Dies ist eine Diskussion zu Ball über dem Nachbarzaun!!! innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Ball über dem Nachbarzaun!!! Klägerin und Beklagter sind Nachbarn. Die Kinder der Klägerin spielen Ball im Garten und der Ball gelangt, wie bereits öfter geschehen, über den Zaun auf das Grundstück des Nachbarn. Dieser weigert sich, die inzwischen 5 auf seinem Grundstück liegenden Bälle herauszugeben. Nach einigen Wochen verschwinden die Bälle und die Klägerin verlangt nun Schadensersatz vom Nachbarn für die Bälle. Hier lag doch ein EBV vor, so dass der Beklagte die Bälle hätte herausgeben müssen? Da er hiermit in Verzug war, hat er nach §§ 990 II, 286 BGB doch auch den zufälligen Untergang zu vertreten und muss somit SE leisten...oder wie seht ihr das? Meine weitere Frage bezieht sich auf den Antrag des (nicht anwaltlich vertretenen) Beklagten: Er beantragt Klageabweisung und das zukünftige Belästigung durch die ballspielenden Kinder ausbleiben soll! Ist das eine Widerklage auf Unterlassen? Oder muss die Widerklage ausdrücklich als eine solche bezeichnet werden? Würde mich riesig über Antworten freuen:-) |
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| AW: Ball über dem Nachbarzaun!!! Zitat:
Das jeder Schuss nicht dahin geht wo man ihn gerne haben möchte ist klar, doch das gibt jedoch kein Recht den Ball für sich zu behalten. Jedoch kann der Eigentümer ein Zutrittsverbot verhängen,sollte also danach ein Kind oder jugendlicher den Garten dann trotzdem Betreten, um sich den Ball zurückzuholen kann der Besitzer die Kinder erfolgreich auf Unterlassung des nochmaligen Gartenbetretens verklagen.Falls die kinder strafmündig sind, also 14 jahre begehen diese sogar die Straftat "Hausfriedensbruch" gem § 123 StGB Viele Besitzer halten das konfeszieren von Bällen zulässig, doch damit gehen die zu weit! Das Fußballspielen auf dem Nachbargrudstück ist nicht Generell Verboten. Dass sich ab und zu ein Ball verirrt, muss man als "sozialadäguat" hinnehmen. Daher darf man denn ball auch nicht einfach behalten. Er steht im fremden Eigentum und muss herausgegeben werden- und zwar unverzüglich!Es ist also unzulässig, dass der Nachbar den Ball nur kurzfristitig einbehält und ihn erst nach einer Stunde freiwillig herausgibt. Grundstückbesitzer die dies jedoch tun können verklagt werden, und verurteilt werden, künftig auch kurzfristige Fussßabbkonfeszierungen zu unterlassen. Und noch was : Das Fußball spielen auf dem Nachbargrundstück kann man nicht verbieten,nut weil dabeiauch mal Bälle auf dem eigenen Grundstück landen.Wohl aber kann man den Fußballspielern vebieten,das Grundstück zu betreten, um ihre Bälle zuhohlen. Dann allerdings muss man sie selber schnellstmöglich zurückgeben und darf sie auf keinem Fall behalten §1004 BGB "Beseitigungs und Unterlassungsanspruch" hoffe das ich dir helfen konnte. lg vladimir Geändert von vladimir (09.05.2010 um 14:19 Uhr). |
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| AW: Ball über dem Nachbarzaun!!! Die pösen,pösen Kinder. Wieso gibts die überhaupt???? Meine Fresse,ich hab jeden Tag 5 Füßbälle auf dem Rasen liegen. Die werden übern Zaun geworfen und gut is. Manche haben Probleme, kaum zu glauben.
__________________ Auch Kontis sind nur Menschen :-) |
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