt es das sog. Champignon-Uteil des BGH - einfach mal googeln.
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